520/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend neuem EDV-System für die Wiener Polizei
Von
Oktober bis November 2003 und von Mai bis Juni 2004 führte der
Rechnungshof
Gebarungsüberprüfungen der Bundespolizeidirektion Wien durch. Im
Wahrnehmensbericht
2005/6 hält er dazu u.a. fest: „Zur logistischen
Unterstützung des Exekutivdienstes setzt die
Bundespolizeidirektion Wien neben Bediensteten des Allgemeinen
Verwaltungsdienstes auch
außendienstfähige Exekutivbeamte
im Innendienst ein. Durch den ausbildungsfremden
Einsatz von insgesamt 286
Exekutivbeamten konnten weder deren exekutives
Erfahrungswissen nach deren berufsspezifische
Grund- und Fachausbildung für die Erfüllung
von Kernaufgaben im exekutiven Außendienst genutzt werden“. So
treffend die Kritik des
Rechnungshofes damals an der ausbildungsfremden Verwendung der PolizistInnen
war, so
aktuell ist sie noch heute. Dies deshalb,
weil nun ein neues Computersystem zur
Anzeigenaufnahme seit Anfang
Jänner dieses Jahres dafür sorgt, dass die Wiener
ExekutivbeamtInnen immer mehr Zeit an
Ihren Schreibtischen verbringen müssen, anstatt
dort zu sein, wo sie angesichts der
in den letzten Jahren gestiegenen Kriminalität eigentlich
sein sollten - nämlich im
exekutiven Außendienst, mit anderen Worten: auf der Straße bei den
Bürgerinnen und Bürgern.
„Protokollieren - Anzeigen –
Daten“ (PAD), so der Name des EDV-Systems, wurde seit 2004
sukzessive in allen Bundesländern
eingeführt, als letztes hielt dieses nun in Wien Einzug.
Zwar steht die Sinnhaftigkeit eines
einheitlichen Computersystems zur Aufnahme von
Anzeigen allseits außer Streit,
da hierdurch eine Eingabemaske für verschiedene
Applikationen verwendbar ist und ein Grunddatensatz gespeichert werden
kann, auf Kritik
gestoßen ist jedoch der Umstand, dass
selbiges nicht nur aufgrund der Außerachtlassung einer
Testphase störungsanfällig
ist, sondern auch eine der Komplexität des Programms
entsprechende umfassende Einschulung der damit befassten
ExekutivbeamtInnen unterlassen
wurde. Die Folgen: Die Aufnahmen von
Anzeigen nehmen eine im Vergleich zu früher
ungleich längere Zeit in Anspruch. Benötigten Exekutivbedienstete vor
der Einführung des
PAD-Systems
in etwa zehn Minuten für eine Anzeigenaufnahme, so werden sie jetzt rund
eine
Stunde an ihre Schreibtische gefesselt. Was für die BeamtInnen mehr Stress
und
Belastung
bedeutet, bedeutet für die Parteien auf der anderen Seite längere
Wartezeiten.
Zusammen mit der Umsetzung der Kriminaldienstrichtlinie (KDR), die
ExekutivbeamtInnen
aufgrund der
Heranziehung zur Aktenbearbeitung, Häftlingseinvernahmen und dgl. zu
„KriminalbeamtInnen in Uniform“
macht, verschärft die Protokollierung von Akten durch ein
noch unausgereiftes PC-System den ohnedies schon bestehenden Mangel an
PolizistInnen im
exekutiven Außendienst noch zusätzlich. Kriminalität droht so
zunehmend verwaltet anstatt
bekämpft zu werden.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten
an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Wurde das „Integrierte polizeiliche
Sicherheitssystem/Protokollieren - Anzeigen -
Daten“
(IPOS/PAD) vor Einführung getestet bzw. einem Probebetrieb unterzogen?
2.
Wenn ja, wo kam das PAD-System zur Anwendung und zu welchen Ergebnissen
ist
man gekommen?
3.
Wenn nein, aus welchen Gründen wurde von einem Test- bzw.
Probebetrieb des unter
1.
genannten EDV-Systems abgesehen?
4.
Wie viel Zeit
benötigt ein/e Exekutivbeamter/in Ihren Aufzeichnungen zufolge für
die
Aufnahme bzw. Bearbeitung einer Anzeige bzw.
eines Aktes im Rahmen des neuen
EDV-Systems „PAD“?
5.
Wie viel Personal bzw. wie viele Stunden werden für die
Ersteingabe/Erstaufnahme
für die
PAD-Befüllung aufgewendet?
6.
ExekutivbeamtInnen
klagen, dass die achtstündige Einschulung zur PAD-Anwendung
in Anbetracht des Komplexität und
Benutzerunfreundlichkeit des neuen EDV-Systems
nicht nur zu kurz, sondern auch im
Hinblick auf eine praxisgerechte Anwendung
mangelhaft gewesen sei. Welche Gründe können
Sie für Ihr diesbezügliches Vorgehen
anführen?
7.
Wird es die
Möglichkeit einer Nachschulung betreffend Anwendung des neuen EDV-
Systems geben?
8.
Wenn ja, ist daran gedacht, diese nach einem einheitlichen und
standardisierten Modus
vor Ort in den
Polizeiinspektionen abzuhalten?
9. Wenn Sie Frage 7 verneinen: Welche Gründe sprechen dagegen?
10.
Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Modul „Protokollieren -
Anzeigen – Daten“
(IPOS/PAD)?
11.
In der Tageszeitung „Österreich“ (5.3.2007) räumte
der stellvertretende Wiener
Landespolizeikommandant Karl Mahrer ein, dass es Probleme
mit dem neuen
Computersystem
PAD gebe. „Die Kritik
ist berechtigt“, konzedierte
er, an
Verbesserungen des Systems werde im
Innenministerium gearbeitet. An welche
Maßnahmen ist hierbei gedacht und wann sollen diese in die Tat umgesetzt
werden?
12.
Der stellvertretende Landespolizeikommandant Karl Mahrer kündigte
darüber hinaus
in
dem unter 11.
zitierten Artikel an,
für „Entlastungen
und mehr
Verwaltungspersonal“ sorgen zu wollen. In welcher Weise ist
daran gedacht, die
ExekutivbeamtInnen
in den Polizeiinspektionen zu entlasten und
zu welchem
Zeitpunkt
ist zu diesem Zwecke beabsichtigt, zusätzliches Verwaltungspersonal (es
wird um allfällige Auflistung der jeweils den einzelnen Wiener
Polizeiinspektionen
zugewiesenen
Planstellen gebeten) zur Anzeigenbearbeitung zur
Verfügung zu
stellen?
13.
Werden die unter 12. beauskunfteten zusätzlichen
Verwaltungsbediensteten a conto
von
Exekutivplanstellen aufgenommen?