53/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Kefalonia: Ermordung von über 4.000 italienischen Soldaten durch die

deutsche Wehrmacht (Edelweis-Division)“

Mit der AB 2357 XXII.GP vom 03.02.2005 wurden die Fragen des Fragestellers zur „Ermordung
von über 4.000 italienischen Soldaten auf Kefalonia durch die deutsche Wehrmacht“ von Ihnen
nur teilweise beantwortet. Der Bundesminister für Landesverteidigung, hat wiederum überhaupt
keine der an ihn gerichteten Fragen wirklich beantwortet.

Mit der Anfragebeantwortung AB 2185 vom 10.12.2004 hat auch die Justizministerin die vom
Fragesteller gestellten Fragen zur „Ermordung von über 4.000 italienischen Soldaten auf
Kefalonia durch die deutsche Wehrmacht“ soweit als möglich sehr ausführlich beantwortet.
Besonders ausführlich und schlüssig beantwortet wurde in dieser Anfragebeantwortung die
Strafbarkeit nationalsozialistischer Gewaltverbrecher in Österreich.

Die Fragen nach Zeugeneinvernahmen und strafrechtlichen Ermittlungen wurden von der
Justizministerin wie folgt beantwortet:

...Nach den mir vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zur
Verfügung gestellten Informationen hat die Zentralstelle im Land Nordrhein-Westfalen für die
Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
im Jahre 2002 dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung insgesamt
etwa 540 Personendaten mit dem Ersuchen um Ausforschung und Feststellung der aktuellen
Anschriften übermittelt. Von diesen Personen konnten zunächst noch 145 lebende ehemalige
Wehrmachtsangehörige mit Wohnsitz in Österreich ausgeforscht werden, die auf Ersuchen der
Zentralstelle Dortmund im ersten Halbjahr 2003 als Zeugen vernommen wurden. Die mit den
Zeugen aufgenommenen niederschriftlichen Protokolle, Befragungsberichte und Sterbedaten von
zwischenzeitlich verstorbenen Personen wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung im August 2003 an die Zentralstelle in Nordrhein-Westfalen übermittelt.
Anzeigen an österreichische Staatsanwaltschaften oder an das Bundesministerium für Justiz
wurden nicht erstattet.


Da die Ergebnisse dieser Zeugeneinvernahmen den Justizbehörden bislang nicht übermittelt
wurden, kam es auch noch zu keinen strafrechtlichen Verfolgungsschritten. Ob solche angezeigt
sind, ist derzeit Gegenstand einer gesonderten Prüfung
. ...“

Auch nach dem Gedenkjahr 2005 wurden dem Fragesteller keine weiteren Informationen durch
das BMI bekannt, durch die dieser grauenvolle Teil europäischer Vergangenheit aufgehellt
werden konnte. Eine Aufarbeitung dieses Verbrechens auf Kefalonia hat nach den vorliegenden
Informationen in Italien, Deutschland und Österreich bis heute nicht stattgefunden!

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.                Wie viele lebende ehemalige Mitglieder der 1.Gebirgsdivision deren Namen durch
Staatsanwaltschaft Dortmund (Zentralstelle im Land Nordrhein-Westfalen für die
Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen) übermittelt wurden, wurden durch
das BMI bisher ausgeforscht?

2.                Wie viele der ehemaligen Mitglieder der 1.Gebirgsdivision wurden in diesem
Zusammenhang bisher in Österreich als Zeugen einvernommen (Aufschlüsselung auf
Offiziere, Unteroffiziere, Chargen und Soldaten)?

3.                Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die auf Ersuchen (Rechtshilfe) der
Staatsanwaltschaft Dortmund in den Jahren 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 in Österreich
vorgenommene Ausforschung von Personen und die folgenden Zeugeneinvernahmen?
Wann wurden diese Ergebnisse dem Justizministerium übermittelt?

4.                Welche konkreten Erkenntnisse und Beweise liegen aktuell gegen Verdächtige (d.h.
ehemalige Angehörige der 1.Gebirgsdivision) vor?

Welche Tatsachen sind dem Innenministerium darüber bekannt?

5.    Gegen wie viele ehemalige Mitglieder der 1.Gebirgsdivision ergibt sich aus Sicht des BMI
aufgrund der Zeugeneinvernahmen und der vorliegenden Ergebnisse der Verdacht wegen
Mordes bzw. Beihilfe zum Mord, sodass strafrechtliche Ermittlungen (Vorerhebung oder


Voruntersuchung) eingeleitet werden sollen (Aufschlüsselung auf Offiziere, Unteroffiziere,
Chargen und Soldaten)?

6.    Wie ist der Stand dieser strafrechtlichen Ermittlungen?

Sind diese bereits abgeschlossen bzw. wann werden diese abgeschlossen sein?

7.    Gegen wie viele ehemalige Mitglieder der 1.Gebirgsjägerdivision (Wehrmacht) wurde
wegen Teilnahme an diesem Verbrechen in Kefalonia, in Österreich nach dem 2.Weltkrieg
Strafanzeige erstattet und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet (Aufschlüsselung auf
Offiziere, Unteroffiziere, Chargen und Soldaten)?

Wann wurde Strafanzeige erstattet?

Wann erfolgten diese Ermittlungen?

Zu welchen Ergebnissen führten diese Ermittlungen? Wurden diese Ermittlungen eingestellt?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

8.    In welchen Staaten wurde bislang wegen dieses grauenvollen Massakers auf Kefalonia gegen
Täter (ehemalige Angehörige der 1.Gebirgsdivision) ermittelt?

In welchen Staaten kam es zu rechtskräftigen Verurteilungen?

9.    Welche Informationen liegen Ihnen über den letzten Stand der Ermittlungen bzw. über die
gerichtlichen Verfahren wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord in Deutschland (z.B. bei der
StA Dortmund) vor?

Welche Ergebnisse liegen dort vor?