4913/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. B. Karl,
Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend geplanter Anschlag auf die Strafvollzugsverwaltung

Mit der vom Parlament im Jahr 2006 beschlossenen Novelle des Strafvollzugsgesetzes
(BGBl.
I Nr. 102/2006) das erst am 1.1.2007 in Kraft getreten ist, wurde als zentrale
Vollzugsoberbehörde beim BM für Justiz die Direktion für den Vollzug freiheitsentziehender
Maßnahmen (Vollzugsdirektion) neu geschaffen.

Nach den Erläuterungen der Regierungsvorlage wurden mehrere Lösungsvarianten intensiv
geprüft und schließlich dem Modell der zentralen Vollzugsdirektion, bei welcher Dienst- und
Fachaufsicht zusammenläuft, als beste Lösung umgesetzt. Alle anderen geprüften
Alternativen vermögen nach den damaligen Ausführungen des BMJ in den Materialien, „die
Ziele der Reorganisation nicht in gleichem Ausmaß bzw. gleicher Qualität zu erreichen".

Der Nationalrat ist dieser nachvollziehbaren und schlüssigen Begründung bei der
Beschlussfassung im Jahr 2006 auch gefolgt.

Weiters hat der Nationalrat mit einer gleichzeitig beschlossenen Entschließung die
Bundesministerin für Justiz ersucht, ihm bis Jänner 2008 einen Fortschrittsbericht über die
Erfahrungen mit der Neuorganisation vorzulegen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigen Abgeordneten an die
Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende


Anfrage:

1.        Weshalb wurde der vom Nationalrat bis Jänner 2008 verlangte Bericht über die

Erfahrung mit der Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung bisher nicht vorgelegt
und wann ist mit der Vorlage dieses Berichtes an den Nationalrat zu rechnen?

 

2.                                     Ist es richtig, dass Sie die hausinteme Revision des BMJ mit einer Überprüfung der
Vollzugsdirektion beauftragt haben?

3.                                     Wenn ja, wie lauteten die genauen Aufträge an die Revision und liegen bereits
Ergebnisse einer solchen Überprüfung vor ?

4.                                     Wenn bereits Ergebnisse vorliegen, wie lautet der darüber ergangene Bericht im
Wortlaut und an wen ist ein solcher Bericht übermittelt worden?

5.                                     Ist es richtig, dass Sie bereits in naher Zukunft organisatorische Änderungen in der
Strafvollzugsverwaltung, insbesondere im Bereich der Vollzugsdirektion planen?

6.                                     Wenn ja, welche genauen Änderungen sind das, woraus ergibt sich der diesbezügliche
Änderungsbedarf nach erst 18-monatiger Tätigkeit der Vollzugsdirektion und bis
wann planen Sie solche Änderungen?

7.                                     Wurden in allfällige Änderungsüberlegungen auch die zuständigen
Personalvertretungen eingebunden und welche Stellungnahmen habe diese dazu
abgegeben ?

8.                                     Sind für allfällige organisatorische Änderungen gesetzliche Maßnahmen notwendig
und wenn ja, bis wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Entwurfes zu
rechnen?