4974/J XXIII. GP
Eingelangt am
12.09.2008
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Anfrage
der Abg. Silvia Fuhrmann
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Bundesjugendvertretung
Die Bundesjugendvertretung als gesetzlich eingerichtete Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Österreich macht auf die Anliegen junger Menschen in der Öffentlichkeit aufmerksam und setzt sich für diese bei den politischen Entscheidungsträgern ein. Um diese wichtige Arbeit im Interesse der Kinder und Jugendlichen auch effektiv und nachhaltig leisten zu können, müssen auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend ist gemäß Bundes-Jugendvertretungsgesetz verpflichtet, die Bundesjugendvertretung bzw. ihre Geschäftsstelle (ÖJV) zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu finanzieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1.) Wie hoch war die Förderung in den letzten Jahren für die Bundesjugend- Vertretung?
2.) Wann wird die Fördersumme der Inflation angepasst und wie kann gewährleistet werden, dass dies auch in Zukunft passiert?
3.) Soll es künftig einen einheitlichen Modus bezüglich der Basis- und Projektförderung für verbandliche und parteipolitische Jugendorganisationen geben?
4.) Wie wollen Sie die Projektförderung für verbandliche Jugendorganisationen sicherstellen?
5.) Werden Sie sich bei den Budgetverhandlungen für eine Aufstockung der Mittel für den Jugendbereich generell einsetzen?
6.) Wie und in welchem Umfang soll die Geschäftsstelle der BJV in den nächsten fünf Jahren finanziert werden?
7.) Wie und in welchem Umfang sollen Projekte der BJV in den nächsten fünf Jahren finanziert werden?