4987/J XXIII. GP

Eingelangt am 18.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Parnigoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Kriminalpolizeiliche Ermittlungen (inkl. Telefonüberwachung) gegenüber

(Ersatz) Mitgliedern des Untersuchungsausschusses und anderen Personen?"

Während der Parlamentarische Untersuchungsausschuss auf die angeforderten Akten, E-
Mails und andere Unterlagen laufend warten musste, wurden sehr schnell gerichtliche
Ermittlungen gegenüber dem ehemaligen BKA-Chef Dr. Herwig Haidinger, in der
Öffentlichkeit bekannt.

Von Dr. Haidinger beschuldigte Personen (z.B. Generalmajor Andreas Pilsl) haben gegen
diesen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Auch gegen den Abg. Peter Pilz
wurde von der ÖVP eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien gerichtet
(Verletzung des Amtsgeheimnisses). Die StA hat Medienberichten zufolge die Ermittlungen
bereits aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Seitens des Innenressorts neben Dr. Herwig
Haidinger und Abg. Dr. Peter Pilz auch gegen weitere Ausschussmitglieder oder gegen
Personen, die direkt bzw. im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss
„Amtsführung im Bundesministerium für Inneres und weiteren Bundesministerien" von Dr.
Haidinger genannt oder in dessen Schriftstücken zitiert wurden, durch die Kriminalpolizei
ermittelt wurde und sogar weiter ermittelt wird.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Gab es in der XXIII.GP seit der Diskussion, der Einsetzung und des Verlaufs des
parlamentarischen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der „Vertuschung von
Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im
Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für Justiz, für

Finanzen und für europäische und internationale Angelegenheiten“ kriminalpolizeiliche

Ermittlungen nach dem SPG oder der StPO gegenüber Mitgliedern und Ersatzmitgliedern

des Untersuchungsausschusses, MitarbeiterInnen des Klubs oder ExpertInnen?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

Welche konkreten Ermittlungen wurden geführt?

Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Ermittlungen?

Wie viele Personen waren davon betroffen?

In wie vielen Fällen wurden deswegen Strafverfahren eingeleitet?

Welche Personen waren betroffen?

2.    In wie vielen Fällen kam es nach einer gerichtlichen Bewilligung zu einen
Auskunftsverlangen über Daten einer Nachrichtenübermittlung (§§ 134 Z 2, 135 Abs. 2
StPO) durch die Kriminalpolizei?

Welche Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen eine
Strafanzeige erstattet?

3.    In wie vielen Fällen kam es nach einen Antrag der StA und einer gerichtlichen
Bewilligung zur Überwachung von Nachrichten (§ 134 Z 3, 135 Abs. 3 StPO) durch die
Kriminalpolizei?

Welche Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen eine
Strafanzeige erstattet?

4.    Wurde in der XXIII. GP seit der Diskussion, der Einsetzung und des Verlaufs des
parlamentarischen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der „Vertuschung von
Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im
Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für Justiz, für
Finanzen und für europäische und internationale Angelegenheiten" von der
Kriminalpolizei bei der Staatsanwaltschaft eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
nach der StPO gegenüber Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des
Untersuchungsausschusses, MitarbeiterInnen des Klubs oder ExpertInnen, beantragt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?

Wenn ja, wie waren diese Anträge jeweils begründet?

Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?


5.              Sollten dabei nur Standort- oder Verbindungsdaten ermittelt werden oder kam es auch zu
Telefonüberwachungen (Lauschangriffe)?

6.              In wie vielen Fällen kam es nach einem Antrag der StA und einer gerichtlichen
Bewilligung zu optischen und akustischen Überwachungen von Personen (§§ 134 Z 4, 136
StPO) durch die Kriminalpolizei?

Welche Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen eine
Strafanzeige erstattet?

 

7.    Gab es in der XXIII.GP seit der Diskussion, der Einsetzung und des Verlaufs des
parlamentarischen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der „Vertuschung von
Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im
Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für Justiz, für
Finanzen und für europäische und internationale Angelegenheiten" (Auskunftsverlangen §
53 Abs. 3a und § 53 Abs. 3b SPG) gegenüber Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des
Untersuchungsausschusses, MitarbeiterInnen des Klubs oder ExpertInnen?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

Auf welchen Tatverdacht stützten sich jeweils diese Auskunftsverlangen?

Welche Personen waren davon betroffen?

Welche Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen eine

Strafanzeige erstattet?

8.    Wie ist jeweils der Stand der Ermittlungen und der möglichen Strafverfahren
(Fragen 1 - 7)? Wie viele Strafverfahren gibt es aktuell aufgrund dieser
kriminalpolizeilichen Ermittlungen?