4949/J XXIII. GP
Eingelangt am 12.09.2008
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Verhalten des Pflichtschullehrers Schulrat Wolfgang R. im Jugendvollzug
Seit mehreren Monaten mehren sich
Klagen bezüglich des Verhaltens von Schulrat
Wolfgang R. gegenüber Mitarbeitern des
Jugenddepartements der Justizanstalt
Wien-Josefstadt. Dem Vernehmen nach mischt sich diese Person in den Arbeitsbe-
reich des Jugendvollzuges ein, obwohl dies ganz klar außerhalb seiner fachlichen
und amtlichen Kompetenz liegt. Dies geschieht unter offensichtlicher Vernachlässi-
gung seiner Aufgaben als Pflichtschullehrer.
Der Druck den die genannte Person auf
die Mitarbeiter des Jugenddepartements ausübt, wird mit dem Hinweis von ihm ein-
flussreiche Freunde in hohen staatlichen Positionen zu haben, untermauert. So
soll
es zu Aussagen gekommen sein, dass der Genannte
auf Grund seiner Beziehungen
jederzeit in der Lage sei, die berufliche Laufbahn eines Mitarbeiters
negativ beein-
flussen zu können. Auch kam es immer wieder zur
Herabwürdigung der anspruchs-
vollen Arbeit der Mitarbeiter des Jugenddepartements durch die genannte Person.
Ähnliches dürfte auch schon während seines Dienstes in der Justizanstalt
Wien-
Erdberg vorgefallen sein.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen diese Vorgänge bekannt?
2. Kennen Sie die genannte Person persönlich?
3. Ist Ihnen bekannt, welche „einflussreichen Freunde" die genannte Person hat?
4. Gehören Sie zu diesen „einflussreichen Freunden"?
5.
Welche Folgen wird die Vernachlässigung der Aufgaben
als Lehrer durch die
genannte Person nach
sich ziehen?
6. Wird es eine disziplinäre Würdigung der Vorfälle geben?
7. Wenn ja, wann?
8.
Werden sie gegen diese Art des Mobbings und Druckausübung durch
die ge-
nannte Person vorgehen?
9. Wenn ja, wie?
10. Wie stehen
sie zur öffentlichen Herabwürdigung des
Jugendvollzuges durch
die genannte Person?
11. Wird
diese Herabwürdigung der anspruchsvollen Arbeit der
Mitarbeiter in die-
sem wichtigen Aufgabenbereich durch die genannte Person Folgen
haben?
12. Wenn ja, welche?