528/J XXIII. GP
Eingelangt am 15.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und anderer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend: Sonderbehandlung des Untersuchungshäftlings Helmut Elsner.
Am Freitag, 9. März 2007 wurde öffentlich bekannt, dass dem Untersuchungshäftling Helmut Elsner sein privates Handy aus den Depositen in das bewachte Krankenzimmer bei den Barmherzigen Brüdern geliefert wurde. Dies stellt eine Privilegierung und Sonderbehandlung des Ex-Generaldirektors der BAWAG, Helmut Elsner, gegenüber anderen Häftlingen dar.
Der Sachverhalt wurde vom Leiter der Vollzugsdirektion, Karl Drexler, sowie vom Leiter der Justizanstalt Josefstadt, Josef Gramm, relativiert bzw. dementiert. Sinngemäßes Zitat: „Helmut Elsner dürfe nur ein Justizhandy benutzen und nur bestimmte Personen anrufen und dies max. 15 Minuten am Tag".
Der medialen Berichterstattung und unseren Informationen zufolge ist jedoch zu entnehmen, dass es Helmut Elsner sehr wohl genehmigt wurde, uneingeschränkt zu telefonieren, da nur der Haftgrund der Fluchtgefahr bestehe („Kurier" vom 10.03.2007). Er müsse lediglich dafür zahlen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1) Wurde Helmut Elsner bei der Inhaftierung im Zuge der Depositenverwahrung sein (privates) Mobiltelefon abgenommen?
Wenn nein, warum nicht?
2) Trifft es zu, dass dem Untersuchungshäftling Helmut Elsner sein privates Handy aus der Depositenverwahrung während der Haft wieder übergeben wurde?
3) Wie lautet die Depositenliste der Gegenstände Helmut Eisners, die ihm bei der Inhaftierung abgenommen wurden?
4) Wenn Helmut Elsner sein privates Handy übergeben wurde, geschah dies auf Anordnung der zuständigen Untersuchungsrichterin?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
5) Wie oft, wie lange und mit wem darf Helmut Elsner während seiner Untersuchungshaft telefonieren?
6) Welche weiteren Vorrechte bzw. Bevorzugungen genießt der Untersuchungshäftling Helmut Elsner?
7) Wie ist der genaue Wortlaut auf den Depositenverfügungsbögen bzw. Anmerkungen und mit welchen Genehmigungen bzw. Anordnungen ist dieser versehen?
8) Mit wem hat Helmut Elsner seit „Inhaftierung" und wie lange telefoniert?