4949/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.09.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verhalten des Pflichtschullehrers Schulrat Wolfgang R. im Jugendvollzug

Seit mehreren Monaten mehren sich Klagen bezüglich des Verhaltens von Schulrat
Wolfgang R. gegen
über Mitarbeitern des Jugenddepartements der Justizanstalt
Wien-Josefstadt. Dem Vernehmen nach mischt sich diese Person in den Arbeitsbe-
reich des Jugendvollzuges ein, obwohl dies ganz klar au
ßerhalb seiner fachlichen
und amtlichen Kompetenz liegt. Dies geschieht unter offensichtlicher Vernachl
ässi-
gung seiner Aufgaben als Pflichtschullehrer. Der Druck den die genannte Person auf
die Mitarbeiter des Jugenddepartements aus
übt, wird mit dem Hinweis von ihm ein-
flussreiche Freunde in hohen staatlichen Positionen zu haben, untermauert. So soll
es zu Aussagen gekommen sein, dass der Genannte auf Grund seiner Beziehungen
jederzeit in der Lage sei, die berufliche Laufbahn eines Mitarbeiters negativ beein-
flussen zu k
önnen. Auch kam es immer wieder zur Herabwürdigung der anspruchs-
vollen Arbeit der Mitarbeiter des Jugenddepartements durch die genannte Person.
Ähnliches dürfte auch schon während seines Dienstes in der Justizanstalt Wien-
Erdberg vorgefallen sein.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin Justiz nachstehende

Anfrage:

1.            Sind Ihnen diese Vorgänge bekannt?

2.            Kennen Sie die genannte Person persönlich?

3.            Ist Ihnen bekannt, welche einflussreichen Freunde" die genannte Person hat?

4.            Gehören Sie zu diesen einflussreichen Freunden"?

5.            Welche Folgen wird die Vernachlässigung der Aufgaben als Lehrer durch die
genannte Person nach sich ziehen?

6.            Wird es eine disziplinäre Würdigung der Vorfälle geben?

7.            Wenn ja, wann?

8.            Werden sie gegen diese Art des Mobbings und Druckausübung durch die ge-
nannte Person vorgehen?

9.            Wenn ja, wie?

10.    Wie stehen sie zur öffentlichen Herabwürdigung des Jugendvollzuges durch
die genannte Person?

11. Wird diese Herabwürdigung der anspruchsvollen Arbeit der Mitarbeiter in die-
     
sem wichtigen Aufgabenbereich durch die genannte Person Folgen haben?
12. Wenn ja, welche?