495/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Murauer
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend hinterfragungswürdigen Einsatz der Gardemusik bei Privatfeier
Verschiedenen Medienberichten, so z.B. in der Presse vom 05.03.2007 unter dem Titel „Nur Gusenbauer sang nicht“ war zu entnehmen, dass die Wiener Gardemusik für die private Geburtstagsfeier von Wolfgang Rosam eingesetzt wurde. So heißt es: „Punkt 8.00 Uhr morgens stellte sich überraschend die Gardemusik vor Rosam's Haus auf, der reagierte zuerst perplex und dann begeistert.“
In einem anderen Bericht stand zu lesen: „Um Punkt 8.00 Uhr hatte die Wiener Gardemusik vor seinem Haus in Hietzing Stellung bezogen und für den völlig verdutzten und dann durchaus begeisterten Rosam (noch im Bademantel) aufgespielt: Und nicht nur den Radetzky- Marsch."
Es ist schon ziemlich verwunderlich, dass die Gardemusik nunmehr auch zu Privatveranstaltungen eingesetzt wird. Überdies, wo das 50. Geburtstagsfest eines Kommunikationsberaters nicht von übergeordnetem Interesse für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesheeres bezeichnet werden kann.
Noch mehr verwundert, dass gerade SPÖ-Abgeordnete in der letzten Gesetzgebungsperiode eine Partnerschaftsveranstaltung zwischen dem Militärkommando Niederösterreich und der Wirtschaftskammer Niederösterreich vehement kritisierten, weil daran auch die Militärmusik des Militärkommandos NÖ teilnahm.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1. Wussten Sie vorab vom Einsatz der Gardemusik des Militärkommandos Wien bei der Geburtstagsfeier von Wolfgang Rosam?
2. Haben Sie diesen Einsatz der Gardemusik Wien genehmigt?
3. Wer hat somit den Einsatz der Gardemusik genehmigt?
4. Ist es schon mehrmals vorgekommen, dass bei nicht-offiziellen Anlässen Einzelpersonen der Marsch geblasen wird?
5. Wie passt es zusammen, dass die Militärmusikkapellen bei offiziellen Anfragen auf lange Zeit ausgebucht sind, während für solche private Zwecke freie Kapazitäten zur Verfügung stehen?
6. Besteht aus Sicht des BMLV ein Unterschied zwischen einer Partnerschaftsveranstaltung, wie in der Anfragebeantwortung vom 24. März 2004 betreffend Militärmusik Niederösterreich ausgeführt, und einem privaten Geburtstagsständchen zu früher Morgenstunde?
7. Wenn ein Unterschied besteht, auf welcher rechtlichen Grundlage hat dann die Gardemusik bei Wolfgang Rosam aufgespielt?
8. Haben die teilnehmenden Mitglieder der Gardemusik das Geburtstagsständchen in ihrer Dienstzeit oder in der Freizeit gebracht?
9. Wie viele Grundwehrdiener, Zeitsoldaten und Berufssoldaten nahmen jeweils an dem Auftritt teil?
10. Konnte es sich überhaupt um einen dienstlichen Auftritt handeln?
11. Wenn das Geburtstagsständchen in der Freizeit gebracht wurde, ist es den Mitgliedern der Gardemusik erlaubt, in ihrer Freizeit in Uniform als Gardemusik aufzutreten?
12. Wer hat die Kosten für diesen Einsatz getragen?
13. Wie hoch sind die Kosten für diesen Einsatz der Wiener Gardemusik?
14. Wie hoch ist die Entschädigung, die dafür geleistet wurde?
15. Werden Sie auch zukünftig die Gardemusik bei privaten Geburtstagsfeiern aufspielen lassen?
16. Liegt die Geburtstagfeier eines Kommunikationsberaters im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesheeres? Wenn nein, warum ist sie dann bei dieser Veranstaltung aufgetreten?
17. Kann man zukünftig als Privater auch die Gardemusik des österreichischen Bundesheeres anmieten?
18. Gibt es für den Einsatz der Gardemusik und deren Leistungen für Private einen diesbezüglichen Erlass? Wenn ja, was sieht dieser für derartige Veranstaltungen vor?