4892/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Umsetzungsdefizite beim Lärmschutz
Die auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002) bzw. dem zu seiner Umsetzung erarbeiteten und verspätet mit 4.Juli 2005 in Geltung gesetzten Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG, BGBl. I 60/2005) vorgesehene Frist für die Erstellung von Strategischen Teil-Umgebungslärmkarten für Ballungsräume, Hauptverkehrsachsen, Großflughäfen bzw. bestimmte Lärmemittentengruppen in diesen Bezugsräumen lautete auf den 31.3.2007 (für Straßenbahnen) bzw. generell auf den 31.5.2007.
Diese Frist ist nunmehr seit über einem Jahr abgelaufen, ohne dass diese Teil-Karten oder die daraus zusammenzuführenden Strategischen Lärmkarten öffentlich zugänglich wären, wie im Gesetz vorgesehen.
Ob die Verantwortung bei den erstellenden Behörden (BMVIT, BMWA, Länder, BMLFUW) oder anderswo liegt, ist unbekannt. Aus den Beantwortungen der Parl. Anfragen 1680/J, 1681/J und 1682/J XXIII.GP und begleitenden Medienberichten war jedoch bereits erkennbar, dass neben den technischen Problemen im Prozeß (insbes. Pleite des Befliegungsunternehmens, das die zugrundeliegenden aktuellen Luftbilder liefern sollte) einige der behördlichen „Zulieferer“ nicht gerade durch überschießenden Eifer, Kooperationsbereitschaft und Termintreue glänzten. Hier wird also ein Gutteil der Verantwortung für den - angesichts von Einvernehmensregelungen – bei Unwilligkeit einer Seite auch für die willige andere Seite kaum zu umschiffenden Stillstand beim Umgebungslärmschutz liegen.
Dennoch kommt dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als federführend zuständigem Regierungsmitglied und angesichts der krassen Überschreitung aller Fristen und der bisher nicht erfolgten Einbindung und Information (im Sinne des Umgebungslärmgesetzes) der Öffentlichkeit eine eigene, besondere Verantwortung zu.
Darüber hinaus ist mit 31.5.2008 (Straßenbahnen 31.3.2008) nun bereits die Frist für die auf den Strategischen Lärmkarten aufbauende Erstellung von Aktionsplänen abgelaufen – ebenfalls ohne dass die Öffentlichkeit über solche Pläne informiert oder gar – wie vorgesehen – anhand von Entwürfen dieser Aktionspläne vor diesem Datum partizipativ eingebunden worden wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Ursachen sind für die krassen Fristüberschreitungen bei der Umsetzung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG, BGBl. I 60/2005) verantwortlich?
2. Wann werden die Strategischen Lärmkarten (Fertigstellungsfrist laut Gesetz: 31.5.2007) öffentlich zugänglich gemacht?
3. Wann werden die Entwürfe der Aktionspläne wie laut Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz vorgesehen zusammen mit den Lärmkarten der Öffentlichkeit für die Abgabe schriftlicher Stellungnahmen zugänglich gemacht?
4. Wann werden aus heutiger Sicht nach diesem Schritt der Einbindung der Öffentlichkeit fertige Aktionspläne vorliegen (Frist laut Gesetz: 31.5.2008)?
5. Sind bereits Schritte der EU-Kommission gegen die Republik Österreich infolge der nicht eingehaltenen Fristen erfolgt bzw. ist mit solchen Schritten noch zu rechnen?
6. Welche Schritte werden in Umsetzung der Aktionspläne bis wann gesetzt werden?