5017/J XXIII. GP

Eingelangt am 24.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundesministerin f
ür Inneres
betreffend Gebietsbeschränkung

§ 47 Fremdenpolizeigesetz besagt:

„§ 47. (1) Fremden, gegen die eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot erlassen worden ist, kann, wenn dies zur Vollziehung der Fremdenpolizei oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist, mit Bescheid aufgetragen werden, sich in einem beschränkten Bereich des Bundesgebietes aufzuhalten. Die- ser Bereich umfasst jedenfalls den Sprengel einer Bezirksverwaltungsbehörde. Des Weiteren können, wenn es zur Vollziehung der Fremdenpolizei oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist, dem Fremden Aufträge, in- sbesondere, sich in periodischen Abständen bei einem Polizeikommando (§ 10 Abs. 1 SPG) zu melden, erteilt werden. Die Gebietsbeschränkung ist längstens auf ein Jahr zu befristen. Die Auflagen sind im Reisedokument des Fremden ersichtlich zu machen. (...)"

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun- desministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.             Gegen wie viele Fremde wurde jeweils in den Jahren 2006 und 2007 eine Ge- bietsbeschränkung gemäß § 47 FPG erteilt?

2.             Aus welchen Gründen wurde dieser Auftrag erteilt?

3.             Wie viele dieser Fremden haben jeweils in den Jahren 2006 und 2007 Öster- reich verlassen?

4.             Wie viele dieser Fremden haben jeweils in den Jahren 2006 und 2007 den Status eines Asylberechtigten bekommen?

5.             Wie viele dieser Fremden haben jeweils in den Jahren 2006 und 2007 den Status eines subsidiär Schutzberechtigten bekommen?

6.             Wie viele dieser Fremden sind jeweils in den Jahren 2006 und 2007 unterge- taucht"?

7.             Wie vielen Fremden wurde jeweils in den Jahren 2006 und 2007 der Auftrag, sich in periodischen Abständen bei einem Polizeikommando zu melden, er- teilt?

8.             Aus welchen Gründen wurde dieser Auftrag erteilt?

9.             Wie viele dieser Fremden haben jeweils in den Jahren 2006 und 2007 Öster- reich verlassen?

10.     Wie viele dieser Fremden haben jeweils in den Jahren 2006 und 2007 den Status eines Asylberechtigten bekommen?

11 .Wie viele dieser Fremden haben jeweils in den Jahren 2006 und 2007 den Status eines subsidiär Schutzberechtigten bekommen?

12.    Wie viele dieser Fremden sind jeweils in den Jahren 2006 und 2007 unterge- taucht"?

13.    Welche anderen Aufträge wurden wie vielen Fremden jeweils in den Jahren 2006 und 2007 gemäß § 47 FPG erteilt?


14.    Aus welchen Gründen wurde dieser Auftrag erteilt?

15.    Wie viele dieser Fremden haben jeweils in den Jahren 2006 und 2007 Öster- reich verlassen?

16.    Wie viele dieser Fremden haben jeweils in den Jahren 2006 und 2007 den Status eines Asylberechtigten bekommen?

17.    Wie viele dieser Fremden haben jeweils in den Jahren 2006 und 2007 den Status eines subsidiär Schutzberechtigten bekommen?

18.    Wie viele dieser Fremden sind jeweils in den Jahren 2006 und 2007 unterge- taucht"?