528/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend: Sonderbehandlung des Untersuchungshäftlings Helmut Elsner.

Am Freitag, 9. März 2007 wurde öffentlich bekannt, dass dem Untersuchungshäftling Helmut Elsner sein privates Handy aus den Depositen in das bewachte Krankenzimmer bei den Barmherzigen Brüdern geliefert wurde. Dies stellt eine Privilegierung und Sonderbehandlung des Ex-Generaldirektors der BAWAG, Helmut Elsner, gegenüber anderen Häftlingen dar.

Der Sachverhalt wurde vom Leiter der Vollzugsdirektion, Karl Drexler, sowie vom Leiter der Justizanstalt Josefstadt, Josef Gramm, relativiert bzw. dementiert. Sinngemäßes Zitat: Helmut Elsner dürfe nur ein Justizhandy benutzen und nur bestimmte Personen anrufen und dies max. 15 Minuten am Tag".

Der medialen Berichterstattung und unseren Informationen zufolge ist jedoch zu entnehmen, dass es Helmut Elsner sehr wohl genehmigt wurde, uneingeschränkt zu telefonieren, da nur der Haftgrund der Fluchtgefahr bestehe (Kurier" vom 10.03.2007). Er müsse lediglich dafür zahlen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1)   Wurde Helmut Elsner bei der Inhaftierung im Zuge der Depositenverwahrung sein (privates) Mobiltelefon abgenommen?

Wenn nein, warum nicht?

2)           Trifft es zu, dass dem Untersuchungshäftling Helmut Elsner sein privates Handy aus der Depositenverwahrung während der Haft wieder übergeben wurde?

3)           Wie lautet die Depositenliste der Gegenstände Helmut Eisners, die ihm bei der Inhaftierung abgenommen wurden?

4)     Wenn Helmut Elsner sein privates Handy übergeben wurde, geschah dies auf Anordnung der zuständigen Untersuchungsrichterin?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

5)   Wie  oft,  wie   lange   und   mit wem  darf  Helmut  Elsner während  seiner Untersuchungshaft telefonieren?


6)            Welche     weiteren     Vorrechte     bzw.      Bevorzugungen     genießt     der Untersuchungshäftling Helmut Elsner?

7)            Wie  ist der genaue Wortlaut auf den  Depositenverfügungsbögen  bzw. Anmerkungen und mit welchen Genehmigungen bzw. Anordnungen ist dieser versehen?

8)            Mit wem hat Helmut Elsner seit Inhaftierung" und wie lange telefoniert?