5045/J XXIII. GP

Eingelangt am 24.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Umgang der Polizeiführung in Köln mit gewählten Repräsentanten des österreichischen Parlamentes

Vor ab darf Ihnen, Frau Bundesministerin, für die tadellose Arbeit Ihrer Ressortbe­diensteten gratuliert werden. Speziell sind hier die österreichischen Botschafter und Gesandten, welche sich weltweit für österreichische Staatsbürger einsetzen, hervor­zuheben.

Die österreichische Exekutive zählt wohl zu den besten Polizeitruppen in Europa, was nicht zu letzt auch während der Europameisterschaft bewiesen wurde. Leider kann man das über die Polizeiführung in Köln nicht behaupten. Der Einsatzleiter der Polizei in Köln, Michael Temme, verweigerte einem ausländischen Repräsentanten einer Volksvertretung den nötigen Schutz, trotz der Tatsache, dass diese Repräsen­tanten bereits lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt wurden und die örtliche Si­tuation durch die Einsatzleitung selbst als sehr gefährlich eingestuft wurde. Ein solches Verhalten, wie das des Einsatzleiters in Köln wäre in Österreich undenk­bar und hätte für diesen schwerwiegende Konsequenzen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun­desministerin europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1.                Welche Schritte werden von Ihnen gesetzt, wenn ein österreichischer Reprä­sentant bei Ihnen einen Auslandsaufenthalt anmeldet?

2.                Mit wem wird in so einem Fall Kontakt aufgenommen?

3.                Was wird in diesem Zusammenhang abgeklärt?

4.                Welche Schritte werden von Ihnen gesetzt, wenn ein ausländischer Reprä­sentant bei Ihnen einen Besuch in Österreich anmeldet?

5.                Welchen Schutz veranlassen Sie normalerweise für ausländische Repräsen­tanten einer Volksvertretung bei einem Besuch in Österreich?

6.                Wie sieht Ihre Zusammenarbeit diesbezüglich mit dem Bundesministerium für Inneres aus?


7.                Welche Schritte setzen Sie, wenn von einem ausländischen Reprä­sentanten oder einer ausländischen Vertretungsbehörde interveniert wird?

8.                Mit wem, bzw. welchen Stellen in Deutschland wurde im Vorfeld des geschil­derten Falls in Deutschland Kontakt aufgenommen?

9.                Was wurde in diesem Zusammenhang abgeklärt?

10.   Mit wem hat unser Botschafter in Berlin nach Intervention durch Abg. Vilimsky Kontakt aufgenommen?

11.   Wurden von österreichischer Seite, durch das Bundesministerium oder durch den Botschafter, Protest gegen das Verhalten des Einsatzleiters in Köln erho­ben?

12. Wenn ja, in welcher Form?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Bei wem in Deutschland wurde in diesem Zusammenhang am 19. September 2008 Protest gegen das Verhalten des Einsatzleiters in Köln erhoben?

15. Welche Aussagen haben diese deutschen Kontaktstellen getroffen?

16.        Was wurde zugesagt?

17.        Ist diese Vorgehensweise des Einsatzleiters in Köln gegen ausländische Rep­räsentanten einer Volksvertretung nach international anerkannten Regeln ülich?

18.        Wenn die Vorgehensweise der deutschen Behörden nicht den international anerkannten Regeln entspricht, welche Konsequenzen können gesetzt wer­den?

19.        Wenn die Vorgehensweise der deutschen Behörden nicht den international anerkannten Regeln entspricht, welche Konsequenzen wurden gesetzt?