4948/J XXIII. GP
Eingelangt am 12.09.2008
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Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Kukacka
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend
unrichtige Antworten in der Anfragebeantwortung 4507/AB vom
29. Juli 2008 zur
Verschleierung von gesetzeswidrigen Vorgängen
Auf die
Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Murauer, Kolleginnen und
Kollegen, vom 29. Mai 2008 unter der Nummer 4449/J betreffend eigenartige
Vorgangsweise bei der
Bestellung von Spitzenfunktionen im BMLV hat der
zuständige Bundesminister zwei Fragen
unrichtig beantwortet.
Auf die
Frage Nr. 40: „Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert
die Ausschreibung
für den Bereich Kommunikation?"
antwortet Bundesminister Darabos: „Nach
den
Bestimmungen des § 4a
Ausschreibungsgesetz war der Arbeitsplatz des Leiters des
Bereichs
Kommunikation zwingend auszuschreiben, da sich deutlich mehr als die
Hälfte der Aufgaben des von der Organisationsänderung betroffenen ursprünglichen
Arbeitsplatzes geändert hat."
Dies ist unrichtig!
Aus den Aktenläufen ergibt sich, dass die Zentralsektion
gegen die Ausschreibung
war, da die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 4a Ausschreibungsgesetz nicht
vorlagen (diese erfordert zumindest eine 50 %ige Änderung der Aufgaben). Diese
Ausschreibung wurde dann erst durch Weisung des Kabinetts des Bundesministers
gesetzeswidrig veranlasst. Weiters wurde
auch diese Leitungsfunktion, welche bisher
dem allgemeinen Verwaltungsdienst zugeordnet war, in eine militärische Funktion
überführt, um damit
den bisherigen Arbeitsplatzinhaber - einem Zivilisten - davon
auszuschließen. Hintergrund ist, dass der Leiter der
Kommunikation im
Bundesministerium für Landesverteidigung
offensichtlich als früherer
Kabinettsmitarbeiter der Minister Fasslabend und Platter dem nunmehrigen
Ressortleiter nicht mehr passt.
Im zweiten Fall hat der
Bundesminister für Landesverteidigung auf die Frage
42:
„Warum wurde von Ihnen die Leitung
der Generalstabsabteilung ausgeschrieben?"
geantwortet: „Der Arbeitsplatz des Leiters der
Generalstabsabteilung war
auszuschreiben, da sich mehr als die Hälfte der Aufgaben des ursprünglichen
Arbeitsplatzes als Leiter des Generalstabsbüro geändert hat.
Die Ausschreibung des
Arbeitsplatzes des
Leiters der Generalstabsabteilung beruht auf § 4a
Ausschreibungsgesetz."
Auch diese Antwort ist unrichtig!
Das Kabinett des Bundesministers
hat am 28. Februar 2008 entschieden, die
Generalstabsanteilung auszuschreiben. Im
diesbezüglichen Akt hält
allerdings die
Zentralsektion fest, dass aufgrund der Arbeitsplatzbewertung mindestens 55 %
der
Altaufgaben erhalten bleiben und somit eine Ausschreibung dieser Abteilung
keine
gesetzliche Deckung
im § 4a Ausschreibungsgesetz findet.
Mit Weisung des
Kabinetts des Bundesministers hat dieser allerdings entschieden, die
Generalstabsabteilung trotzdem
auszuschreiben.
Hintergrund
dieser rechtswidrigen Ausschreibung war auch hier der Wunsch, einen
unliebsamen Inhaber
von einer Leitungsfunktion zu entfernen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1. Warum informieren Sie das Parlament falsch?
2. Ist dies mit Ihrem Amtsverständnis als Bundesminister vereinbar?
3. Wissen Sie, dass Sie dem Parlament verantwortlich sind?
4.
Wie oft haben Sie in Anfragebeantwortungen bereits unrichtige Antworten
gegeben?
5.
Ist es oberste Maxime Ihres Handelns, die wahren Hintergründe Ihrer
Amtstätigkeit dem Parlament zu verschleiern?
6.
Haben Sie in beiden dargestellten Fällen die
Weisung, rechtswidrig
auszuschreiben,
veranlasst?
Wenn
nein, wie kommt Ihr Kabinett dazu, von alleine derartige Weisungen zu
erteilen?
7. Ist das
Kabinett gegenüber der Zentralsektion überhaupt
weisungsbefugt?
Wenn ja, aus welchen
rechtlichen Grundlagen ergibt sich das?
Wenn
nein, ist eine Weisung des Kabinetts nicht doch einer Weisung des
Leiters des Ressorts,
nämlich des Bundesministers,
gleichzuhalten?
8. Wie oft
haben Sie, abgesehen von diesen beiden Fällen, noch
rechtswidrige
Ausschreibungen
veranlasst?