4962/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Aspöck

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kritik an Salzburger Gerichtsgutachter

Die Kritik an Sachverständigen der Familienpsychologie, Kinderpsychologie, Ju-
gendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl,
Missbrauch, Entwicklung) betreffend unrichtiger Gutachtenerstellungen stieg in den
letzten Wochen vehement an.

Die Berichte reichen von der Verwendung von Textbausteinen für die Erstellung von
Gutachten, von Suggestivfragen bei der Befragung von Kindern, von einem zwei Mi-
nuten Gespr
äch mit einem Kind als Basis für ein Gutachten, von erfundenen Befra-
gungen als Grundlage, der bewusst absichtlichen Verdrehung von Aussagen, etc.

Die Tageszeitung Krone" - Salzburg berichtete öfter, wie am 31.8., am 2.9. und am
5.9.2008,
über die eigenartigen Vorgehensweisen von Gutachtern in Salzburg. Meh-
rere F
älle wurden bekannt, in welchen ein 100 seitiges Gutachten in 16 Minuten ers-
tellt und ganze Abs
ätze von anderen Gutachten in das neue Gutachten hineinkopiert
wurden. Auch gibt es Berichte, dass der in der Zeitung angesprochene Gutachter
Kinder angeschrien oder sogar unter Druck gesetzt h
ätte.

Sachverständige die wie am Fließband Gutachten erstellen, sollten einem natürlich
zu denken geben. Aber dass es einen Sachverst
ändigen gibt, der mehr oder weniger
eine Monopolstellung zur Gutachtenerstellung einnimmt ist nicht akzeptabel.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin Justiz nachstehende

Anfrage:

1.  Sind Ihnen diese Vorgänge bekannt?

2.            Was sagen Sie zu diesen Vorwürfen?

3.            Wurden die aufgekommenen Vorwürfe durch das Bundesministerium für Jus-
tiz überprüft?

4.            Werden die Gutachten in Obsorgeangelegenheiten von Sachverständigen der
Jahre 2006 und 2007 aus Salzburg durch das Bundesministerium für Justiz
überprüft?

5.            Wenn nein, warum nicht?

6.            Wie viele Gutachten wurden in den Jahren 2006 und 2007 in Salzburg im Zu-
ge von Obsorgeverfahren in Auftrag gegeben?

7.            Wie viele Gutachten wurden in den Jahren 2006 und 2007 in Salzburg im Zu-
ge von Besuchsrechtsverfahren in Auftrag gegeben?


8.            Wie viele dieser Gutachten in Obsorgeangelegenheiten in Salzburg der Jahre
2006 und 2007 wurden bei welchen in der Gerichtssachverst
ändigenliste ein-
getragenen Sachverst
ändigen in Auftrag gegeben?

9.            Wie viele dieser Gutachten in Besuchsrechtsangelegenheiten in Salzburg der
Jahre 2006 und 2007 wurden bei welchen in der Gerichtssachverst
ändigenlis-
te eingetragenen Sachverst
ändigen in Auftrag gegeben?

10.Gibt es in diesen Bereichen in Salzburg Sachverständige, die öfter als andere
Sachverst
ändige herangezogen werden?

11.   Wenn ja, warum?

12.   Wie oft wurde die Ablehnung eines Sachverständigen in Obsorgeangelegen-
heiten in Salzburg in den Jahren 2006 und 2007 von einer Partei beantragt?

13.   Wie oft wurde die Ablehnung eines Sachverständigen in Besuchsrechtsange-
legenheiten in Salzburg in den Jahren 2006 und 2007 von einer Partei bean-
tragt?

14.   Wie oft wurde ein Sachverständiger in Obsorgeangelegenheiten in Salzburg in
den Jahren 2006 und 2007 abgelehnt und ein neuer Sachverst
ändiger beauf-
tragt?

15.Wie oft wurde ein Sachverständiger in Besuchsrechtsangelegenheiten in
Salzburg in den Jahren 2006 und 2007 abgelehnt und ein neuer Sachverst
än-
diger beauftragt?

16. Wie stehen Sie zu einer Erleichterung der Ablehnungsmöglichkeit von Sach-
verst
ändigen?

17. Welche Schritte werden Sie im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen setzen?
18.Welche Unterstützung werden Sie den Geschädigten zukommen lassen?