4993/J XXIII. GP
Eingelangt am 23.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Stand der EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Um eine zügige
Umsetzung europäischer Rechtsakte zu gewährleisten,
bedarf es
einer strukturierten
Information des Parlamentes zum Stand der
Vertragsverletzungsverfahren, die von Seiten der Europäischen Kommission
gegenüber Österreich aktuell offen sind.
Wünschenswert wäre auch eine
laufende strukturierte Information der Öffentlichkeit
über anhängige Vertragsverletzungsverfahren. Die
diesbezüglichen Schreiben der
Kommission und Österreichs
sind nicht allgemein verfügbar. Dies wäre
insbesondere
auch
wünschenswert,
weil diese Verfahren oft auf BürgerInnenbeschwerden
zurückgehen, die
mit hohem professionellen und finanziellen Einsatz erstellt wurden.
Diese Intransparenz
wird mit dem Datenschutz, dem Amtsgeheimnis oder der
Staatsräson - man
stehe quasi im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens gegen die
Republik bzw in quasi
Vergleichsverhandlungen - begründet.
Dem ist zu entgegnen,
dass personenbezogene Daten in den Dokumenten unleserlich gemacht werden
können. Die
Vertretung österreichischer Interessen kann nur im Rahmen der
Gesetze
legitim sind, für eine primitive Verzögerungstaktik
ist kein Raum. Insofern ist
es unverständlich, warum Mahnschreiben und die Antworten
Österreichs und der
sonstige Briefwechsel für die BürgerInnen
nicht zugänglich sein sollten. Die aktuelle
Geheimniskrämerei lässt den Verdacht aufkommen, dass hier im
Vorverfahren auch
EU-rechtswidrige Kuhhändel Platz greifen. Hinzuweisen
ist auch auf das Erkenntnis
des EuGH vom Dezember 2007 (Rechtssache
C-64-05 P), worin dieser zum
Ausdruck brachte, dass es gemäß der Verordnung über den
Zugang der
Öffentlichkeit zu den Dokumenten
der Organe, nicht im Belieben der
Mitgliedsstaaten liege, die Weitergabe von Dokumenten durch die EU-Organe zu
verhindern. Wenn dann muss sich der Mitgliedsstaat auf die taxativen
Ausnahmegründe für die Verweigerung des Dokumentenzugangs
gemäß der
Verordnung berufen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Welche und wie viele
Beschwerde- bzw. Vertragsverletzungsverfahren sind
derzeit gegen Österreich
seitens der EU-Kommission anhängig? Bitte fügen Sie eine
vollständige Liste
der Verfahren, gegliedert nach Verfahrensstufen (1.Stufe
Mahnschreiben
der EK, 2.Stufe - begründete Stellungnahme der EK und 3.Stufe -
Klage vor dem EuGH)
und einer Beschreibung des jeweiligen Falles mit Nummer,
Betreff, Datum, national verpflichtete Gebietskörperschaft/Behörde etc. bei.
2)
Werden Sie für eine strukturierte Information der Öffentlichkeit
und des
Parlaments über laufende Vertragsverletzungsverfahren
samt Veröffentlichung der
relevanten Dokumente Sorge tragen?
3)
Wenn nein, wie
begründen Sie Ihre Verweigerung der
strukturierten Information
der Öffentlichkeit?