5037/J XXIII. GP

Eingelangt am 24.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Bösch,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten,

betreffend der Vertretung von Rechten österreichischer Staatsbürger im EU-Ausland.

Frau Ursula Bocelli hat in der Nähe von Krakau im Jahre 2000 ein Haus und ein Grundstück von ihrem Vater in der Nähe von Krakau geerbt. In den letzten Jahren wurde das Haus durch polnische Staatsbürger massiv beschädigt und auf dem ererbten Grund wurde ohne die Erlaubnis der Eigentümerin eine Tankstelle und ein Werbeschild errichtet. Trotz mehrfachen Einschaltens der polnischen Polizei und Behörden  änderte  sich  an  der Situation  bisher nichts,  so  daß eine weitere Beeinträchtigung des Grundstücks- und Hauswertes nicht ausgeschlossen werden kann.

Darüber hinaus war es Frau Bocelli bisher trotz polnisch übersetzter Dokumente nicht möglich, vor einem polnischen Gericht in ihrer Kausa gehört zu werden, geschweige denn, weitere Grundbucheintragungen bei der polnischen  Behörde vorzunehmen.

Das   Einschalten   des   österreichischen   Konsulates   und   des   österreichischen Außenministeriums blieben ebenfalls ohne Erfolg.

Im Zusammenhang mit diesen Vorgängen, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten folgende Fragen:

1)                                                Ist Ihnen der oben beschriebene Fall bekannt?

2)                       Wenn nein, warum nicht?

3)                       Wenn ja, seit wann?

4)                       Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von Ihrem Ressort getroffen, um Frau Bocelli zu ihrem Recht zu verhelfen?

5)                                                Wenn nein, was gedenken Sie zu tun, um die Rechte von österreichischen Staatsbürgern    in    anderen    EU-Ländern,    speziell    in    Polen,    besser durchzusetzen?

 

6)                          Sind Mitglieder Ihres Ministeriums oder der österreichischen Vertretung  in Polen bereits in dieser Kausa tätig geworden?

7)                          Wenn ja, in welcher Form?

8)                          Wenn nein, warum nicht?

9)             Wenn nein, gedenken Sie, in dieser Kausa tätig zu werden und Frau Bocelli als österreichischer Staatsbürgerin bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den polnischen Behörden behilflich zu sein?