5005/J XXIII. GP
Eingelangt am 24.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Druck, Drohungen oder Nötigungen gegenüber gerichtlichen
Verfahrensparteien (wie beispielsweise Kläger, Beklagte, Beschuldigte, Zeugen oder
Sachverständige)"
Presseberichten
zufolge wurden in den letzten Jahren immer wieder Gerichtsparteien, wie
Kläger,
Beklagte,
Beschuldigte, Zeugen oder Sachverständige vor Einvernahmen unter Druck
gesetzt,
genötigt
und/oder bedroht, um eine bestimmte Aussage vor Gericht (bzw. Polizei) zu
verhindern
bzw. zu erreichen oder Ladungen nicht
wahrzunehmen. Dies gilt auch für die Rechtsvertreter von
einzelnen Verfahrensparteien.
In diesem Zusammenhang
war in Medien nicht nur von Drohungen zu Lesen, sondern sogar auch
von
Körperverletzungen die Rede. Menschen fürchteten dabei um ihr Leben.
Auch nach
Einvernahmen und
Aussagen kam es zu gefährlichen Drohungen und Auseinandersetzungen.
Diese Darstellung gilt für Strafdelikte genauso wie für Zivilsachen,
Familienrechtssachen und
andere Rechtsangelegenheiten.
Diese Entwicklung stellt nicht nur
einen Angriff auf die unabhängige Justiz, sondern auf den
Rechtsstaat insgesamt dar. Die notwendige
Erforschung der materiellen Wahrheit wird dadurch
verunmöglicht.
Ein aktuelles Beispiel:
„ Weil
er im Prozess gegen die Wiener Umweltgröße Dragan J. (40) alias
„ Repic " gegen diesen
ausgesagt
hatte, fürchtet ein 39-jähriger Bäckerei-Angestellter um sein
Leben und das seiner
Familie. Wie der Mann am Donnerstag im Straflandesgericht erzählte, habe
er seine Wohnung
aufgegeben, sei in einen anderen Bezirk
gezogen und habe sich eine Geheimnummer zugelegt. "
(Presse
22.07.2008)
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Vorfalle, wo Verfahrensparteien, wie
Kläger, Beklagte, Beschuldigte, Zeugen
oder Sachverständige etc. unter
Druck gesetzt, genötigt oder bedroht wurden sind dem
Ressort bzw. einem Gericht oder einer
Staatsanwaltschaft in den Jahren 2005, 2006 und
2007 bekannt geworden
(Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
Wie viele Personen wurden angezeigt?
2.
Welche Maßnahmen wurden seitens des Ressorts darauf jeweils
ergriffen
(Aufschlüsselung
auf LG-Sprengel)?
3.
In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren deswegen nach Kenntnis
des Ressorts und
der
Justizverwaltung deswegen zu Verfahrenseinstellungen, Gerichtsirrtümern
(beispielsweise durch Falschaussagen)?
In
wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis des Ressorts deswegen Aussagen
verweigert
oder
Ladungen nicht wahrgenommen (jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und LG-
Sprengel)?
4.
In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren nach Kenntnis des
Ressorts und der
Justizverwaltung deswegen zu Fehlurteilen bei Gerichten (Aufschlüsselung
auf Jahre und
LG-Sprengel)?
5.
Halten Sie die geltenden Strafbestimmungen für ausreichend, um
gegen die dafür
verantwortlichen
Personen vorzugehen?
6.
Wie viele Strafanzeigen wurden in den Jahren 2005, 2006 und 2007 wegen
Drohungen
etc. gegenüber Gerichtsparteien wie beispielsweise Klägern,
Beklagten, Beschuldigten,
Zeugen
(bzw. deren Rechtsvertretern) oder gegenüber Sachverständige etc.
erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
7.
Wie wurden diese Strafanzeigen bei Gericht jeweils erledigt
(Aufschlüsselung auf Jahre
und LG-Sprengel)?
8.
Wie viele Personen haben in diesen Jahren aufgrund von Drohungen etc.
Klagen
zurückgezogen, auf Ansprüche verzichtet, falsch ausgesagt oder einer
gerichtlichen
Ladung
(z.B. für Einvernahme) überhaupt nicht Folge geleistet
(Aufschlüsselung auf Jahre
und
LG-Sprengel)?
9.
Wie viele Personen wurden in diesen Jahren direkt im Rahmen einer
gerichtlichen
Verhandlung
bedroht (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
10.
Wie viele Strafanzeigen wurden 2005, 2006 und 2007 wegen Drohung etc.
nach Kenntnis
der
Justizverwaltung wegen falscher Zeugenaussage erstattet (Aufschlüsselung
auf Jahre
und LG-Sprengel)?
11.
Wie wurden diese Strafanzeigen bei Gericht erledigt
(Aufschlüsselung auf Jahre und LG-
Sprengel)?
12.
Welchen Schutz können Sie Personen in Österreich geben, die
als Kläger, Beklagte,
Beschuldigte,
Zeugen oder Sachverständige etc. unter Druck gesetzt und bedroht werden?
Gibt
es dafür ein Personenschutzprogramm?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche finanziellen Mittel stehen dafür jährlich (2008) zur Verfügung?