4913/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. B. Karl,
Kolleginnen und
Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Justiz
betreffend geplanter Anschlag auf die Strafvollzugsverwaltung
Mit der vom Parlament im Jahr 2006
beschlossenen Novelle des Strafvollzugsgesetzes
(BGBl. I Nr. 102/2006) das erst am 1.1.2007
in Kraft getreten ist, wurde als zentrale
Vollzugsoberbehörde beim BM für
Justiz die Direktion für den Vollzug freiheitsentziehender
Maßnahmen (Vollzugsdirektion) neu geschaffen.
Nach den Erläuterungen der
Regierungsvorlage wurden mehrere Lösungsvarianten intensiv
geprüft und schließlich dem
Modell der zentralen Vollzugsdirektion, bei welcher Dienst- und
Fachaufsicht zusammenläuft, als beste Lösung umgesetzt. Alle
anderen geprüften
Alternativen vermögen nach den
damaligen Ausführungen des BMJ in den Materialien, „die
Ziele der Reorganisation nicht in gleichem Ausmaß bzw. gleicher
Qualität zu erreichen".
Der
Nationalrat ist dieser nachvollziehbaren und schlüssigen Begründung
bei der
Beschlussfassung im Jahr 2006 auch gefolgt.
Weiters hat der Nationalrat mit
einer gleichzeitig beschlossenen Entschließung die
Bundesministerin für Justiz ersucht,
ihm bis Jänner 2008 einen Fortschrittsbericht über die
Erfahrungen mit der Neuorganisation vorzulegen.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigen Abgeordneten an die
Frau Bundesministerin
für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Weshalb wurde der vom Nationalrat bis Jänner 2008 verlangte Bericht über die
Erfahrung
mit der Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung bisher nicht vorgelegt
und wann ist mit der
Vorlage dieses Berichtes an den Nationalrat zu rechnen?
2.
Ist es richtig, dass Sie die hausinteme Revision des BMJ mit einer
Überprüfung der
Vollzugsdirektion
beauftragt haben?
3.
Wenn ja, wie
lauteten die genauen Aufträge an die Revision und liegen bereits
Ergebnisse einer solchen Überprüfung vor ?
4.
Wenn bereits Ergebnisse vorliegen, wie lautet der darüber
ergangene Bericht im
Wortlaut und an wen
ist ein solcher Bericht übermittelt worden?
5.
Ist es
richtig, dass Sie bereits in naher Zukunft organisatorische Änderungen in
der
Strafvollzugsverwaltung, insbesondere im Bereich der Vollzugsdirektion planen?
6.
Wenn ja, welche genauen Änderungen sind das, woraus ergibt sich
der diesbezügliche
Änderungsbedarf
nach erst 18-monatiger Tätigkeit der Vollzugsdirektion und bis
wann planen Sie
solche Änderungen?
7.
Wurden in
allfällige Änderungsüberlegungen auch die zuständigen
Personalvertretungen eingebunden und welche
Stellungnahmen habe diese dazu
abgegeben ?
8.
Sind für allfällige organisatorische Änderungen
gesetzliche Maßnahmen notwendig
und wenn ja, bis wann
ist mit der Vorlage eines entsprechenden Entwurfes zu
rechnen?