5014/J XXIII. GP

Eingelangt am 24.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Unterdrückung von Beweismitteln in der Spionageaffäre Vozhzhov

Am 12. September 2008 hielt Vizeleutnant (Vzlt) Harald Sodnikar gemeinsam mit seinem Rechtsvertreter Dr. Erwin Wartecker ein Presseinformationsgespräch zu der Einstellung seines Verfahrens im Zuge der Spionageaffäre Vozhzhov bzw. Hörsching ab.
In Zuge dieses Presseinformationsgespräches wurde gegen die ermittelnden Behörden verschiedene Vorwürfe erhoben.

Die ermittelnde Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), hatte selbst Anzeige gegen Vzlt Sodnikar erstattet. Die Anzeige lautete auf Anstiftung zum Geheimnisverrat und Zusammenarbeit mit einem ausländischen Geheimdienst. Es weiteren hätte die Gefahr bestanden, dass Vzlt Sodnikar geheime Dokumente und Unterlagen des österreichischen Bundesheeres an einen ausländischen Geheimdienst verkauft habe.

Die Anzeige gegen Vzlt Sodnikar beruht in erster Linie auf den Aussagen von Dipl. Ing. Werner Greipl. Dieser war für die EADS Tochter Eurocopter tätig und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verurteilt, während das Verfahren gegen Vzlt Sodnikar eingestellt wurde. Greipl behauptete der Kontakt zwischen Vladimir Vozhzhov, einem Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes, und ihm, sei auf Betreiben von Vzlt Sodnikar zustande gekommen. Im Zuge dieses Kontaktes verkaufte Greipl Vozhzhov geheime Unterlagen der Firma Eurocopter, hierbei soll es sich auch um Baupläne des Kampfhubschraubers „Tiger" gehandelt haben. Somit war die Frage der Kontaktherstellung zwischen Vzlt Sodnikar und Greipl von großer Bedeutung.

Vzlt Sodnikar sagte aus, dass Greipl ihn um den Kontakt mit Vozhzhov ersucht habe. Dies konnte durch ein entsprechendes Fax bewiesen werden. Vozhzhov selbst stellte später den Kontakt zu Vzlt Sodnikar ein, während der Kontakt zu Greipl aufrechterhalten wurde. Greipl belastete Sodnikar durch diese Falschaussage, um sich selbst zu entlasten.

Besagtes Fax, welches Vzlt Sodnikar vom Vorwurf der Anstiftung zum Geheimnisverrat entlastete, wurde vom BVT nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Somit besteht der Verdacht der Unterdrückung von entlastendem Beweismaterial.

Weiters wurden durch das BVT, obwohl alle drei Monate hätte geschehen müssen, keine Zwischenberichte an die Staatsanwaltschaft übermittelt, dadurch wurde das Verfahren unnötig in die Länge gezogen.

Zum Verdacht des Geheimnisverrats durch Vzlt Sodnikar selbst konnten keine Beweise gefunden werden. Vzlt Sodnikar verfügte über keinen Zugang zu geheimen Unterlagen, welche für den russischen Geheimdienst von Relevanz sein könnten. Dennoch wurde dies zunächst medial behauptet, aufgrund von Informationen von den ermittelnden Behörden.

Zudem wurde eine anonyme Anzeige gegen Unbekannt eingebracht, wonach der Verdacht bestehe, dass im Zuge der Durchsuchung der Kasernenunterkünfte des Vzlt Sodnikar in

Hörsching Beweismittel vernichtet wurden. Der Stand der Ermittlungen diesbezüglich ist unbekannt.

Bereits im Jahre 2005 wurde Vzlt Sodnikar zu seinen Kontakten zu Vozhzhov durch das BVT befragt. Das BVT erhielt unter anderem auch die Information, dass Vozhzhov auf Ersuchen von Vzlt Sodnikar durch die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (EDOK) durchleuchtet wurde. Vozhzhov solle laut EDOK eine unverdächtige Person sein und in höchsten militärischen und politischen Kreisen verkehren. Später wurden in anderen Fällen gegen Mitglieder der EDOK Vorwürfe wegen Korruption erhoben, unter anderem wegen Bestechung durch Mitglieder der russischen Mafia. Für diese Überprüfung soll der jetzige Genmjr Bernhard Treibenreif zuständig gewesen sein.

Es besteht der Verdacht, dass aufgrund der Kontakte höher gestellter Personen aus Militär und Politik zu Vozhzhov, unter anderem ein suspendierter Genmjr und ein EADS Lobbyist, Vzlt Sodnikar als so genannter Sündenbock fungieren sollte, aus diesem Grunde sollen auch die entlastenden Beweismittel zurückgehalten worden sein.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

ANFRAGE

1.  Läuft derzeit ein Disziplinarverfahren gegen Vzlt Sodnikar?

2.              Wenn ja, aus welchem Grund?

3.              Wenn ja, welchen Stand hat dieses Verfahren?

4.              Wenn nein, wann wurde das Verfahren eingestellt?

5.              Wenn nein, aus welchem Grund wurde das Verfahren eingestellt?

6.              Hat das Abwehramt in diesem Fall Ermittlungen durchgeführt?

7.              Wenn ja, seit wann?

8.              Wenn ja, welche Personen konkret?

9.              Wenn ja, gegen welche Personen konkret?

10.       Wenn ja, welche Sachverhalte konnten festgestellt werden?

11.       Wenn nein, warum nicht?

12.          Hatte das Abwehramt Kenntnis über die Existenz des entlastenden Faxes?

13.       Wenn ja, seit wann?

14.       Wenn ja, wem wurde diese Information weitergeleitet?

15.       Wenn nein, warum nicht?

16.       Hatte das Abwehramt Kenntnis darüber, dass das Fax nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde?

17.       Wenn ja, seit wann?

18.       Wenn ja, welche Schritte wurden eingeleitet?

19.       Wenn nein, warum nicht?

20.  Hatte das Abwehramt Kenntnis darüber, dass das BVT keine Zwischenberichte an die zuständige Staatsanwaltschaft übersandt hatte?

21.  Wenn ja, seit wann?

22.       Wenn ja, welche Schritte wurden eingeleitet?

23.       Wenn nein, warum nicht?

24.       Hat das Abwehramt Berichte an das BVT verfasst?

25.       Wenn ja, wie viele?

26.  Wenn ja, wann?

27.  Wenn nein, warum nicht?

28.  Hat das Abwehramt Berichte an die Staatsanwaltschaft verfasst?

29.  Wenn ja, wie viele?

30.  Wenn ja, wann?

31.  Wenn nein, warum nicht?

32.          Hat das Abwehramt den Verdacht erhoben, dass Vzlt Sodnikar geheime Informationen des Bundesheeres verkauft hat?

33.       Wenn ja, wann?

34.       Wenn ja, warum?

35.  Wenn ja, welche Anhaltspunkte gab es hierfür?

36.       Wenn ja, an wen wurde diese Information weitergeleitet?

37.          Hat das Abwehramt überprüft, ob Vzlt Sodnikar Zugang zu geheimen Informationen hatte?

38.       Wenn ja, zu welchen Informationen?

39.       Wenn ja, wann wurde dies überprüft?

40.  Wenn ja, wem wurde das Ergebnis dieser Überprüfung mitgeteilt?

41.  Wenn ja, wann wurde das Ergebnis mitgeteilt?

42.  Wenn nein, warum nicht?

43.    Wurden Medien Informationen zu Teil, dass Vzlt Sodnikar Zugang zu geheimen Informationen hatte?

44.  Wenn ja, durch wen?

45.  Wenn ja, warum?

46.  Wenn ja, werden in diesem Zusammenhang Ermittlungen durchgeführt?

47.    Wurde das Abwehramt darüber informiert, dass die EDOK Vozhzhov überprüft hatte?

48.  Wenn ja, wann?

49.  Wenn ja, durch wen?

50.  Wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

51.  Wenn nein, warum nicht?

52.           Welchen Stand haben die Ermittlungen in Bezug auf den Verdacht der Vernichtung von Beweismitteln am Fliegerhorst Hörsching?

53.       Zu welchen Angehörigen des BMLV hatte Vozhzhov Kontakt?

54.  Welcher Art waren diese Kontakte?

55.       Wurden die Kontakte an das BVT weitergeleitet?

56.       Wenn ja, wann?

57.  Wenn nein, warum nicht?

 

58.           Wurden aufgrund dieser Kontakte Maßnahmen eingeleitet?

59.           Wenn ja, gegen wen?

60.           Wenn ja, welche?

61.           Wenn ja, wann?

62.           Wenn ja, welchen Stand haben allfällige Verfahren?

63.           Wenn nein, warum nicht?

64.           Wurden in einem weiteren Zusammenhang mit der Spionageaffäre Vozhzhov Maßnahmen eingeleitet?

65.           Wenn ja, welche?

66.           Wenn ja, wann?

67.           Wenn ja, gegen welche Personen?

68.           Wenn nein, warum nicht?