5/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.10.2006
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Anfrage

der Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Ihre Verwaltungskosten

In den Unterlagen über Ihre Pressekonferenz Mitte September, nachzulesen unter

https://www.bmf.gv.at/Pressecenter/Archiv/2006/PK 15.09.06 HBM Teil2.pdf

sind die Reformüberlegungen im Vorfeld der Nationalratswahl dargelegt. In diesen

Folien befindet sich die Forderung nach der Abschaffung der Erbschafts- und

Schenkungssteuer.

Dies wird unter anderem mit dem Argument gefordert, dass dem Aufkommen von

140 Mio. Euro ein gleich hoher Verwaltungsaufwand gegenüber stünde. Weiters wird

argumentiert, dass von den ca. 87.000 Fällen 80% auf kleine Fälle zuträfen (siehe

Teil 2, Seite 12).

Die von Ihnen zitierte Untersuchung und Statistik ist leider nicht verfügbar, sie soll
au
ßerdem sehr oberflächlich sein.

Für eine seriöse Diskussion über eine Reform der Erbschafts- und
Schenkungssteuer ist es notwendig, über eine aussagekräftige Statistik zu verfügen,
denn das Argument, der Verwaltungsaufwand betrage 140 Mio. Euro, ist schwer
nachzuvollziehen. Das entspr
äche nämlich einem Äquivalent von über 3.000
Beamten. In Tirol sind derzeit beispielsweise 2-3 vollzeit
äquivalente Beamte mit der
Durchf
ührung der Erbschafts- und Schenkungssteuer befasst und es ist kaum
anzunehmen, dass dies in den anderen Bundesl
ändern anders wäre.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.             Wie viel vollzeitäquivalente Beamte sind in Österreich mit der Durchführung
der Erbschafts- und Schenkungssteuer befasst?

2.             Wie setzen sich die angegebenen 140 Mio. Euro an Verwaltungsaufwand
zusammen?

3.             Welche Vermögensarten (unbebauter Grund und Boden, bebauter Grund- und
Boden, Bargeldschenkungen usw.) und in welcher Höhe beinhalten die
87.000 F
älle an Erbschafts- und Schenkungssteuer?

4.             Welche Steuerklassen sind betroffen? In welcher Höhe?

5.             Wurden in Ihrem Ressort Überlegungen angestellt, ähnlich wie bei den
Geb
ühren die Erbschaftssteuerberechnung von den Notaren durchführen zu
lassen?