4921/J XXIII. GP

Eingelangt am 18.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Leopold Mayerhofer und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur der Republik Österreich

betreffend „Missstände im Zuge der Direktorenbesetzung an der HBLA Krems“.

Im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10.9.2003 hat der Landesschulrat für Niederösterreich die Stelle eines Direktors bzw. einer Direktorin der HBLA für Tourismus in Krems ausgeschrieben. Frau Mag. Martine Hrubesch aus Krems/Stein hat sich neben anderen Bewerbern um diese Position beworben. Frau Mag. Hrubesch unterrichtet seit dem 1.9.1975 an der BHAK und BHAS in Krems und nachfolgend an der HBLA für Tourismus.

Im Bewerbungsverfahren wurde die in Frankreich geborenen österreichische Staatsangehörige, Mag Hrubesch, die mit besten Beurteilungen ihrer Dienstbehörde ausgestattet ist sowie neben Deutsch und Französisch fließend in Wort und Schrift Englisch, Italienisch und Spanisch spricht und mit zahlreichen Zusatzqualifikationen ausgestattet ist, nach einem Hearing in den Dreiervorschlag des Kollegiums des Landesschulrates nach dessen Sitzung vom 19.3.20004, in welcher die Entscheidung ohne jeglichen Zeitdruck überfallsartig durch Ergänzung der Tagesordnung getroffen wurde, aufgenommen. Das genaue Ergebnis wurde jedoch nicht bekanntgegeben. Obwohl Frau Magister Hrubesch vom Dienststellenausschuss vor den zwischenzeitlich bestellten Mitbewerber Mag. Johann B. gereiht wurde und im Hearing durch ein professionelles, unabhängiges Personalberatungsunternehmen dem genannten Mitbewerber eindeutig überlegen war, erhielt sie - allerdings erst nach mehrmaligen Interventionen durch ihre Rechtsanwältin Dr. Ingrid Schwarzinger - vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den mit ersten Juni 2005 datierten Bescheid, mit welchem ihre Bewerbung abgelehnt wurde.

Nach weiteren Interventionen durch ihre Rechtsanwältin erhielt sie erst im Mai 2008 (!) den Intimationsbescheid, mit welchem die Bestellung des minderqualifizierten Mag. B. zum Direktor der HBLA Krems vorgenommen wurde.

Frau Magister Hrubesch hat den ablehnenden Bescheid vom ersten Juni 2005 beim Verfassungsgerichtshof erfolgreich bekämpft, wobei das Höchstgericht den Bescheid wegen der Verletzung des der Beschwerdeführerin verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz ersatzlos aufgehoben hat und dem Bund zum Ersatz der Verfahrenskosten bestimmte.

In einer weiteren Beschwerde vor der Gleichbehandlungskommission des Bundes beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat der dortige Senat I wörtlich beschlossen:

„Die Reihung im Dreiervorschlag des Landesschulrates für Niederösterreich (LSR) zur Besetzung der Leitung der HBLA für Tourismus in Krems und die Nichtberücksichtigung der

Bewerbung von Prof. Mag. Martine Hrubesch stellen eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes von Mag. Hrubesch gemäß §4 Z. 5 B-G1BG durch den LSR und durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK) dar.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Prof. Mag. Hrubesch auch auf Grund der Weltanschauung gem. § 13 Z. 5 B-G1BG diskriminiert worden ist.“

Es versteht sich von selbst, dass vor allem diese letztgenannte Entscheidung eine schallende Ohrfeige für die bornierte und parteipolitische Bürokratie des Landesschulrates für Niederösterreich und Ihr Ministerium ist.

Trotz der Aufhebung des ablehnenden Bescheides hat Ihr Ministerium - und noch viel weniger der LSR-NÖ - irgendeine Handlung der Wiedergutmachung und der rechtlichen Sanierung des an Frau Mag. Hrubesch begangenen Unrechtes unternommen. Im Gegenteil: Frau Mag. Hrubesch wird durch die vorgesetzte Dienstbehörde wegen ihres Beschreitens des Rechtsweges gemobbt und es wird die Entscheidung des Höchstgerichtes sowie der Gleichbehandlungskommission konsequent ignoriert.

Ergänzend sei noch angemerkt, dass Frau Mag. Hrubesch durch Ihre Rechtsanwältin gegen den oben erwähnten Intimationsbescheid vorgehen wird.

Vor dem Hintergrund des oben geschilderten empörenden Sachverhaltes stellen die unterfertigten Abgeordneten an Sie, sehr geehrte Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.              Haben Sie von dem oben genannten Sachverhalt bereits im Vorfeld dieser Anfrage Kenntnis erlangt?

2.              Wie beurteilen Sie die geschlechtliche sowie weltanschauliche, diskriminierende Entscheidung Ihrer nachgeordneten Dienststelle?

3.      Was gedenken Sie zu unternehmen um das der Frau Mag. Hrubesch widerfahrene Unrecht wiedergutzumachen?

4.    Welche konkreten Angebote hat Frau Mag. Hrubesch zu erwarten?

5.      Wie werden Sie die missglückte Dienststellenbesetzung an der HBLA Krems sanieren?

6.      Wie werden Sie verhindern, dass dort weiterhin ÖVP-Parteigünstlinge bevorzugt werden und „Nicht-ÖVPIer" benachteiligt werden?

7.              Wie werden Sie und mit welchen Konsequenzen den zitierten Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes entsprechen?

8.              Werden Sie disziplinärrechtlich gegen die verantwortlichen Beamten wegen der gezielten parteipolitischen, gechlechtsbezogenen diskriminierenden Entscheidung zu Lasten von Frau Mag. Hrubesch vorgehen?

9.              Sind hiebei Disziplinarverfahren gegen die verantwortlichen Beamten zu erwarten?

10.       Welche Beamten sind für diesen fortgesetzten Rechtsbruch gegen Frau Mag. Hrubesch verantwortlich? (Es genügt die Nennung der Funktion)

11.       Welche Vorkehrungen werden sie dagegen treffen, dass derartig parteipolitisch, willfährige Beamte aus Liebesdienerei gegenüber der ÖVP nicht wieder solche skandalösen Handlungen setzen können?