4962/J XXIII. GP
Eingelangt am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Aspöck
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Kritik an Salzburger Gerichtsgutachter
Die Kritik an Sachverständigen der Familienpsychologie,
Kinderpsychologie, Ju-
gendpsychologie (inkl. Obsorge,
Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl,
Missbrauch, Entwicklung) betreffend
unrichtiger Gutachtenerstellungen stieg in den
letzten Wochen vehement an.
Die Berichte
reichen von der Verwendung von Textbausteinen für die
Erstellung von
Gutachten,
von Suggestivfragen bei der Befragung von Kindern, von einem zwei Mi-
nuten Gespräch mit einem Kind als Basis für ein
Gutachten, von erfundenen Befra-
gungen als Grundlage,
der bewusst absichtlichen Verdrehung von Aussagen, etc.
Die
Tageszeitung „Krone" - Salzburg berichtete öfter, wie am
31.8., am 2.9. und am
5.9.2008, über die eigenartigen Vorgehensweisen von Gutachtern in
Salzburg. Meh-
rere Fälle wurden bekannt, in welchen ein 100 seitiges
Gutachten in 16 Minuten ers-
tellt und ganze Absätze von anderen Gutachten in das neue
Gutachten hineinkopiert
wurden. Auch gibt es
Berichte, dass der in der Zeitung angesprochene Gutachter
Kinder angeschrien oder sogar unter Druck
gesetzt hätte.
Sachverständige die wie am Fließband Gutachten erstellen, sollten einem
natürlich
zu denken geben. Aber dass es einen
Sachverständigen gibt, der mehr oder weniger
eine Monopolstellung
zur Gutachtenerstellung einnimmt ist nicht akzeptabel.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen diese Vorgänge bekannt?
2. Was sagen Sie zu diesen Vorwürfen?
3.
Wurden die aufgekommenen Vorwürfe durch das
Bundesministerium für Jus-
tiz überprüft?
4.
Werden die Gutachten in Obsorgeangelegenheiten von Sachverständigen der
Jahre 2006 und 2007
aus Salzburg durch das Bundesministerium für Justiz
überprüft?
5. Wenn nein, warum nicht?
6.
Wie viele Gutachten wurden in den Jahren 2006 und 2007 in Salzburg im
Zu-
ge von
Obsorgeverfahren in Auftrag gegeben?
7.
Wie viele Gutachten wurden in den Jahren 2006 und 2007 in Salzburg im
Zu-
ge von
Besuchsrechtsverfahren in Auftrag gegeben?
8.
Wie viele dieser Gutachten in Obsorgeangelegenheiten in Salzburg der
Jahre
2006 und 2007 wurden bei welchen in der Gerichtssachverständigenliste
ein-
getragenen Sachverständigen in Auftrag gegeben?
9.
Wie viele dieser Gutachten in Besuchsrechtsangelegenheiten in Salzburg
der
Jahre 2006 und 2007 wurden bei welchen in der Gerichtssachverständigenlis-
te eingetragenen Sachverständigen in Auftrag gegeben?
10.Gibt es in diesen Bereichen in Salzburg
Sachverständige, die öfter als andere
Sachverständige herangezogen werden?
11. Wenn ja, warum?
12.
Wie oft wurde die Ablehnung eines Sachverständigen in
Obsorgeangelegen-
heiten in Salzburg in den Jahren 2006 und 2007 von einer Partei beantragt?
13.
Wie oft wurde die Ablehnung eines Sachverständigen in
Besuchsrechtsange-
legenheiten in Salzburg in den Jahren 2006 und 2007 von einer Partei bean-
tragt?
14.
Wie oft wurde ein Sachverständiger in Obsorgeangelegenheiten in
Salzburg in
den Jahren 2006 und 2007 abgelehnt und ein neuer Sachverständiger
beauf-
tragt?
15.Wie
oft wurde ein Sachverständiger in
Besuchsrechtsangelegenheiten in
Salzburg in den Jahren 2006 und 2007
abgelehnt und ein neuer Sachverstän-
diger beauftragt?
16. Wie stehen Sie zu einer
Erleichterung der Ablehnungsmöglichkeit von Sach-
verständigen?
17. Welche
Schritte werden Sie im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen setzen?
18.Welche Unterstützung werden Sie den Geschädigten zukommen lassen?