4957/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.09.2008
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Ing. Westenthaler

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

 

betreffend Personalnot bei der Klagenfurter Staatsanwaltschaft

 

 

Medienberichten und Beschwerden von Staatsanwälten zufolge bleiben derzeit bei der Klagenfurter Staatsanwaltschaft zahlreiche Anklagen unbearbeitet. Dies soll an der zu geringen Anzahl von einsatzfähigen Schreibkräften liegen. Grund hierfür sei, dass die Anzahl der Schreibkräfte aufgrund von Sparmaßahmen auf nur zwei fest angestellte Mitarbeiter reduziert wurde. Gegenwärtig hat sich die Lage allerdings weiter verschärft. Wegen der Urlaubszeit kommt es bei den Akten zu Verzögerungen von durchschnittlich drei Wochen.

 

Da Anklagen und Strafanträge von den zuständigen Staatsanwälten auf Tonband diktiert und dann von den Schreibkräften getippt werden, ist der ordnungsgemäße Arbeitsablauf von einer ausreichenden Anzahl an erfahrenen Schreibkräften abhängig. In Kärnten arbeiten 19 Staatsanwälte und veranlassen die Schreibaufträge. "Im Sommer haben wir durch die Urlaubszeit nur eine Fachkraft zur Verfügung", beklagt Leitender Staatsanwalt Gottfried Kranz in der Kronenzeitung. "Es herrschen derartige Engpässe, dass nur das Notwendigste wie Haftsachen sofort erledigt werden kann. Akte verzögern sich derzeit durchschnittlich um rund drei Wochen." Ein Umstand, der nicht nur für den Behördenleiter inakzeptabel ist. "Da geht’s schließlich um Menschen, Opfer und Schicksale. Ich habe beim Ministerium in Wien Alarm geschlagen."

 

Eine Auslagerung der Schreibarbeiten kommt unterdessen nicht in Betracht, wie sich bei einer entsprechenden Anfrage bei dem Landesgericht zeigte. Dort wurden bereits in der Vergangenheit Schreibarbeiten an Leasingfirmen ausgelagert. Allerdings mit wenig erfreulichem Ergebnis: Zu viele Fehler haben die Akten zum Teil juristisch unhaltbar gemacht. Kranz: "Für solch heikle Sachen braucht es einfach Profis; da ist der Sparstift falsch angesetzt." Die Sparmaßnahmen scheinen mittlerweile den geordneten Ablauf der Strafverfahren und damit die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Nach der Alarmmeldung des Leiters der Klagenfurter Staatsanwaltschaft wurden bereits Befürchtungen laut, die die Qualität der staatsanwaltschaftlichen Arbeit in Gefahr sehen.

 

Deshalb richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Werden bei den einzelnen Staatsanwaltschaften regelmäßig Leistungskontrollen der einzelnen Staatsanwälte durchgeführt? Wenn ja, welche Merkmale werden hierbei erfasst? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Gibt es ein bundesweites System zur Erfassung statistischer Merkmale rund um die Erstellung staatsanwaltschaftlicher Verfügungen, insbesondere der Anklagen?

 

  1. Wie viele Anklagen erstellt ein Staatsanwalt im bundesweiten Durchschnitt pro Jahr?

 

  1. Wie viele Anklagen erstellt ein Kärntner Staatsanwalt im landesweiten Durchschnitt pro Jahr?

 

  1. Wie lange dauert die Erstellung einer durchschnittlichen Anklageschrift, also mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und durchschnittlicher Komplexität des Sachverhalts, bezogen auf das gesamte Bundesgebiet?

 

  1. Wie lange dauert die Erstellung einer durchschnittlichen Anklageschrift, also mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und durchschnittlicher Komplexität des Sachverhalts, bezogen auf das Bundesland Kärnten?

 

  1. Ist es richtig, dass der Klagenfurter Staatsanwaltschaft bei 19 Staatsanwälten nur zwei Schreibkräfte, also pro Staatsanwalt nur etwa ein Zehntel der Arbeitskapazität einer Schreibkraft zur Verfügung stehen?

 

  1. Wie hoch ist bundesweit der Anteil in Vollbeschäftigungsäquivalenten an den Staatsanwaltschaften im Verhältnis von Schreibkraft zu Staatsanwalt?

 

  1. Ist es richtig, dass sich der Leitende Staatsanwalt Gottfried Kranz über den Personalstand beim Justizministerium beschwert hat? Wenn ja, welches sind seine konkreten Kritikpunkte und welche Verbesserungen hat er vorgeschlagen?

 

  1. Werden der Verzug und der augenscheinlich zu geringe Personalstand bei der Klagenfurter Staatsanwaltschaft im Justizministerium als problematisch betrachtet und wird ein entsprechender Handlungsbedarf erkannt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was wird in jeweils welchem Zeitrahmen konkret unternommen?

 

  1. Wie hat sich der Personalstand der Schreibkräfte bei der Klagenfurter Staatsanwaltschaft im Vergleich zum Jahr 1998 absolut und in Vollbeschäftigungsäquivalenten entwickelt? Aus welchen Gründen wurde er reduziert?

 

  1. Wie viele Staatsanwälte sollten Ihrer Ansicht nach auf wie viele Schreibkräfte in Vollbeschäftigungsäquivalenten kommen?

 

  1. Wie viele Schreibkräfte in Vollbeschäftigungsäquivalenten sind für staatsanwaltliche Aufträge bei den einzelnen Staatsanwaltschaften jeweils fest angestellt?

 

  1. Wie viele Schreibkräfte Vollbeschäftigungsäquivalenten sind für staatsanwaltliche Aufträge bei den einzelnen Staatsanwaltschaften jeweils ausgelagert tätig?

 

  1. Wie ist bei den einzelnen Staatsanwaltschaften jeweils die Relation der Zahl der Schreibkräfte zur Zahl der Staatsanwälte?

 

  1. Wie viele Schreibkräfte in Vollbeschäftigungsäquivalenten sind für richterliche Aufträge bei den einzelnen Gerichten jeweils fest angestellt?

 

  1. Wie viele Schreibkräfte Vollbeschäftigungsäquivalenten sind für richterliche Aufträge bei den einzelnen Gerichten jeweils ausgelagert tätig?

 

  1. Wie ist bei den einzelnen Gerichten jeweils die Relation der Zahl der Schreibkräfte zur Zahl der Richter?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 12.09.2009