54/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Weitergabe von „Antiterror-Daten“ in den USA - Kein Schutz für
Geschäftsgeheimnisse?“
Die Presse berichtete
am 13.September 2006 darüber („US-Firma verkauft heimische
Unternehmensdaten“), dass amerikanische Unternehmen auf legalem Weg die
Daten
europäischer - so auch
österreichischer - Unternehmen erhalten, wenn diese Waren in die USA
importieren. Im Rahmen des amerikanischen „Anti-Terrorkampfes“
müssen nämlich
ausländische Firmen detaillierte
Informationen 24 Stunden vor Versendung der Waren an die US-
Zollbehörde übermitteln.
Auf diese Daten haben - den Presseberichten zufolge - amerikanische
Bürger aufgrund des sog. Informationsfreiheitsgesetzes (Freedom of
Information Act) einen
Zugriff. Diese Daten können dann auch von Unternehmen (z.B.
US-Marktforschungs-
unternehmen Piers) in den USA zum Kauf angeboten werden, womit sich die
Konkurrenten
Einblick in die Geschäftstätigkeit ihrer europäischen
Mitbewerber verschaffen können.
„ ...Dass
dies auch der Sinn der Daten-Veröffentlichung ist, wird auf der Homepage
von Piers
ersichtlich. Dort lässt sich ein Beispielreport herunterladen auf dem mit
dicken Pfeilen mehrere
Stellen gekennzeichnet sind. „Identifizieren Sie Ihren Konkurrenten“,
„Sehen Sie seine
Lieferquellen“, „Decken Sie die Lieferdetails auf, lauten die
dazugehörigen Beschriftungen. Die
Firma wirbt auch damit, dass jeden Tag über 25.000 neue Ladebriefe
hinzukommen. Mittels
Abfragen lässt sich so ein gutes Bild über die
Geschäftstätigkeit einzelner Firmen in den USA
erstellen. Piers macht damit ein gutes Geschäft. Das Daten-Abonnement
kostet je nach Umfang
zwischen 300 und über 1000 Dollar pro Monat. Die Abfragen sind nochmals
extra zu bezahlen.
Die Daten erhält das Unternehmen indes gratis und auf legalem Weg. Denn
das amerikanische
Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act) ermöglicht es
Piers, an die
Frachtpapiere zu gelangen. Das Gesetz war in den 60er Jahren geschaffen worden,
um den US-
Bürgern größtmöglichen Zugang zu den Aufzeichnungen der
Behörden zu ermöglichen. Laut
Wirtschaftkammer verstößt dies
jedoch klar gegen ein Abkommen zwischen der EU und den USA.
Denn die Daten dürften demnach nur von den Sicherheitsbehörden
eingesehen, nicht aber einer
breiten
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ausgenommen davon seien nur
Informationen
über das Ursprungsland, die Warenbeschreibung und das Gewicht.
Neben der Wirtschaftskammer sind auch bereits der Internationale
Spediteurverband Fiata und
der Bundesverband der deutschen Industrie auf die Aktivitäten von Piers
aufmerksam geworden.
Gemeinsam
werde nun versucht in Brüssel Druck auf die EU-Führung zu machen,
damit dieses
Thema in den Handelsgesprächen mit den
USA angesprochen wird. In der US-Botschaft in Wien
war niemand für eine
Stellungnahme erreichbar.“
(Die
Presse 13.09.2006)
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die
beschriebenen Problemstellungen bekannt?
Welche Probleme sehen Sie?
Wenn ja, was haben Sie als Wirtschaftsminister bislang dagegen unternommen?
2. Welche Haltung nimmt zu den
beschriebenen Problemstellungen die EU-Kommission ein?
Werden Verhandlungen mit den USA geführt?
Wenn ja, wie ist der Verhandlungsstand?
3.
Wie wird vom Ihrem Ressort dieser Zugriff auf europäische
(österreichische)
Unternehmensdaten
(z.B. Frachtpapiere) durch US-Amerikaner beurteilt?
Ist dieser rechtlich zulässig und durch Internationale Verträge
gedeckt?
Wenn ja, wodurch konkret?
4. Wenn nein, warum nicht?
Gegen welche
internationalen Verträge verstößt aus Sicht des Ressorts der
Zugriff auf
Unternehmensdaten europäischer - so auch österreichischer - Firmen
von US-Bürgern?
4. Wie beurteilen Sie rechtlich den Verkauf dieser
Unternehmensdaten (z.B. Frachtpapiere) von
europäischen
- so auch österreichischen - Firmen durch einzelne US-Firmen (z.B.
Marktforschungsunternehmen
Piers) an andere Unternehmen oder Privatpersonen?
Ist
dieser rechtlich zulässig und durch Internationale Verträge gedeckt?
Wenn ja, wodurch
konkret?
6. Wenn nein, warum nicht?
Gegen
welche internationalen Verträge verstößt aus Sicht des Ressorts
der Verkauf von
Unternehmensdaten
europäischer - so auch österreichischer - Firmen von US-Bürger?