4986/J XXIII. GP
Eingelangt am
18.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier, Parnigoni
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Kriminalpolizeiliche Ermittlungen (inkl. Telefonüberwachung) gegenüber
Personen, die direkt bzw. im Zusammenhang mit dem parlamentarischen
Untersuchungsausschuss „Amtsführung im Bundesministerium für Inneres und weiteren
Bundesministerien“ von Dr. Herwig Haidinger genannt oder in dessen Schriftstücken zitiert
wurden?“
Während der Parlamentarische
Untersuchungsausschuss auf die angeforderten Akten, E-Mails und andere Unterlagen laufend warten musste, wurden sehr schnell
gerichtliche
Ermittlungen gegenüber dem ehemaligen BKA-Chef Dr. Herwig Haidinger, in
der
Öffentlichkeit bekannt.
Von
Dr. Haidinger beschuldigte Personen (z.B. Generalmajor Andreas Pilsl) haben
gegen
diesen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Auch gegen den Abg.
Peter Pilz
wurde von der ÖVP eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft
Wien gerichtet
(Verletzung des
Amtsgeheimnisses). Die StA hat Medienberichten zufolge die Ermittlungen
bereits aufgenommen und ein Strafverfahren
eingeleitet.
Es
kann nicht ausgeschlossen werden, dass Seitens des Innenressorts neben Dr.
Haidinger
auch gegen weitere Ausschussmitglieder oder gegen Personen, die direkt bzw. im
Zusammenhang mit dem
Untersuchungsausschuss „Amtsführung im Bundesministerium für
Inneres
und weiteren Bundesministerien“ von Dr. Haidinger genannt oder in dessen
Schriftstücken zitiert wurden, durch die Kriminalpolizei ermittelt wurde
und sogar weiter
ermittelt wird.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Gab es in
der XXIII.GP seit der Diskussion, der Einsetzung und des Verlaufs des
parlamentarischen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der
„Vertuschung von
Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im
Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für
Justiz, für
Finanzen und für europäische und internationale Angelegenheiten"
kriminalpolizeiliche
Ermittlungen nach dem SPG oder der StPO
gegenüber Personen, die von Dr. Haidinger in
Einvernahmen oder bei Befragungen genannt oder in dessen
Schriftstücken zitiert
wurden?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Welche konkreten Ermittlungen wurden geführt?
Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Ermittlungen?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
In wie vielen Fällen wurden deswegen Strafverfahren eingeleitet?
Welche Personen waren betroffen?
2. In wie vielen Fällen kam es nach einer
gerichtlichen Bewilligung zu einen
Auskunftsverlangen über Daten einer
Nachrichtenübermittlung (§§ 134 Z 2, 135 Abs. 2
StPO) durch die Kriminalpolizei?
Welche
Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen
eine
Strafanzeige erstattet?
3. In wie vielen Fällen kam es nach einen Antrag
der StA und einer gerichtlichen
Bewilligung zur Überwachung von
Nachrichten (§ 134 Z 3, 135 Abs. 3 StPO) durch die
Kriminalpolizei?
Welche
Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen
eine
Strafanzeige erstattet?
4. Wurde in der XXIII. GP
seit der Diskussion, der Einsetzung und des Verlaufs des
parlamentarischen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der „Vertuschung
von
Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im
Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für
Justiz, für
Finanzen und für europäische und internationale
Angelegenheiten“ von der
Kriminalpolizei bei der Staatsanwaltschaft
eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
nach der StPO gegenüber Personen, die von Dr. Haidinger in Einvernahmen
oder bei
Befragungen genannt oder in dessen Schriftstücken zitiert wurden,
beantragt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Wenn ja, wie waren diese Anträge jeweils begründet?
Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?
5. Sollten dabei nur Standort- oder Verbindungsdaten ermittelt werden oder kam es auch zu Telefonüberwachungen (Lauschangriffe)?
6. In
wie vielen Fällen kam es nach einem Antrag der StA und einer gerichtlichen
Bewilligung zu optischen und akustischen
Überwachungen von Personen (§§ 134 Z 4, 136
StPO) durch die Kriminalpolizei?
Welche
Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen
eine
Strafanzeige
erstattet?
7. Gab es in der XXIII.GP seit der Diskussion, der
Einsetzung und des Verlaufs des
parlamentarischen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der „Vertuschung
von
Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im
Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für
Justiz, für
Finanzen und für europäische und
internationale Angelegenheiten" (Auskunftsverlangen §
53 Abs. 3a und § 53 Abs. 3b SPG) gegenüber Personen, die von
Dr. Haidinger in
Einvernahmen oder bei Befragungen genannt oder in dessen Schriftstücken
zitiert
wurden?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Auf welchen Tatverdacht stützten sich jeweils diese Auskunftsverlangen?
Welche Personen waren davon betroffen?
Welche Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen eine
Strafanzeige erstattet?
8. Wie ist
jeweils der Stand der Ermittlungen und der möglichen Strafverfahren
(Fragen 1 - 7)? Wie viele Strafverfahren gibt es aktuell aufgrund dieser
kriminalpolizeilichen Ermittlungen?