4934/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.09.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Bundesforsteverkauf im Tennengebirge - Streitwerterhöhung durch die
Finanzprokuratur"
Die Finanzprokuratur des Bundes - die die österreichischen Bundesforste AG in dem Zivil verfahren gegen das Land Salzburg wegen des Verkaufs von 800 Hektar im Tennengebirge vertritt - beabsichtigte Presseberichten zu Folge, den Streitwert für diese Klage des Landes Salzburg in die Höhe zu treiben.
Das Land Salzburg ist in diesen Verfahren der Auffassung, dass die konkrete Veräußerung von Flächen im Tennengebirge nicht gesetzeskonform ist, weil dadurch strategische Wasserreserven berührt werden. Bürgerinitiativen (die tausende Unterschriften gesammelt haben) sowie Experten haben sich mit aller Entschiedenheit gegen den Verkauf dieser Flächen ausgesprochen. Befürchtet wird auch, dass es nach einem Verkauf für Wanderer und Bergsteiger zu Einschränkungen kommen könnte, wenn diese Flächen nicht mehr im Besitz der Bundesforste und damit der Öffentlichen Hand sind. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass zwar die Eigentumsfrage bei den Bundesforsten zwischen Bund und Länder durch den Verfassungsgerichtshof rechtlich geklärt wurde, die Vermögensauseinandersetzung aber noch immer aussteht.
Die Finanzprokuratur beabsichtigte jedenfalls bei Gericht den Antrag zustellen, den Streitwert für die Klage des Landes Salzburg auf fünf Millionen Euro (!) zu erhöhen. Das Land hatte diesen hingegen mit 100.000 Euro angesetzt. Vor allem deswegen, weil dadurch die anfallenden Kosten für die beteiligten Rechtsanwaltkanzleien niedrig gehalten und damit Steuergelder gespart werden sollten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, dass im gegenständlichen Verfahren die Finanzprokuratur beabsichtigte, bei Gericht eine Streitwerterhöhung zu beantragen?
Wenn ja, wie kann dies sachlich begründet werden, die dadurch die Verfahrenskosten in die Höhe getrieben werden?
2. Warum kam es dieser Ankündigung?
3. Haben Sie eine diesbezügliche Weisung erteilt?
4. Ist Ihnen damit klar, dass dadurch die beiden Rechtsanwälte und der Bund profitieren, da mit der Streitwerterhöhung nicht nur das Honorar der Rechtsanwälte, sondern auch die Gerichtsgebühren steigen?
5. Wurde nun dieser Antrag auf Streitwerterhöhung durch die Finanzprokuratur gestellt?
6. Wie beurteilen Sie generell die Verkäufe der Bundesforste AG; zumal die vom VfGH geforderte Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und den Ländern noch immer nicht erfolgt ist?
7. Bedeutet ein rechtlich zulässiger Verkauf dieser ca. 800 Hektar im Tennengebirge, dass im Sinne der Substanzerhaltungspflicht nach dem Bundesforstegesetz (und unter Berücksichtigung der noch nicht erfolgten Vermögensauseinandersetzung mit dem Bund), die Bundesforste AG im Bundesland Salzburg 800 Hektar zukaufen müssen oder zumindest den Kauferlös im Bundesland Salzburg reinvestieren müssen?
Wenn nein, warum, nicht?
Bedeutet dies dann nicht eine Ausplünderung Salzburger Eigentums?