5034/J XXIII. GP
Eingelangt am 24.09.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend „Feuerwerkskörper und Gesundheitsschäden“
Mit der AB 1618/XXIII.GP vom 07.12.2007 wurden die Fragen für das Jahr 2006 beantwortet.
Bedauerlicherweise geben die bekanntgegebenen Zahlen über verletzte Personen den tatsächlichen Stand nicht wieder. (Spitalsbehandelte Personen): So ist die Antwort zu Frage 4 in Anbetracht der Medienberichte und Krankenhausberichte nicht nachvollziehbar.
Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen für das Jahr 2007 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage:
1. Wie schätzen Sie nun - nach den bekannt gewordenen Vorfällen von Silvester 2007/2008 - grundsätzlich das gesundheitliche Risiko von Feuerwerkskörpern ein?
2.
Welche konkreten Verletzungen durch
Feuerwerkskörper sind Ihnen im Jahr 2007 bekannt geworden?
Wie viele Todesfälle sind Ihnen bekannt geworden?
3. Wie viele Unfälle mit Personenschäden durch Feuerwerkskörper (z.B. Böller, Raketen etc.) und darauf folgender medizinischer Behandlung sind Ihnen 2007 bekannt geworden?
4. Wie hoch schätzen Sie die Gesamtzahl der dadurch verletzten Personen im Jahr 2007 ein (sofern keine konkreten Zahlen vorliegen)?
5. Sind Ihnen aktuelle Unfalls- und Verletzungszahlen aus anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt? Wenn ja, welche?
6. Wie viele Unfälle mit Personenschaden durch Feuerwerkskörper und darauf medizinischer Behandlung sind Ihnen zu Silvester 2007/2008 bekannt geworden?
7. Ab welchem Lärmpegel kann ein abgefeuerter Feuerwerkskörper (Böller) gesundheitlich gefährlich sein?
8. Sehen Sie in Anbetracht der zahlreichen Unfälle mit Personen- und Sachschaden durch Feuerwerkskörper in Österreich einen legislativen Handlungsbedarf (Änderung des Waffengesetzes)??
9. Treten sie dabei für ein - über das Pyrotechnikgesetz hinaus - generelles Abgabe- und Verwendungsverbot für Kinder und Jugendliche (wie es z.B. das OÖ Jugendschutzgesetz 2001 zumindest bis zum 14.Lebensjahr) vorsieht ein?
10. Treten sie dabei für eine Verbesserung der Kennzeichnungsbestimmungen, Warnhinweise und Gebrauchanleitungen ein?
11. Treten sie dabei für eine generelle Beschränkung des Verkaufs auf den Fachhandel ein?
12. Treten Sie im Sinne des Vorsorgeprinzips auch in Österreich für eine Einschränkung oder Verbot des Verkaufes von Feuerwerkskörpern der Klasse II an private Konsumenten ein (wie dies z.B. in der Schweiz und - im eingeschränkten Maß - auch in Deutschland der Fall ist)? Wenn nein, weshalb nicht?
13.
Werden Sie gemeinsam mit der Ärztekammer eine
systematische Unfallursachenforschung von Unfällen und Verletzungen mit Feuerwerkskörpern, Böllern etc.
veranlassen?
Wenn ja, wann und in welcher Weise?
Wenn nein, weshalb nicht?