4915/J XXIII. GP

Eingelangt am 18.07.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Überstellung vom Justizministerium ins Bundesministerium für Inneres

Gemäß § 38a BDG hat das Bundesministerium für Justiz, für den Fall, dass ein Jus-
tizwachebeamter seine Versetzung in das Bundesministerium für Inneres anstrebt
und das Ressort diesen Beamten anfordert, eine Dienstzuteilung zu verf
ügen. Der
dienstzugeteilte Justizwachebeamte erh
ält während dieser Zeit eine entsprechende
Ausbildung einschlie
ßlich praktischer Erprobung. Justizwachebeamte mit einer posi-
tiven Ausbildungsbeurteilung kommen f
ür eine Versetzung zum Bundesministerium
für Inneres in Frage. Den Justizwachebeamten wird dann ein Ergänzungslehrgang
angeboten, nach dessen Absolvierung sie als Polizisten im exekutiven Au
ßendienst
verwendet werden k
önnen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.             Welche Kriterien müssen für eine Versetzung in das Bundesministerium für
Inneres erf
üllt sein?

2.             Wie viele Justizwachebeamte haben bis zum 1. Juli 2008 um einen Ressort-
wechsel zum Bundesministerium f
ür Inneres ersucht und sind noch nicht ver-
setzt worden?

3.             Warum gab es noch keine Versetzungen?

4.             Wann hat der letzte Ergänzungskurs stattgefunden?

5.             Wann wird der nächste Ergänzungskurs stattfinden?

6.             Wann werden die genannten Justizwachebeamten in das Bundesministerium
für Inneres versetzt werden?