4984/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.09.2008
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend mangelnde Einbindung der Finanzprokuratur und gesetzwidrige Nichteinbindung des Finanzministeriums in Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Vergleich

 

 

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht betreffend den Vergleich mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH die Vorgangsweise von Bundesminister Darabos in mehrerer Hinsicht scharf kritisiert. So stellt der Rechnungshof fest, dass der Bundesminister für Finanzen entgegen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen vom Bundesminister für Landesverteidigung nicht in die Vergleichsverhandlungen eingebunden war. Das Bundeshaushaltsgesetz sieht vor, dass bei wesentlichen Änderungen der für die Durchführung eines Vorhabens vorgesehenen Bedingungen das Einvernehmen mit dem Finanzministerium herzustellen ist. In den Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz wird diesbezüglich eine Wertgrenze von 73.000,-- € festgelegt, ab der dies so zu erfolgen hat. Diese Einbindung ist allerdings nicht erfolgt.

 

Weiters kritisiert der Rechnungshof die fehlende Einbindung der Finanzprokuratur bei den entscheidenden Vergleichsverhandlungen im Mai und Juni 2007 und stellt fest, dass der Verteidigungsminister diese alleine mit einem externen Experten, aber ohne Einbindung seiner eigenen Ressortbeamten finalisierte. Dem gegenüber behauptete aber Bundesminister Darabos mehrfach in parlamentarischen Anfragebeantwortungen, dass die Finanzprokuratur seit Mitte März 2007 in die Bearbeitungen der Task-Force-Luftraumüberwachungsflugzeuge eingebunden war und auch bei den Verhandlungen und der Detailvereinbarung teilgenommen hat. Dem widerspricht nicht nur der Bundesminister für Finanzen sondern auch der Rechnungshof.

 

In der Anfragebeantwortung 1635/AB teilt der Finanzminister mit: „Der Präsident der Finanzprokuratur teilte nach Befassung mit der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage mit, dass er bzw. die Finanzprokuratur vom Bundesministerium für Landesverteidigung mit der rechtlichen Beratung im Rahmen der Vergleichsverhandlungen mit der Eurofighter GmbH beauftragt worden war und er teilweise in die Verhandlungen eingebunden gewesen war. Er bzw. die Finanzprokuratur war jedoch nicht bei den finalen Gesprächen, also dem Abschluss des Vergleichs bzw. der Detailvereinbarung, beigezogen gewesen.“

 

Ebenso sieht dies der Rechnungshof und kritisiert: „Das BMLV konnte dem RH gegenüber nicht schlüssig begründen, warum zu den entscheidenden Vergleichsverhandlungen im Mai und Juni 2007 die Finanzprokuratur nicht beigezogen wurde.“

Nunmehr hat Bundesminister Darabos auf Anfrage mitgeteilt, dass die Finanzprokuratur in die nunmehr laufende Änderung der Kaufverträge eingebunden sei. Dies ist ebenso zu hinterfragen wie die rechtliche Notwendigkeit der Einbindung des Bundsministeriums für Finanzen in die nunmehr laufenden konkreten Vertragsänderungen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass durch die Nichteinbindung des Bundesministeriums für Finanzen in die Vergleichsverhandlungen haushaltsrechtliche Bestimmungen verletzt wurden?

 

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Finanzprokuratur in die entscheidenden Vergleichsverhandlungen im Mai und Juni 2007 nicht vom Bundesministerium für Landesverteidigung eingebunden wurde?

 

  1. Haben Sie gegenüber Bundesminister Darabos die Frage zur Sprache gebracht, ob die Finanzprokuratur in die Erstellung der nunmehr laufenden konkreten Vertragsänderungen eingebunden ist?

Wenn ja, wie war die Reaktion des Bundesministers für Landesverteidigung?

 

  1. Ist es rechtlich notwendig, das Bundesministerium für Finanzen in die konkreten Vertragsänderungen miteinzubinden?
    Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung ist dies notwendig?

 

  1. Wurde das Bundesministerium für Finanzen in die konkreten Vertragsänderungen vom Bundesministerium für Landesverteidigung eingebunden?