Eingelangt am 12.09.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Darmann, Ing.
Westenthaler
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Personalnot bei der
Klagenfurter Staatsanwaltschaft
Medienberichten und Beschwerden von
Staatsanwälten zufolge bleiben derzeit bei der Klagenfurter
Staatsanwaltschaft zahlreiche Anklagen unbearbeitet. Dies soll an der zu
geringen Anzahl von einsatzfähigen Schreibkräften liegen. Grund
hierfür sei, dass die Anzahl der Schreibkräfte aufgrund von Sparmaßahmen
auf nur zwei fest angestellte Mitarbeiter reduziert wurde. Gegenwärtig hat
sich die Lage allerdings weiter verschärft. Wegen der Urlaubszeit kommt es
bei den Akten zu Verzögerungen von durchschnittlich drei Wochen.
Da Anklagen und Strafanträge
von den zuständigen Staatsanwälten auf Tonband diktiert und dann von
den Schreibkräften getippt werden, ist der ordnungsgemäße
Arbeitsablauf von einer ausreichenden Anzahl an erfahrenen Schreibkräften
abhängig. In Kärnten arbeiten 19 Staatsanwälte und veranlassen die
Schreibaufträge. "Im Sommer haben wir durch die Urlaubszeit nur eine
Fachkraft zur Verfügung", beklagt Leitender Staatsanwalt Gottfried
Kranz in der Kronenzeitung. "Es herrschen derartige Engpässe, dass
nur das Notwendigste wie Haftsachen sofort erledigt werden kann. Akte
verzögern sich derzeit durchschnittlich um rund drei Wochen." Ein
Umstand, der nicht nur für den Behördenleiter inakzeptabel ist.
"Da geht’s schließlich um Menschen, Opfer und Schicksale. Ich
habe beim Ministerium in Wien Alarm geschlagen."
Eine Auslagerung der
Schreibarbeiten kommt unterdessen nicht in Betracht, wie sich bei einer
entsprechenden Anfrage bei dem Landesgericht zeigte. Dort wurden bereits in der
Vergangenheit Schreibarbeiten an Leasingfirmen ausgelagert. Allerdings mit wenig
erfreulichem Ergebnis: Zu viele Fehler haben die Akten zum Teil juristisch
unhaltbar gemacht. Kranz: "Für solch heikle Sachen braucht es einfach
Profis; da ist der Sparstift falsch angesetzt." Die Sparmaßnahmen
scheinen mittlerweile den geordneten Ablauf der Strafverfahren und damit die
öffentliche Sicherheit zu gefährden. Nach der Alarmmeldung des
Leiters der Klagenfurter Staatsanwaltschaft wurden bereits Befürchtungen
laut, die die Qualität der staatsanwaltschaftlichen Arbeit in Gefahr
sehen.
Deshalb richten die unterzeichnenden
Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
- Werden bei den
einzelnen Staatsanwaltschaften regelmäßig Leistungskontrollen
der einzelnen Staatsanwälte durchgeführt? Wenn ja, welche
Merkmale werden hierbei erfasst? Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es ein
bundesweites System zur Erfassung statistischer Merkmale rund um die
Erstellung staatsanwaltschaftlicher Verfügungen, insbesondere der
Anklagen?
- Wie viele
Anklagen erstellt ein Staatsanwalt im bundesweiten Durchschnitt pro Jahr?
- Wie viele
Anklagen erstellt ein Kärntner Staatsanwalt im landesweiten Durchschnitt
pro Jahr?
- Wie lange dauert
die Erstellung einer durchschnittlichen Anklageschrift, also mit
durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und durchschnittlicher
Komplexität des Sachverhalts, bezogen auf das gesamte Bundesgebiet?
- Wie lange dauert
die Erstellung einer durchschnittlichen Anklageschrift, also mit
durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und durchschnittlicher
Komplexität des Sachverhalts, bezogen auf das Bundesland
Kärnten?
- Ist es richtig,
dass der Klagenfurter Staatsanwaltschaft bei 19 Staatsanwälten nur
zwei Schreibkräfte, also pro Staatsanwalt nur etwa ein Zehntel der
Arbeitskapazität einer Schreibkraft zur Verfügung stehen?
- Wie hoch ist
bundesweit der Anteil in Vollbeschäftigungsäquivalenten an den
Staatsanwaltschaften im Verhältnis von Schreibkraft zu Staatsanwalt?
- Ist es richtig,
dass sich der Leitende Staatsanwalt Gottfried Kranz über den
Personalstand beim Justizministerium beschwert hat? Wenn ja, welches sind
seine konkreten Kritikpunkte und welche Verbesserungen hat er
vorgeschlagen?
- Werden der Verzug und der augenscheinlich
zu geringe Personalstand bei der Klagenfurter Staatsanwaltschaft im
Justizministerium als problematisch betrachtet und wird ein entsprechender
Handlungsbedarf erkannt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was wird in jeweils
welchem Zeitrahmen konkret unternommen?
- Wie hat sich der
Personalstand der Schreibkräfte bei der Klagenfurter
Staatsanwaltschaft im Vergleich zum Jahr 1998 absolut und in Vollbeschäftigungsäquivalenten
entwickelt? Aus welchen Gründen wurde er reduziert?
- Wie viele Staatsanwälte
sollten Ihrer Ansicht nach auf wie viele Schreibkräfte in Vollbeschäftigungsäquivalenten
kommen?
- Wie viele
Schreibkräfte in Vollbeschäftigungsäquivalenten sind für
staatsanwaltliche Aufträge bei den einzelnen Staatsanwaltschaften
jeweils fest angestellt?
- Wie viele
Schreibkräfte Vollbeschäftigungsäquivalenten sind für
staatsanwaltliche Aufträge bei den einzelnen Staatsanwaltschaften
jeweils ausgelagert tätig?
- Wie ist bei den
einzelnen Staatsanwaltschaften jeweils die Relation der Zahl der
Schreibkräfte zur Zahl der Staatsanwälte?
- Wie viele
Schreibkräfte in Vollbeschäftigungsäquivalenten sind
für richterliche Aufträge bei den einzelnen Gerichten jeweils
fest angestellt?
- Wie viele
Schreibkräfte Vollbeschäftigungsäquivalenten sind für
richterliche Aufträge bei den einzelnen Gerichten jeweils ausgelagert
tätig?
- Wie ist bei den
einzelnen Gerichten jeweils die Relation der Zahl der Schreibkräfte
zur Zahl der Richter?
Wien, am 12.09.2009