52/J XXIII. GP
Eingelangt am
07.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,
Genossinnen und
Genossen
an die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen
betreffend Importverbot für Enten- und
Gänsestopfleber
Mit dem
„Martinigansl" hat auch die Stopfleber wieder Saison. Dieses mit
extremen Tierqualen
verbundene Produkt findet sich leider auch
auf österreichischen Tellern. Da das „Ganslstopfen" in
Österreich auf Grund § 5 Abs. 2 Z 12 Tierschutzgesetz ausdrücklich
verboten ist, wird die in
Österreich in Verkehr gebrachte
Stopfleber zu 100 % importiert. Die Stopfleberproduktion wird in
der EU traditionell von Frankreich dominiert, wo jährlich ca.
10.000 Tonnen produziert werden.
Mit
zunehmender Industrialisierung in der Landwirtschaft haben sich auch die
Stopfmethoden
selbst geändert.
Die Vögel werden heute nicht mehr von Hand zwangsgefüttert, sondern
der
Futterbrei wird mit Pumpen in die Speiseröhre gepresst.
Um die Leber auf das bis zu
zehnfache Gewicht anwachsen zu lassen, müssen die Tiere zunächst
für die Zwangsmast vorbereitet werden.
In dieser Zeit wird die Futtermenge allmählich erhöht, um
die Speiseröhre zu dehnen. In der Stopfperiode werden die Enten
täglich mit zwei Mahlzeiten eines
mit Fett angereicherten Maisbreis zwangsgefüttert. Die Menge wird
gesteigert und liegt am
vierzehnten und letzten Masttag bei mehr als dem Doppelten als zu Beginn.
Gänse haben einen
ähnlichen Leidensweg, sie werden allerdings bis zu 21 Tage gestopft und
erhalten entsprechend
ihrer Größe mehr Maisbrei - meist auf drei Mahlzeiten verteilt.
Die Prozedur des Stopfens sowie
die Form der Haltung während dieser Zeit sind mit extremen
Qualen für die Tiere verbunden. Die meisten Enten werden einzeln in viel
zu kleinen Käfigen
gehalten. Umdrehen, Flügelschlagen,
Gefiederpflege etc. sind in solch einem Käfig nicht möglich.
Bei dieser Haltungsform können doppelt so viele Enten gestopft
werden wie bei der Stallhaltung.
Während der Stopfzeit werden viele Tiere in nahezu vollständiger
Dunkelheit gehalten.
Beim
Hinabstoßen des Metallrohres in den Schlund kommt es meist zu
Verletzungen der
Speiseröhre. Zudem empfinden die Tiere
dabei einen quälenden Würgereflex. Viele Tiere leiden an
Verdauungsstörungen und Verletzungen im Bein- und Brustbereich.
Durch das Anschwellen der
Leber werden die Tiere so schwer, dass sie kaum mehr in der Lage sind zu gehen.
Die
Sterblichkeitsrate der Tiere in der
Stopfzeit liegt zwischen 2,5 und 4,2 % - verglichen mit 0,2 % bei
normal gefütterten Tieren. Wird die Mastperiode nur um wenige Tage
verlängert, steigt die
Todesrate dramatisch.
Neben tierschutzrechtlichen
Bedenken bestehen aber auch Bedenken für die Gesundheit von
Menschen beim Verzehr, zumal es sich bei einer verfetteten Leber (Steatosis
hepatis) um ein
krankhaft verändertes Organ handelt, und die Vögel geschlachtet
werden, bevor sie an den
irreversiblen Folgen des Stopfens sterben.
Die Gänsestopfleber ist folglich ein extrem geschädigtes
Organ, wird aber als Lebensmittel angeboten. Dies ist rechtlich nur
deshalb möglich, da die der
Fleischuntersuchungsverordnung 2006 (BGBl. II Nr.
109/2006) zu Grunde liegende EU-
Verordnung Nr. 854/2004 betreffend besondere Verfahrensvorschriften für
die amtliche
Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen
tierischen Ursprungs in
Artikel V Ausnahmebestimmungen für
Geflügel, das zur Stopflebererzeugung gehalten wird,
vorsieht.
Angesichts dieser Besorgnis erregenden Fakten erscheint ein
Importverbot von Stopfleber mehr als
notwendig! Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
Sind Ihnen die oben geschilderten Details hinsichtlich des durch die
Produktion von Gänse-
und Entenstopfleber
verursachten Tierleids bekannt und wie beurteilen Sie diese?
2.
Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Ihnen grundsätzlich
zu, den Import bzw. das
Inverkehrbringen von
Enten- und Gänsestopfleber in Österreich zu verbieten?
3. Werden Sie diese in Punkt 2. genannten
Möglichkeiten ergreifen?
3.a. Falls ja, wann und welche?
3.b. Falls nein, warum nicht bzw. welche
sonstigen Maßnahmen im Bereich der Information und
Bewusstseinsbildung
mit dem Ziel, auf den Konsum von Stopfleber-Produkten zu verzichten,
werden Sie
initiieren?
4. Werden Sie sich auf Ebene der Europäischen Union dafür
einsetzen, dass auch andere Länder
die Erzeugung von Stopfleber im eigenen Land generell verbieten?