4923/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.07.2008
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Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Mag. Kukacka
Kolleginnen und
Kollegen
an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Ausbau der
S 3 (Weinviertier Schnellstraße)
Der Nationalrat hat in seiner
Sitzung vom 29. März 2006 mit großer Mehrheit
die Aufnahme der S 3 - Weinviertler
Schnellstraße - von Stockerau/West bis
Kleinhaugsdorf in das
Bundesstraßengesetz beschlossen und dadurch den bereits
dringend notwendigen Ausbau dieser
wichtigen Straßenverbindung ermöglicht.
Derzeit sind
Planungsarbeiten der ASFINAG im Gange, die einen Halbausbau
des
Streckenabschnittes Hollabrunn bis Guntersdorf zum Ziel haben.
Ein Halbausbau der S 3 ist sowohl
aus regionalpolitischen Gründen
(Standortentwicklung), als auch aus wirtschaftlicher Sicht und unter
Berücksichtigung der europäischen Dimension einer
leistungsfähigen
Straßenverbindung von Wien nach Prag
und Berlin keineswegs ausreichend.
Außerdem haben sich schon im
Jahr 2005 mehr als 8 000 Bürgerinnen und
Bürger dieser Region mit ihrer
Unterschrift für einen Vollausbau der S 3 mit
zwei je
2-spurigen getrennten Richtungsfahrbahnen samt
Pannenstreifen ausgesprochen.
Auch alle Gemeinden der Region Hollabrunn und die wesentlichsten politischen
Gruppierungen stehen einhellig hinter der Notwendigkeit eines Vollausbaues der
S
3.
Zuletzt
zeigen auch die bisherigen Erfahrungen und die Verkehrsentwicklung
der
letzten Jahre, dass ein Teilausbau für die bereits vorhandene
Verkehrsfrequenz
(einschließlich Schwerverkehr) und aus der Sicht der
Verkehrssicherheit keineswegs ausreicht.
In
diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Sind auch Sie für einen
Vollausbau der S 3 mit zwei je 2-spurigen
getrennten Richtungsfahrbahnen samt
Pannenstreifen zwischen Stockerau
und Kleinhaugsdorf ?
2. Wenn nein, warum sind Sie trotz der oben genannten
gewichtigen Gründe
gegen
einen solchen Vollausbau ?
3.
Wie hoch belaufen sich die Mehrkosten eines späteren Vollausbau
der S 3
nach einem
vorausgegangen Halbausbau gegenüber einem sofortigen
Vollausbau der Straßenverbindung ?
4.
Wenn auch Sie für einen raschen Vollausbau sind, werden Sie dann
umgehend die ASFINAG
beauftragen, ihre derzeit laufenden
Planungsarbeiten dementsprechend anzupassen ?