4987/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier, Parnigoni
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Kriminalpolizeiliche Ermittlungen (inkl. Telefonüberwachung) gegenüber
(Ersatz) Mitgliedern des Untersuchungsausschusses und anderen Personen?"
Während der Parlamentarische
Untersuchungsausschuss auf die angeforderten Akten, E-
Mails und andere Unterlagen laufend warten
musste, wurden sehr schnell gerichtliche
Ermittlungen gegenüber dem ehemaligen BKA-Chef Dr. Herwig Haidinger, in
der
Öffentlichkeit bekannt.
Von Dr.
Haidinger beschuldigte Personen (z.B. Generalmajor Andreas Pilsl) haben gegen
diesen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Auch gegen den Abg.
Peter Pilz
wurde von der ÖVP eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft
Wien gerichtet
(Verletzung
des Amtsgeheimnisses). Die StA hat Medienberichten zufolge die Ermittlungen
bereits aufgenommen
und ein Strafverfahren eingeleitet.
Es kann nicht ausgeschlossen
werden, dass Seitens des Innenressorts neben Dr. Herwig
Haidinger und Abg. Dr. Peter Pilz auch gegen weitere Ausschussmitglieder oder
gegen
Personen, die direkt bzw. im Zusammenhang
mit dem Untersuchungsausschuss
„Amtsführung im
Bundesministerium für Inneres und weiteren Bundesministerien" von Dr.
Haidinger genannt oder in dessen Schriftstücken zitiert wurden,
durch die Kriminalpolizei
ermittelt wurde und sogar weiter ermittelt wird.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Gab es in der XXIII.GP seit der
Diskussion, der Einsetzung und des Verlaufs des
parlamentarischen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der „Vertuschung
von
Polizeiaffären
und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im
Bundesministerium für Inneres, aber
auch in den Bundesministerien für Justiz, für
Finanzen und für europäische und internationale Angelegenheiten“ kriminalpolizeiliche
Ermittlungen nach dem SPG oder der StPO gegenüber Mitgliedern und Ersatzmitgliedern
des Untersuchungsausschusses, MitarbeiterInnen des Klubs oder ExpertInnen?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Welche konkreten Ermittlungen wurden geführt?
Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Ermittlungen?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
In wie vielen Fällen wurden deswegen Strafverfahren eingeleitet?
Welche Personen waren betroffen?
2. In wie
vielen Fällen kam es nach einer gerichtlichen Bewilligung zu einen
Auskunftsverlangen über Daten einer Nachrichtenübermittlung
(§§ 134 Z 2, 135 Abs. 2
StPO) durch die Kriminalpolizei?
Welche
Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen
eine
Strafanzeige
erstattet?
3. In wie
vielen Fällen kam es nach einen Antrag der StA und einer gerichtlichen
Bewilligung zur Überwachung von
Nachrichten (§ 134 Z 3, 135 Abs. 3 StPO) durch die
Kriminalpolizei?
Welche
Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen
eine
Strafanzeige erstattet?
4. Wurde in
der XXIII. GP seit der Diskussion, der Einsetzung und des Verlaufs
des
parlamentarischen
Untersuchungsausschuss hinsichtlich der „Vertuschung von
Polizeiaffären und des Missbrauchs der
politischen Macht insbesondere im
Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für
Justiz, für
Finanzen und für europäische und internationale Angelegenheiten"
von der
Kriminalpolizei bei der
Staatsanwaltschaft eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
nach der StPO gegenüber
Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des
Untersuchungsausschusses, MitarbeiterInnen des Klubs oder ExpertInnen,
beantragt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Wenn ja, wie waren diese Anträge jeweils begründet?
Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?
5.
Sollten dabei nur Standort- oder Verbindungsdaten ermittelt werden oder
kam es auch zu
Telefonüberwachungen
(Lauschangriffe)?
6.
In wie vielen Fällen kam es nach einem Antrag der StA und einer
gerichtlichen
Bewilligung
zu optischen und akustischen Überwachungen von Personen (§§ 134
Z 4, 136
StPO)
durch die Kriminalpolizei?
Welche
Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen
eine
Strafanzeige
erstattet?
7. Gab es in
der XXIII.GP seit der Diskussion, der Einsetzung und des Verlaufs des
parlamentarischen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der „Vertuschung
von
Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im
Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien
für Justiz, für
Finanzen und für europäische und
internationale Angelegenheiten" (Auskunftsverlangen §
53 Abs. 3a und § 53 Abs. 3b SPG) gegenüber Mitgliedern und
Ersatzmitgliedern des
Untersuchungsausschusses, MitarbeiterInnen des Klubs oder ExpertInnen?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Auf welchen Tatverdacht stützten sich jeweils diese Auskunftsverlangen?
Welche Personen waren davon betroffen?
Welche Erkenntnisse wurden dabei erzielt? In wie vielen Fällen wurde deswegen eine
Strafanzeige erstattet?
8. Wie ist
jeweils der Stand der Ermittlungen und der möglichen Strafverfahren
(Fragen 1 - 7)? Wie viele Strafverfahren gibt es aktuell aufgrund dieser
kriminalpolizeilichen Ermittlungen?