4911/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Business Coaching Partners - Auftragnehmer AMS

 

In der zweiten Jahreshälfte 2007 schlitterte der Ausbildungsträger Venetia, der hauptsächlich Kurse im Auftrag des AMS durchführte, in ernste Zahlungsschwierigkeiten. Davon ein Lied singen können zahlreiche TrainerInnen, DeutschlehrerInnen und KursleiterInnen, die für ihre Tätigkeit über Monate hinweg keine Entlohnung bzw. nicht das vertragliche vereinbarte Entgelt erhielten. Es dauerte Monate, bis diese Menschen zumindest zu einem Teil des ihnen zustehenden Geldes kamen.

 

Mit Unterstützung des AMS wurden einige der betroffenen TrainerInnen an andere KursanbieterInnen vermittelt, die ebenfalls hauptsächlich Kurse für das AMS durchführen; einige davon zum Kursanbieter „Business Coaching Partners“, kurz BCP. Diese Menschen kamen vom Regen in die Traufe: BCP und dessen Partner-Firma „All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH“ leisten nunmehr ebenfalls seit Monaten keine Zahlungen. Die TrainerInnen haben die letzten Honorarzahlungen im März erhalten, bei vielen sind Honorare in der  Höhe zwischen 5.000 – 12.000 € ausständig.

 

Der KSV hat die TrainerInnen im Juni dieses Jahres angeschrieben und sie auf den bevorstehenden Konkurs von All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH aufmerksam gemacht, die Summe der Verbindlichkeiten auf rd. 182.000 € geschätzt. Die Fa. BCP hat Ende Mai Insolvenz angemeldet. der Konkurs wurde Mitte Juni mangels Masse abgewiesen. Die Außenstände von BCP betrugen anscheinend 934.000 €.

 

Probleme mit BCP gab es schon im März/April 2006. Damals waren schon Honorare schuldig geblieben, die WGKK hat offensichtlich Exekutionsklage gegen BCP geführt.

Auch im Jahr 2004 soll es schon Probleme gegeben haben.

 

Den TrainerInnen wurde im April erklärt, dass wegen eines Eigentümer- und Bankenwechsels Probleme bei der Überweisung aufgetreten seien, später, dass das Unternehmen kurz vor der Hereinnahme eines neuen Mehrheitspartners sei und schliesslich, dass das Unternehmen insolvent sei und die TrainerInnen ihre Arbeit einstellen sollen.

 

Die Fa. BCP hatte Verträge über Maßnahmen mit dem AMS, hat aber in den meisten Fällen diese Maßnahmen nicht selbst, sondern über All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH abgewickelt. Einzelne Trainer hatten Vertragsbeziehungen zu beiden Unternehmen. Die Projektleitung lag aber stets bei BCP.

 

Einige der Betroffenen haben Konkursantrag bzw. Exekutionsklage gegenüber der noch nicht insolventen Firma All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH eingereicht. Die Firma ist aber nicht erreichbar, die Klagen nicht zustellbar.

 

Viele der TrainerInnen befinden sich aufgrund der Außenstände bereits in sehr prekärer Lage.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Welche Aufträge/Verträge im Bereich der Schulung, Qualifikation bzw. Orientierung und  Beratung von Arbeitslosen wurden an/mit

 

1.1. BCP

1.2. All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH

1.3. Elfriede Gerdenits

 

durch das AMS bzw. seine Ländergeschäftsstellen in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 sowie bis zum Stichtag der Anfrage im Jahr 2008 mit jeweils welcher  Auftragssumme vergeben bzw. geschlossen?

 

2. Gab oder gibt es Aufträge/Verträge mit einer der unter 1.1. bis 1.3. genannten Firmen bzw. Personen, die über das BMWA abgewickelt wurden?

 

3. Gab es Unregelmäßigkeiten, Beschwerden oder andere Auffälligkeiten in der Abwicklung der Aufträge/ Verträge mit einer der unter 1.1. bis 1.3. genannten Firmen bzw. Personen?

 

4. War Stellen des AMS bekannt, dass die genannten Firmen bereits in den Jahren 2004, 2006 bzw. auch 2007 Schwierigkeiten hatten, ihre Verbindlichkeiten gegenüber den TrainerInnen bzw. gegenüber der Sozialversicherung zu erfüllen?

Wenn ja, was genau war dem AMS bekannt?

 

5. War dem AMS bekannt, dass BCP zumindest einen Teil seiner Verträge mit dem AMS dadurch erfüllt hat, dass der Auftrag bzw. Auftragsteile an die Fa. All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH weitergegeben wurde?

 

6. War in den Verträgen mit BCP das Recht, den Auftrag bzw. Auftragsteile an einen Subauftragnehmer weiterzugeben, vereinbart? Wenn ja, in welchen Verträgen bzw. warum und in welcher Form (unter Angabe der konkreten Formulierungen)?

 

7. Wird in Verträgen, die das AMS mit AuftragnehmerInnen schliesst, die Weitergabe von Aufträgen bzw. Auftragsteilen generell erlaubt oder ausgeschlossen?

 

8. Wie wird die Bonität von AuftragnehmerInnen des AMS geprüft?

 

9. Wird die Bonität von AuftragnehmerInnen auch während eines laufenden bzw. fortgesetzen Auftrags (Folgeauftrags) überprüft?

 

10. Welche Sicherstellungen verlangt das AMS von AuftragnehmerInnen?

 

11. Können die Sicherstellungen des AMS (z.B. Bankgarantien) auch die Kosten des Auftrags für das AMS negativ beeinflussen?

 

12. Die Firma All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH, die über die Website www.allprofessions.at im Internet und über einen angeblich „nützlichen“ Link des AMS erreichbar ist, bietet auf ihrer Website als Dienstleistung nicht nur Arbeitsvermittlung, sondern auch erotische Kontakte an. So verbergen sich hinter dem Button „Kontakt“ Anzeigen wie „Sexy Kontakte per sms“ oder „Heiße Hasen“.

 

12.1. Ist Ihnen bzw. dem AMS bekannt gewesen, dass All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH auch im Bereich der Arbeitsvermittlung tätig war bzw. ist?

12.2. Verfügt All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH über eine Berechtigung, um das Gewerbe der Arbeitsvermittlung auszuüben?

12.3. Wenn ja, wer hat diese Berechtigung erteilt ?

12.4. Wenn ja, wann wurde diese Berechtigung erteilt?

 

13. Das AMS schreibt AuftragnehmerInnen in Verträgen offensichtlich auch gewisse Anwesenheitszeiten bzw. Zeitspannen vor, in denen die AuftragnehmerInnen bzw. deren angestellte oder selbständige TrainerInnen ihre Kurse abhalten müssen. Ist das richtig?

 

14. Das AMS schreibt den AuftragnehmerInnen offensichtlich auch vor, welche Qualifikationen die über die AuftragnehmerInnen beschäftigten TrainerInnen, LehrerInnen zu erfüllen haben und überprüft diese Qualifikationen auch. Ist das richtig?

 

15. Das AMS (oder auch der Auftragnehmer) schreibt den TrainerInnen bzw. LehrerInnen offensichtlich auch vor, dass und wie sie eine Namensplakette zu tragen haben. Ist das richtig?

 

16. Das AMS und die AuftragnehmerInnen von AMS–Verträgen geben ihr unternehmerisches Risiko weitestgehend an die unselbständig oder selbständig tätigen TrainerInnen und LehrerInnen ab. Das wird etwa dadurch deutlich, dass selbständige TrainerInnen, die einen Vertrag mit einem Auftragnehmer des AMS eingehen, vertraglich dazu verpflichtet werden, im Falle ihres Nichterscheinens am ersten Arbeitstags bzw. bei Rücktritt vom Vertrag Pönalen, die bis zu 30 % der vereinbarten Vertragssumme ausmachen, zu bezahlen. Andererseits erhalten selbständige TrainerInnen mit einem gültigen Vertrag zu einem AMS-Auftragnehmer im Fall, dass ein Kurs nicht zustande kommt, keinerlei Ausfallsentschädigung.

Freie Dienstnehmer bzw. selbständige TrainerInnen müssen auch im Falle von Krankheit u.ä. dafür sorgen, dass eine Vertretung mit zumindest gleicher Qualifikation ihre Dienstleistung erbringt, andernfalls es zu einer Kürzung der vereinbarten Honorarleistung kommt.

 

16.1 Gibt es Muster- oder Normverträge, die das AMS den AuftragnehmerInnen für ihre selbständig oder unselbständig Beschäftigten vorschreibt? Wenn ja, dann ersuchen wir um Beifügung.

16.2. Entsprechen Verträge, die den selbständig oder unselbständig beschäftigten TrainerInnen hohe Pönalezahlungen bei völliger oder teilweiser Nichteinhaltung eines Vertrags auferlegen, andererseits aber das Risiko bei Nichterfüllung des Vertrags zwischen AMS und Auftragnehmer (etwa mangelnde TeilnehmerInnenzahl) an die unselbständig oder selbständig beschäftigten TrainerInnen weitergibt, den gesetzlichen Anforderungen bzw. den Auflagen des AMS?

 

17. Welche Verantwortung hat das AMS bzw. das BMWA gegenüber Personen, die für im Auftrag des AMS durchgeführte Maßnahmen kein Entgelt bzw. keine Entlohnung erhalten?

 

18. Welche Maßnahmen setzt das BMWA bzw. das AMS, um zu verhindern, dass auch weiterhin Menschen, die für Unternehmen im Auftrag des AMS tätig sind, um ihre Lebensgrundlage gebracht werden?

 

19. Welche Schritte werden das AMS bzw. das BMWA setzen, um die vom abgewiesenen Konkurs der Fa. BCP bzw. der Unerreichbarkeit der Fa. All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH betroffenen Menschen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu verhelfen?