4956/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Werner Neubauer,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend „Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen?"

In der Beantwortung der zur Zahl 1648/J-NR/2007 ergangenen parlamentarischen Anfrage zum Thema „Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen?" hat die Bundesministerin für Justiz das Parlament im Dezember 2007 informiert, dass gegen den der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) nahestehenden Schulverein der jüdisch-orthodoxen Talmud-Thora Privatschule in Wien- Leopoldstadt (Israelitischer Tempel- und Schulverein Machsike Handass „Talmud-Thora- Schule", Malzgasse 16, 1020 Wien) wegen Zuwiderhandelns gegen eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichtes Wien (zumal trotz gegenteiligem Gerichtsbeschluss Schulkindern lange Zeit der Zugang zur Schule verwehrt worden war) das als Exekutionsgericht tätig gewordene Bezirksgericht Leopoldstadt ein Eintreibungsverfahren über den Betrag von 460.008 Euro eingeleitet habe. Bisher sollen sich die über den besagten Schulverein wegen beharrlicher Rechtsverweigerung verhängten Beugestrafen dem Vernehmen nach auf insgesamt rund 2 Millionen Euro belaufen. Angesichts dessen erhebt sich Frage, was Sie angesichts der beharrlichen Rechtsverweigerung des besagten Schulvereins bisher getan haben, um Ihrer Aufsichtspflicht zu entsprechen und für die betroffenen Minderjährigen den ordnungsgemäßen und reibungslosen Besuch jener Schule wieder sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.) Warum haben Sie der sich als Israelitischer Tempel- und Schulverein Machsike Handass „Talmud-Thora-Schule", Malzgasse 16, 1020 Wien, bezeichnenden Schule bisher nicht die Weisung erteilt, dem rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 9. März 2007, demzufolge die Minderjährigen Frieda, Rezi, Esther und Gitti Friedmann ohne Einschränkungen der Zutritt zum Unterricht zu gewähren ist, zu entsprechen und den betroffenen Minderjährigen den ordnungsgemäßen und reibungslosen Besuch des Unterrichts in jener Schule wieder zu ermöglichen?


2.) Warum haben Sie - falls Sie sich nicht für befugt erachtet haben, der Schule eine direkte Weisung zu erteilen - eine derartige Weisung nicht dem Ihrer Aufsichtsverantwortlichkeit unterliegenden Wiener Stadtschulrat erteilt?

3.) Welche Förderungen bekommt besagte Schule?

a)      im vergangenen Jahr?

b)     im laufenden Jahr bisher?

4.) Hat die bisherige beharrliche Rechtsverweigerung des Israelitischer Tempel- und Schulvereins Machsike Handass „Talmud-Thora-Schule" zur Einstellung der Auszahlung von Subventionen und Förderungen welcher Art auch immer geführt?

5.) Wenn ja, wann?

6.) Wenn nein, warum nicht?

7.) Nachdem die Israelitischer Tempel- und Schulvereins Machsike Handass „Talmud-Thora- Schule" der Israelitischen Kultusgemeinde gehört, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um der Gefahr, dass die Subventionen, die an die Israelitische Kultusgemeinde bzw. an deren Schule fließt, letzten Endes zweckwidrig für Beugestrafen aufgewendet werden müssen?

8.) Welche Förderungen, Zuwendungen und sonstigen geldwerten Zuflüsse erhält die Israelitischen Kultusgemeinde von Ihrem Ministerium oder diesem unterstellten, gehörenden oder sonst zugeordneten Behörden und Organisationseinheiten?

a)      im vergangenen Jahr?

b)     im laufenden Jahr bisher?

9.) Werden Sie im Hinblick auf 7. den Rechnungshof in dieser Angelegenheit befassen?

10.) Wurde im Hinblick auf 7. seitens Ihres Ministeriums oder der Schulbehörden bisher der behördlichen Anzeigepflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts von Subventionsmissbrauches, Exekutionsvereitelung oder, anderer Delikte entsprochen?