53/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Kefalonia: Ermordung von über 4.000 italienischen Soldaten durch die
deutsche Wehrmacht (Edelweis-Division)“
Mit der AB
2357 XXII.GP vom 03.02.2005 wurden die Fragen des Fragestellers zur
„Ermordung
von über 4.000
italienischen Soldaten auf Kefalonia durch die deutsche Wehrmacht“ von
Ihnen
nur teilweise beantwortet. Der Bundesminister für Landesverteidigung, hat wiederum
überhaupt
keine der an ihn gerichteten Fragen wirklich beantwortet.
Mit der
Anfragebeantwortung AB 2185 vom 10.12.2004 hat auch die Justizministerin die
vom
Fragesteller gestellten Fragen zur „Ermordung von über 4.000
italienischen Soldaten auf
Kefalonia durch die deutsche Wehrmacht“ soweit als möglich sehr
ausführlich beantwortet.
Besonders ausführlich und schlüssig beantwortet wurde in dieser
Anfragebeantwortung die
Strafbarkeit nationalsozialistischer Gewaltverbrecher in Österreich.
Die Fragen nach
Zeugeneinvernahmen und strafrechtlichen Ermittlungen wurden von der
Justizministerin
wie folgt beantwortet:
„ ...Nach den mir vom Bundesamt
für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zur
Verfügung gestellten Informationen hat die Zentralstelle im Land
Nordrhein-Westfalen für die
Bearbeitung von nationalsozialistischen
Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
im Jahre 2002 dem Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung insgesamt
etwa 540 Personendaten mit dem Ersuchen um Ausforschung und Feststellung der
aktuellen
Anschriften übermittelt. Von diesen Personen konnten zunächst noch
145 lebende ehemalige
Wehrmachtsangehörige mit Wohnsitz in Österreich ausgeforscht werden,
die auf Ersuchen der
Zentralstelle Dortmund im ersten Halbjahr 2003 als Zeugen vernommen wurden. Die
mit den
Zeugen aufgenommenen niederschriftlichen
Protokolle, Befragungsberichte und Sterbedaten von
zwischenzeitlich verstorbenen Personen wurden vom Bundesamt für
Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung im August 2003
an die Zentralstelle in Nordrhein-Westfalen übermittelt.
Anzeigen an österreichische Staatsanwaltschaften oder an das
Bundesministerium für Justiz
wurden nicht erstattet.
Da die Ergebnisse dieser
Zeugeneinvernahmen den Justizbehörden bislang nicht übermittelt
wurden, kam es auch noch zu keinen
strafrechtlichen Verfolgungsschritten. Ob solche angezeigt
sind, ist derzeit Gegenstand einer
gesonderten Prüfung. ...“
Auch nach
dem Gedenkjahr 2005 wurden dem Fragesteller keine weiteren Informationen durch
das BMI bekannt,
durch die dieser grauenvolle Teil europäischer Vergangenheit aufgehellt
werden konnte. Eine Aufarbeitung dieses
Verbrechens auf Kefalonia hat nach den vorliegenden
Informationen in Italien, Deutschland und Österreich bis heute nicht
stattgefunden!
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele lebende ehemalige Mitglieder der 1.Gebirgsdivision deren
Namen durch
Staatsanwaltschaft
Dortmund (Zentralstelle im Land Nordrhein-Westfalen für die
Bearbeitung nationalsozialistischer
Massenverbrechen) übermittelt wurden, wurden durch
das BMI bisher ausgeforscht?
2.
Wie viele der ehemaligen Mitglieder der 1.Gebirgsdivision wurden in
diesem
Zusammenhang bisher in Österreich als Zeugen einvernommen
(Aufschlüsselung auf
Offiziere,
Unteroffiziere, Chargen und Soldaten)?
3.
Welche
konkreten Ergebnisse erbrachten die auf Ersuchen (Rechtshilfe) der
Staatsanwaltschaft Dortmund in den Jahren
2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 in Österreich
vorgenommene Ausforschung von Personen und die folgenden
Zeugeneinvernahmen?
Wann wurden diese Ergebnisse dem Justizministerium übermittelt?
4.
Welche konkreten Erkenntnisse und Beweise liegen aktuell gegen
Verdächtige (d.h.
ehemalige
Angehörige der 1.Gebirgsdivision) vor?
Welche Tatsachen sind dem Innenministerium darüber bekannt?
5. Gegen wie
viele ehemalige Mitglieder der 1.Gebirgsdivision ergibt sich aus Sicht des BMI
aufgrund der Zeugeneinvernahmen und der vorliegenden Ergebnisse der
Verdacht wegen
Mordes bzw. Beihilfe zum Mord, sodass strafrechtliche Ermittlungen (Vorerhebung
oder
Voruntersuchung)
eingeleitet werden sollen (Aufschlüsselung auf Offiziere, Unteroffiziere,
Chargen und
Soldaten)?
6. Wie ist der Stand dieser strafrechtlichen Ermittlungen?
Sind diese bereits abgeschlossen bzw. wann werden diese abgeschlossen sein?
7. Gegen wie viele ehemalige Mitglieder der
1.Gebirgsjägerdivision (Wehrmacht) wurde
wegen Teilnahme an diesem Verbrechen in
Kefalonia, in Österreich nach dem 2.Weltkrieg
Strafanzeige erstattet und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet
(Aufschlüsselung auf
Offiziere, Unteroffiziere, Chargen und
Soldaten)?
Wann wurde Strafanzeige erstattet?
Wann erfolgten diese Ermittlungen?
Zu welchen Ergebnissen führten diese Ermittlungen? Wurden diese Ermittlungen eingestellt?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
8. In welchen
Staaten wurde bislang wegen dieses grauenvollen Massakers auf Kefalonia gegen
Täter (ehemalige Angehörige der 1.Gebirgsdivision) ermittelt?
In welchen Staaten kam es zu rechtskräftigen Verurteilungen?
9. Welche Informationen liegen Ihnen über den
letzten Stand der Ermittlungen bzw. über die
gerichtlichen Verfahren wegen Mordes bzw.
Beihilfe zum Mord in Deutschland (z.B. bei der
StA Dortmund) vor?
Welche Ergebnisse liegen dort vor?