520/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend neuem EDV-System für die Wiener Polizei

Von Oktober bis November 2003 und von Mai bis Juni 2004 führte der Rechnungshof
Gebarungsüberprüfungen der Bundespolizeidirektion Wien durch. Im Wahrnehmensbericht
2005/6 hält er dazu u.a. fest: „Zur logistischen Unterstützung des Exekutivdienstes setzt die
Bundespolizeidirektion Wien neben Bediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes auch
außendienstfähige Exekutivbeamte im Innendienst ein. Durch den ausbildungsfremden
Einsatz von insgesamt 286 Exekutivbeamten konnten weder deren exekutives
Erfahrungswissen nach deren berufsspezifische Grund- und Fachausbildung für die Erfüllung
von Kernaufgaben im exekutiven Außendienst genutzt werden“.
So treffend die Kritik des
Rechnungshofes damals an der ausbildungsfremden Verwendung der PolizistInnen war, so
aktuell ist sie noch heute. Dies deshalb, weil nun ein neues Computersystem zur
Anzeigenaufnahme seit Anfang Jänner dieses Jahres dafür sorgt, dass die Wiener
ExekutivbeamtInnen immer mehr Zeit an Ihren Schreibtischen verbringen müssen, anstatt
dort zu sein, wo sie angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Kriminalität eigentlich
sein sollten - nämlich im exekutiven Außendienst, mit anderen Worten: auf der Straße bei den
Bürgerinnen und Bürgern.

Protokollieren - Anzeigen – Daten“ (PAD), so der Name des EDV-Systems, wurde seit 2004
sukzessive in allen Bundesländern eingeführt, als letztes hielt dieses nun in Wien Einzug.
Zwar steht die Sinnhaftigkeit eines einheitlichen Computersystems zur Aufnahme von
Anzeigen allseits außer Streit, da hierdurch eine Eingabemaske für verschiedene
Applikationen verwendbar ist und ein Grunddatensatz gespeichert werden kann, auf Kritik
gestoßen ist jedoch der Umstand, dass selbiges nicht nur aufgrund der Außerachtlassung einer
Testphase störungsanfällig ist, sondern auch eine der Komplexität des Programms
entsprechende umfassende Einschulung der damit befassten ExekutivbeamtInnen unterlassen
wurde. Die Folgen: Die Aufnahmen von Anzeigen nehmen eine im Vergleich zu früher
ungleich längere Zeit in Anspruch. Benötigten Exekutivbedienstete vor der Einführung des


PAD-Systems in etwa zehn Minuten für eine Anzeigenaufnahme, so werden sie jetzt rund
eine Stunde an ihre Schreibtische gefesselt. Was für die BeamtInnen mehr Stress und
Belastung bedeutet, bedeutet für die Parteien auf der anderen Seite längere Wartezeiten.
Zusammen mit der Umsetzung der Kriminaldienstrichtlinie (KDR), die ExekutivbeamtInnen
aufgrund der Heranziehung zur Aktenbearbeitung, Häftlingseinvernahmen und dgl. zu
„KriminalbeamtInnen in Uniform“ macht, verschärft die Protokollierung von Akten durch ein
noch unausgereiftes PC-System den ohnedies schon bestehenden Mangel an PolizistInnen im
exekutiven Außendienst noch zusätzlich. Kriminalität droht so zunehmend verwaltet anstatt
bekämpft zu werden.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres nachstehende

Anfrage:

1.              Wurde das „Integrierte polizeiliche Sicherheitssystem/Protokollieren - Anzeigen -
Daten“ (IPOS/PAD) vor Einführung getestet bzw. einem Probebetrieb unterzogen?

2.              Wenn ja, wo kam das PAD-System zur Anwendung und zu welchen Ergebnissen ist
man gekommen?

3.              Wenn nein, aus welchen Gründen wurde von einem Test- bzw. Probebetrieb des unter
1. genannten EDV-Systems abgesehen?

4.              Wie viel Zeit benötigt ein/e Exekutivbeamter/in Ihren Aufzeichnungen zufolge für die
Aufnahme bzw. Bearbeitung einer Anzeige bzw. eines Aktes im Rahmen des neuen
EDV-Systems „PAD“?

5.              Wie viel Personal bzw. wie viele Stunden werden für die Ersteingabe/Erstaufnahme
für die PAD-Befüllung aufgewendet?

6.              ExekutivbeamtInnen klagen, dass die achtstündige Einschulung zur PAD-Anwendung
in Anbetracht des Komplexität und Benutzerunfreundlichkeit des neuen EDV-Systems
nicht nur zu kurz, sondern auch im Hinblick auf eine praxisgerechte Anwendung


mangelhaft gewesen sei. Welche Gründe können Sie für Ihr diesbezügliches Vorgehen
anführen?

7.             Wird es die Möglichkeit einer Nachschulung betreffend Anwendung des neuen EDV-
Systems geben?

8.             Wenn ja, ist daran gedacht, diese nach einem einheitlichen und standardisierten Modus
vor Ort in den Polizeiinspektionen abzuhalten?

9.             Wenn Sie Frage 7 verneinen: Welche Gründe sprechen dagegen?

10.      Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Modul „Protokollieren - Anzeigen – Daten“
(IPOS/PAD)?

11.      In der Tageszeitung „Österreich“ (5.3.2007) räumte der stellvertretende Wiener
Landespolizeikommandant Karl  Mahrer ein,  dass  es  Probleme mit dem neuen
Computersystem   PAD   gebe.   „Die   Kritik   ist   berechtigt“,   konzedierte   er,   an
Verbesserungen des Systems werde im Innenministerium gearbeitet. An welche
Maßnahmen ist hierbei gedacht und wann sollen diese in die Tat umgesetzt werden?

12.      Der stellvertretende Landespolizeikommandant Karl Mahrer kündigte darüber hinaus
in    dem    unter    11.    zitierten    Artikel    an,    für    „Entlastungen    und    mehr
Verwaltungspersonal“ sorgen zu wollen. In welcher Weise ist daran gedacht, die
ExekutivbeamtInnen  in  den  Polizeiinspektionen  zu  entlasten  und  zu  welchem
Zeitpunkt ist zu diesem Zwecke beabsichtigt, zusätzliches Verwaltungspersonal (es
wird um allfällige Auflistung der jeweils den einzelnen Wiener Polizeiinspektionen
zugewiesenen  Planstellen  gebeten)  zur  Anzeigenbearbeitung  zur Verfügung  zu
stellen?

13.      Werden die unter 12. beauskunfteten zusätzlichen Verwaltungsbediensteten a conto
von Exekutivplanstellen aufgenommen?