4945/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Antipiraterieabkommen (ACTA) – Verhandlungen durch die Europäische

Kommission (EK)“

 

Nach Medieninformationen haben die Verhandlungen für ein globales Abkommen zur Pirateriebekämpfung (Internationales Handelsabkommen gegen die Verletzung geistiger Eigentumsrechte) im Juni 2008 begonnen. Mit diesem Abkommen soll international ein möglichst wirksamer Schritt gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen erreicht werden. Ein Verhandlungsmandat wurde der EK von den EU-Mitgliedsstaaten im Art. 133- Ausschuss des Rates vom BMWA erteilt (14. April 08). Die EU-Mitgliedsstaaten werden bei diesen Verhandlungen von der EU-Generaldirektion „Außenhandel" vertreten.

Das u.a. von Bürgerrechtsorganisationen kritisierte „Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA) soll auf Initiative der USA und Japans einen neuen Standard für die zivil- und strafrechtliche Durchsetzung von Rechten an „geistigem Eigentum" schaffen. Nichtregierungsorganisationen warnen und kritisieren, dass die Zivilgesellschaft und insbesondere die Entwicklungsländer von diesen Verhandlungen ausgeschlossenen wurden.

Aus der AB 4583/XXIII.GP der Justizministerin ergibt sich, dass für den Entwurf eines multilateralen Handelsübereinkommens zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie das BMWA führend zuständig ist. Aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz sollten in Übereinkommen mit Drittstaaten keine Verpflichtungen zu strafrechtlichen Maßnahmen vorgesehen werden, die innerhalb der EU noch nicht akkordiert sind.


 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage:

 

1.    Warum hat das BMWA bzw. das BMEIA von österreichischer Seite für das Verhandlungsmandat der EK für die Verhandlungen eines „Anti-Counterfeiting Trade Agreement" mit den USA, Japan und anderen Staaten gestimmt?

Was waren die konkreten Gründe dafür?

2.    Gab es dafür eine Abstimmung im Ministerrat, mit anderen Ministerien oder eine Zustimmung des Parlaments?

Wenn ja, wann ist diese Abstimmung erfolgt?

Wenn nein, warum hat Sie bzw. die Bundesministerin für europäische und internationale

Angelegenheiten dann diesem Verhandlungsmandat zugestimmt?

3.              Wann soll dieses zit. globale Abkommen abgeschlossen werden? Wie sieht der Zeitplan aus?

4.              Wer kann auf europäischer Ebene für die Mitgliedsstaaten dieses Abkommen abschließen?

Ist es der Art. 133 Ausschuss des Rates? Wenn nein, wer dann?

5.              In welcher Form sind die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und die Ratspräsidentschaft bei diesen Verhandlungen bzw. in den Verhandlungsverlauf eingebunden?

6.              Welche Entwürfe für dieses Abkommen liegen vor?

Welche Positionen nimmt zu diesen Entwürfen die österreichische Bundesregierung ein (Ersuche um konkrete Darstellung)?

7.              Durch welche konkreten Maßnahmen sollen mit diesem Abkommen Marken- und Produktpiraterie sowie Urheberrechtsverletzungen eingedämmt werden? Welche Vorschläge liegen dem Ressort bzw. der EK dazu vor?

8.              In welcher Form soll nach diesem Abkommen die strafrechtliche Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen erleichtert werden?

Welche Entwürfe liegen dazu dem Ressort bzw. der EK vor?

9.      Ist es richtig, dass besondere Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet - so beispielsweise das französische Modell - in diesem Abkommen geplant sind?

10.       Ist es richtig, dass nach einem Entwurf dieses Abkommens künftig Zollbeamte die Inhalte der von Reisenden mitgeführten Medienträger kontrollieren und auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen können?

Welche Entwürfe liegen dazu dem Ressort bzw. der EK vor?

11.  Welche Maßnahmen werden im Abkommen vorgeschlagen, um effektiv gegen gefälschte Waren vorgehen zu können (z.B. Arzneimittel), die als unsicher bzw. gefährlich im Sinne der Produktsicherheitsrichtlinie zu qualifizieren sind?

Welche Entwürfe liegen dazu dem Ressort bzw. der EK vor?

12.      Warum werden diese Verhandlungen geheim hinter verschlossenen Türen geführt und warum wurden die Entwicklungsstaaten von diesen Verhandlungen ausgeschlossen?

13.      Wurde dieser Entwurf beim Treffen der G 8-Staaten im Juli 2008 in Tokio besprochen? Wenn ja, welches Ergebnis wurde dabei erzielt?

14.      Wann werden die Verhandlungsergebnisse von der Generaldirektion „Außenhandel" der Öffentlichkeit präsentiert werden?

15.      Welche Position zu diesem Abkommen hat das BMWA bzw. der sonstige österreichische Vertreter am 23.Juni bei der von der Europäischen Kommission Anhörung beteiligter Kreise eingenommen?

16.  In welcher Form muss dieses Abkommen in Folge in Österreich umgesetzt werden?