532/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.03.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Biopatent-Monitoring.

Am 16. April 1998 beschloss der Nationalrat die Einsetzung eines Österreichischen Monitoring-Komitees zur Beobachtung und Bewertung der Auswirkungen der Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen. Das Biopatent-Monitoring-Komitee soll demnach spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der österreichischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie und danach alle drei Jahre einen Bericht erstellen, der sodann vom zuständigen Bundesminister - jetzt ist dies der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie - dem Nationalrat vorzulegen ist.

Die Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie in österreichisches Recht trat am 10. Juni 2005 in Kraft. Der erste Bericht des Biopatent-Monitoring-Komitees liegt bereits seit Mai 2006 vor, allerdings wurde er bislang nicht vom zuständigen Bundesminister vorgelegt.

Des Weiteren hat das Österreichische Patentamt, das als Geschäftsstelle des Biopatent- Monitoring-Komitees fungiert, von sich aus angeboten, auch für den österreichischen Markt zugelassene Patente des europäischen Patentamtes zu prüfen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.              Weshalb wurde der Bericht des Biopatent-Monitoring-Komitees dem Nationalrat noch nicht vorgelegt?

2.              Wann werden Sie den Bericht vorlegen?

3.              Ist es denkbar, dass der Vorschlag des Österreichischen Patentamtes, die Prüfungskomepetenzen des Biopatent-Monitoring-Komitees auf europäische Patente auszuweiten, angenommen und realisiert wird?

4.              Wenn ja, wann wird es soweit sein?

5.              Wenn nein, warum nicht?

6.              Werden Sie sich dafür einsetzen, das österreichische Modell des Biopatent-Monitoring auch auf europäischer Ebene umzusetzen - in anbetracht dessen, dass es hier keine vergleichbare Kontrollinstanz gibt?

7.              Wenn nein, warum nicht?

8.              Die Biotechnologie-Richtlinie wurde beschlossen, um der Gentechnik, die besonders hohe Forschungsinvestitionen notwendig macht, einen angemessenen Rechtsschutz zu


gewähren. Wie sicher sind aber die für den europäischen Markt zugelassenen Biopatente, die in der Regel nur vom Hersteller selber - und somit weder transparent noch ausreichend - geprüft werden?