522/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.03.2007
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Haftentlastungspaket der Frau Justizministerin

Justizministerin Dr. Berger stellte der Öffentlichkeit am 28. Februar 2007 ein Haftentlas- tungspaket vor, das mit seinen Ankündigungen nur als Anschlag auf die öffentliche Sicherheit bezeichnet werden kann.

Auf einen starken Anstieg der Häftlingszahlen mit einem Programm zur vorzeitigen Entlas- sung von Straftätern zu reagieren statt mit einem Programm zur Bekämpfung der hohen Kri- minalität erscheint schon im Ansatz verfehlt. Noch seltsamer erscheint dies vor dem Hinter- grund, dass auch die Bundesministerin für Justiz offen zugibt, der Anstieg der Haftzahlen in den letzten fünf Jahren gehe auf nichtösterreichische Häftlinge zurück und evident ist, dass diese zu einem hohen Anteil organisierte Berufsverbrecher sind.

Insbesondere beim Vorschlag, eine besondere Erleichterung der bedingten Entlassung für nicht aufenthaltsverfestigte Drittstaatsangehörige gekoppelt mit einem Aufenthaltsverbot vor- zusehen stellen sich beim Konzept der Frau Bundesministerin für Justiz etliche Fragen, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres fallen.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundes- minister für Inneres folgende

Anfrage:

1.   Wie beurteilen Sie aus Sicht des Ressorts, das für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit verantwortlich ist, die Vorschläge der Frau Justizministerin?

2.                          Sehen Sie insbesondere eine Gefahr, dass - eine Umsetzung der Vorschläge vorausge- setzt - die österreichische Bevölkerung einer noch höheren Kriminalität ausgesetzt wä- re?

3.                          Wie ist der Vorschlag einer gegenüber Österreichern und nicht-österreichischen EU- Bürgern privilegierten vorzeitigen Haftentlassung nicht aufenthaltsverfestigter Dritt- staatsangehöriger aus Sicht des BMI zu beurteilen?

4.                          Halten Sie es für zumutbar, die Herkunftsländer mit Kriminellen zu konfrontieren, die eine in Österreich über sie verhängte Freiheitsstrafe noch gar nicht abgesessen haben und damit praktisch Kriminalität nach dem Florianiprinzip zu exportieren?

5.                          Wie wird sich eine derartige Praxis auf die Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten in der Kriminalitätsbekämpfung auswirken?

6.                          Wie kann die angestrebte freiwillige Ausreise der vorzeitig enthafteten drittstaatsange- hörigen Straftäter wirksam kontrolliert werden?

7.                          Wird insbesondere die Verhängung von Schubhaft möglich sein?

8.                          Welche Auswirkungen hätte eine vorzeitige Haftentlassung in Fällen, in denen die frei- willige Ausreise wegen des Non-Refoulement-Prinzips, wegen unbekannter Staatsange- hörigkeit oder der Weigerung des vermeintlichen Heimatstaates, den Straftäter zurück- zunehmen, nicht durchgesetzt werden kann?

9.                          Welche Auswirkungen hätte eine vorzeitige Haftentlassung in Fällen eines aufrechten Aufenthaltstitels für ein anderes EU-Land konkret?

10.                   Wie soll bei offenen Grenzen innerhalb der EU und einer Grenzkontrolle außerhalb Ös- terreichs sichergestellt werden, dass das Aufenthaltsverbot für Österreich auch tatsäch- lich eine Wiedereinreise jedenfalls verhindert?

11.                   Welche Kosten werden durch die geplante vorzeitige Entlassung der ausländischen Straftäter aus dem Bereich der Justiz in den Bereich der Inneren Sicherheit durch Aus- weitung der Kontrolltätigkeit der Polizei - um die Einhaltung des Aufenthaltsverbotes effektiv kontrollieren und die österreichische Bevölkerung erneut vor den bereits einmal verhafteten Straftätern schützen zu können - verschoben?