530/J XXIII. GP
Eingelangt am 19.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung des Biozidgesetzes in Österreich"
Biozidprodukte
sind einerseits nicht landwirtschaftlich genutzten
Schädlingsbekämpfungsmittel
sowie andererseits weitere Chemikalien.
„Biozide sind chemische oder
biologische Substanzen, die in der Regel eingesetzt werden, um
Schadorganismen auf chemischen oder
biologischen Weg zu bekämpfen. Anwendung finden sie
unter anderem in Gelsensprays, Gelsenstecker, Mottenschutzmitteln,
Rattenbekämpfungsmitteln,
Trinkwasserdesinfektionsmitteln, Lacke und Anstrichmitteln sowie Holzschutzmitteln
und
Holzimprägnierungsmitteln. Auf dem
EU-Markt befinden sich Schätzungen zufolge rund 15.000
verschiedene derartige Produkte (BMLFUW).
Die EU hat nach der 1.Review-Verordnung
Ende 2003 ihr Biozid-Überprüfungsprogramm
weiter präzisiert und die Listen der
zulässigerweise am Markt befindlichen Wirkstoffe (Liste der
„identifizierten" und Liste der „notifizierten"
Wirkstoffe) veröffentlicht (2. Review-
Verordnung). Biozide Wirkstoffe, die nicht in diesen beiden
Positivlisten enthalten sind, dürfen
seit 14.12.2003 in Biozidprodukten nicht mehr eingesetzt werden. Notifizierte
Wirkstoffe
konnten hingegen derzeit ohne Beschränkung, sogenannte identifizierte
Stoffe konnten
noch bis längstens 1. September 2006 verwendet werden.
Mit der 3. Review-Verordnung (EG) Nr. 1048/2005 wurden die
Wirkstofflisten aktualisiert.
Anhang II der 3. Review-Verordnung enthält die
aktuelle Liste der mehr nun in
Biozidprodukten erlaubten Wirkstoffe.
Notwendig war bereits
2004 eine Anpassung der Kennzeichnung von Biozidprodukten im
österreichischen Biozid-Gesetz. Davon waren jene Produkte betroffen, die
früher in anderen
Rechtsmaterien geregelt waren, wie beispielsweise im Chemikalienrecht oder im
Lebensmittelrecht. Für diese Kennzeichnungsänderung hatten die
Hersteller und Importeure
grundsätzlich 18 Monate ab der
Veröffentlichung der genannten EU-Verordnung (24.11.2003),
also bis 24.05.2006 Zeit! Seit 25.05.2006 muss die Kennzeichnung von
in Verkehr
gebrachten „Biozidprodukten" dem
Biozid-Gesetz entsprechen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Betriebe (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden in den Jahren 2000, 2001,
2002, 2003,
2004, 2005 und 2006 durch die Aufsichtsorgane aufgrund des Biozid-Gesetzes
überprüft (ersuche um Aufschlüsselung auf Erzeuger, Handel und
Importeure sowie auf die
einzelnen Bundesländer und Jahre)?
2. Wie viele Proben (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002,
2003, 2004,
2005 und 2006 durch die Aufsichtsorgane gezogen (ersuche um
Aufschlüsselung
auf Erzeuger, Handel und Importeure und die einzelnen Bundesländer
sowie Jahre)?
3.
Wie viele
Proben wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006
insgesamt durch zuständige Anstalten
oder Sachverständige untersucht und beurteilt (ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre)?
4.
Wie viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden in den
Jahren 2000, 2001,
2002,2003,
2004, 2005 und 2006 in Österreich nach behördlichen Kontrollen und
Untersuchungen
verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahr und Bundesländer)?
5.
Wie viele Organmandate wurden wegen Verstoßes nach dem
Biozidgesetz 2000,2001,2002,
2003, 2004, 2005 und
2006 in Österreich verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf
Jahre
und Bundesländer)?
6.
In wie vielen
Fällen wurden in den Jahren 2000, 2001,2002, 2003, 2004 und 2005 wegen
eines Verstoßes nach dem Biozidgesetz
ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw.
Bezirksverwaltungsbehörden)?
7.
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003,
2004, 2005 und 2006 ein
Verwaltungsstrafverfahren
in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen (ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw.
Bezirksverwaltungsbehörden)?
8.
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003,
2004, 2005 und 2006 ein
Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung etc.
abgeschlossen (ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw.
Bezirksverwaltungsbehörden)?
9.
In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2000,2001,
2002,2003,2004,2005 und 2006 eine
Einstellung eines
Verfahrens durch einen UVS? In wie vielen Fällen kam es zu einer
rechtskräftigen Entscheidung (Aufschlüsselung jeweils auf UVS)?
10.
In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2000,2001,
2002,2003,2004,2005 und 2006 eine
diesbezügliche
rechtskräftige Entscheidung durch den VwGH?
11.
Welche
Einnahmen aus Strafen wurden in den Jahren 2000, 2001,2002, 2003,2004, 2005
und 2006 erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie
wurden die Einnahmen aus Organmandaten bzw. Straferkenntnissen nach
Verstößen
gegen Bestimmungen
dieses Bundesgesetzes bislang verwendet?
12. Zu wie vielen Anzeigen nach
dem StGB (z.B. wegen Gemeingefährdung, Körperverletzung)
kam es in diesem Zusammenhang durch die zuständigen Behörden in den
Jahren 2000, 2001,
2002, 2003, 2004, 2005 und 2006?
Wie viele Anzeigen wurden zurückgelegt?
Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
Zu wie vielen Verurteilungen kam es?
Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?
13. Wurden die Kontrollergebnisse
der Aufsichtsbehörden und die Untersuchungsergebnisse in
Österreich in den o.g. Jahren jeweils in einem Bericht
veröffentlicht?
Wenn ja, wo ist dieser zugänglich?
Wenn nein, weshalb nicht?
Werden Sie in Zukunft die Erstellung eines derartigen Berichtes veranlassen?
Wenn nein, weshalb nicht?
14. In welchen Branchen, Betrieben und bei welchen Biozidprodukten
sollen Kontrollen
(Inspektionen) und Probenziehungen durch
zuständige Aufsichtsorgane erweitert oder
reduziert werden?
15.
Wie viele Personen (Inspektoren) waren in den Jahren 2000,2001,2002,
2003, 2004, 2005
und
2006 als Aufsichtsorgane zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes in den
Bundesländern
tätig (ersuche
um detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und
Jahre)?
16.
Wie viele
amtliche Proben wurden in Österreich im internationalen Vergleich (pro
1000 Einwohner) in den Jahren 2000, 2001,2002,2003, 2004, 2005 und 2006 gezogen
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten)?
17. Wie sieht konkret der Kontrollplan der Behörden für 2007 aus?
18.
Sind bei
Verstößen gegen EU-rechtliche Bestimmungen die bestehenden
nationalen
Strafbestimmungen dieses Bundesgesetzes
ausreichend oder müssten nicht andere gesetzliche
Sanktionen festgelegt werden, die wirksam,
verhältnismäßig und ausreichend sind und im
Bedarfsfall mit gerichtlichen Strafen geahndet werden?
19.
Halten Sie die Strafbestimmungen in diesem Bundesgesetz für
ausreichend?
Wenn ja, warum?
Treten Sie für die Einführung von Mindeststrafen ein?
20. Werden Sie eine dem LMSVG nachgebildete Regelung in eine kommende
Novelle des
Biozidgesetzes aufnehmen, dass durch diese
bei Vorliegen einer Gesundheitsgefährdung
durch ein Biozidprodukt eine Information der Öffentlichkeit zu
erfolgen hat?
Wenn nein, warum nicht?
21. Sehen Sie aktuell Probleme in
der Vollziehung des Biozidgesetzes bzw. sind Ihnen solche
bekannt geworden?
Wenn ja, welche?
22. Bei welchen
Biozidprodukten werden seitens der Behörden zurzeit, die
größten Probleme
gesehen?
23. Welche Verfügungen und
Weisungen (Erlässe) wurden durch Ihr Bundesministerium in den
Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005
und 2006 erlassen um eine bessere Koordinierung
in
der Vollziehung des Biozidgesetzes - insbesonder bei den
Überwachungstätigkeiten
(Kontrollen) in den
Bundesländern - zu erreichen?
24. In welcher
Form wurden in den Jahren 2000,2001,2002,2003,2004,2005 und 2006 Importe
von Biozidprodukten
aus Drittstaaten kontrolliert?
25. Wie viele Kontrollen und wie viele
Probenziehungen fanden bei Biozidimporten in den
Jahren 2000,2001, 2002,2003, 2004,2005 und
2006 statt (ersuche um Aufschlüsselung auf
Jahr und die einzelnen Bundesländer)?
Wer ist dafür zuständig?
26. Welche Auswirkungen hat das
neue Europäische Chemikalienrecht (Reach) auf das
Biozidgesetz?
Sind
Änderungen notwendig?
Wenn ja, welche?
27. Wer nimmt in Österreich
eine Bewertung der Wirkstoffe
Wie erfolgt diese Bewertung?
Wer bestimmt den Verwendungszweck?
28. Sind bezüglich der
EU-Regelungen über Biozidprodukte weitere Änderungen auf
Europäischer Ebene (z.B. RL, VO) geplant?
Wenn ja, welche?
Welche Haltung nimmt dazu Ihr Ministerium ein?
29. Bereiten Sie
eine Novellierung dieses Bundesgesetzes vor?
Wenn ja, was wird
konkreter Inhalt dieser Novelle sein?
30. Welche
Kontrollschwerpunktaktionen wurden bei Biozidprodukten in den Jahren 2000,
2001,
2002,2003,
2004,2005 und 2006 durchgeführt?
Welche Ergebnisse liegen dazu vor?
31. An welchen internationalen bzw. EU-Überwachungs- und
Kontrollprojekten bei
Biozidprodukten hat Österreich in den
Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006
mitgearbeitet?
32.
Welche Anstalten oder Institute sind für die Untersuchung der
diesem Bundesgesetz
unterliegenden
Biozidprodukte zuständig?
33.
Wer sind die fachlichen Ansprechpartner in Ihrem Ministerium (ersuche
um Bekanntgabe von
Namen)?
34.
Wie und in
welchem Umfang wurden in Österreich ab 1. September 2006 die in Verkehr
gebrachten Biozid-Produkte dahingehend
überprüft, ob sie zulässige Wirkstoffe beinhalten
(Anhang II der 3. Review-Verordnung)?
35. Welche Ergebnisse wurden konkret erzielt?
Welche Maßnahmen mussten durch die Behörden ergriffen werden?
36.
Wie und in welchem Umfang wurden in Österreich, die ab 25.Mai 2006
verpflichtenden
Kennzeichnungsbestimmungen
bei Biozidprodukten überprüft?
37.
Welche Produkte wurden überprüft, welche Ergebnisse wurden
konkret erzielt?
Welche Maßnahmen
mussten durch die Behörden ergriffen werden?