4915/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.07.2008
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möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Mayerhofer
und weiterer
Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend Überstellung vom Justizministerium ins Bundesministerium für Inneres
Gemäß § 38a BDG hat
das Bundesministerium für Justiz, für den Fall,
dass ein Jus-
tizwachebeamter seine
Versetzung in das Bundesministerium für Inneres anstrebt
und das Ressort diesen Beamten anfordert, eine Dienstzuteilung zu verfügen. Der
dienstzugeteilte Justizwachebeamte erhält während dieser
Zeit eine entsprechende
Ausbildung einschließlich praktischer Erprobung.
Justizwachebeamte mit einer posi-
tiven Ausbildungsbeurteilung kommen für eine Versetzung
zum Bundesministerium
für Inneres in Frage. Den Justizwachebeamten
wird dann ein Ergänzungslehrgang
angeboten, nach dessen Absolvierung sie als
Polizisten im exekutiven Außendienst
verwendet werden können.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin
für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Kriterien müssen für eine
Versetzung in das Bundesministerium für
Inneres erfüllt sein?
2.
Wie viele Justizwachebeamte haben bis zum 1. Juli 2008 um einen
Ressort-
wechsel zum Bundesministerium für Inneres ersucht und sind noch nicht
ver-
setzt
worden?
3. Warum gab es noch keine Versetzungen?
4. Wann hat der letzte Ergänzungskurs stattgefunden?
5. Wann wird der nächste Ergänzungskurs stattfinden?
6.
Wann werden die genannten Justizwachebeamten in das Bundesministerium
für Inneres versetzt werden?