5/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.10.2006
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend Ihre Verwaltungskosten
In den Unterlagen über Ihre Pressekonferenz Mitte September, nachzulesen unter
https://www.bmf.gv.at/Pressecenter/Archiv/2006/PK 15.09.06 HBM Teil2.pdf
sind die Reformüberlegungen im Vorfeld der Nationalratswahl dargelegt. In diesen
Folien befindet sich die Forderung nach der Abschaffung der Erbschafts- und
Schenkungssteuer.
Dies wird unter anderem mit dem Argument gefordert, dass dem Aufkommen von
140 Mio. Euro ein gleich hoher Verwaltungsaufwand gegenüber stünde. Weiters wird
argumentiert, dass von den ca. 87.000 Fällen 80% auf kleine Fälle zuträfen (siehe
Teil 2, Seite 12).
Die von
Ihnen zitierte Untersuchung und Statistik ist leider nicht verfügbar, sie
soll
außerdem sehr
oberflächlich sein.
Für eine seriöse
Diskussion über eine Reform der Erbschafts- und
Schenkungssteuer
ist es notwendig, über eine aussagekräftige
Statistik zu verfügen,
denn das Argument,
der Verwaltungsaufwand betrage 140 Mio. Euro, ist schwer
nachzuvollziehen. Das entspräche
nämlich einem Äquivalent von über 3.000
Beamten. In Tirol sind derzeit
beispielsweise 2-3 vollzeitäquivalente Beamte mit der
Durchführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer befasst und
es ist kaum
anzunehmen, dass dies in den anderen Bundesländern anders
wäre.
Daher
richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viel vollzeitäquivalente Beamte sind in Österreich
mit der Durchführung
der Erbschafts- und Schenkungssteuer befasst?
2.
Wie setzen sich die angegebenen 140 Mio. Euro an Verwaltungsaufwand
zusammen?
3.
Welche Vermögensarten (unbebauter Grund und Boden,
bebauter Grund- und
Boden,
Bargeldschenkungen usw.) und in welcher Höhe beinhalten die
87.000 Fälle an
Erbschafts- und Schenkungssteuer?
4. Welche Steuerklassen sind betroffen? In welcher Höhe?
5.
Wurden in
Ihrem Ressort Überlegungen angestellt, ähnlich wie bei den
Gebühren die
Erbschaftssteuerberechnung von den Notaren durchführen zu
lassen?