541/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.03.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesminister für Inneres

 

betreffend Amtsverständnis über den amtsärztlichen Dienst in Polizeianhaltezentren

 

Die Rolle der Amtsärzte in Polizeianhaltezentren ist eine wichtige und kontroversielle zugleich. Folgender Sachverhalt, der aus einem Artikel in der Tageszeitung Österreich vom 4. März 2007 hervorgeht, wirft Fragen über das Amtsverständnis der Amtsärzte auf.

Wien. Ein Sittenbild der Wiener Polizei liefern irritierende Aussagen des Chefarztes der Wiener Polizeiamtsärzte, Reinhard Fous. Laut einem Protokollauszug, der ÖSTERREICH  vorliegt, meinte der Arzt bei einer Versammlung der Polizeiärzte am 11. Dezember 2006 auf eine Wortmeldung eines Amtsarztes: „Die Amtsärzte seien ein ,paramilitärischer Verein'“. Außerdem würden Amtsärzte, die kritische Äußerungen machen würden, Gefahr laufen, „liquidiert“ zu werden. Paramilitärische Gruppen sind außerstaatliche Strukturen, wie Guerillakämpfer, Polizeiärzte eigentlich medizinische Sachverständige.“

Kritik an Polizeiärzten. Diese Aussagen könnten erneut für scharfe Kritik am Amtsverständnis mancher Polizeiärzte sorgen. Der Menschenrechtsbeirat hat in seinem letzten Bericht die medizinische Versorgung von Schubhäftlingen und die Praxis der Ärzte kritisiert. Manche würden bei ihrer Arbeit auf den geleisteten Hippokratischen Eid vergessen, hieß es. Beiratsvorsitzender Erwin Felzmann machte „schwere strukturelle Mängel, fehlende Zuständigkeitsbereiche und keine funktionierende Dienstaufsicht“ aus. Das sieht auch Amnesty-Chef Heinz Patzelt so: „Der Fisch stinkt vom Kopf.“ Chefarzt Fous war für eine Stellungnahme nicht erreichbar, Innenminister Günther Platter zu den Aussagen: „Das höre ich heute zum ersten Mal. Das muss ich mir erst näher anschauen.“(eba)

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Halten Sie es für grundsätzlich sinnvoll regelmäßige Treffen der einzelnen Kommission des Meschenrechtsbeirates mit Einrichtungen der Bundespolizeidirektion zwecks Erfahrungs- und Informationsaustausch und Weiterbildung durch zu führen?

 

2.      Hat Herr Hofrat Dr. Fous, Amtsarzt der BPD Wien, anlässlich eines Treffens der zuständigen Kommission des Menschenrechtsbeirates mit AmtsärztInnen der BPD Wien den amtsärztlichen Dienst als „paramilitärischen“ Verein bezeichnet?

 

3.      Ist diese Bezeichnung aus Ihrer Sicht zutreffend?

 

4.      Wenn nein, welches Amtsverständnis liegt dieser Einrichtung Ihrer Auffassung nach zugrunde?

 

5.      Hat Dr. Fous bei diesem Treffen KollegInnen mit  „Liquidierung“ gedroht, falls sich diese kritisch im Laufe des Treffens äußern?

 

6.      Halten Sie diese Anweisung des HR Dr. Fous den Pflichten und dem Amtsverständnis eines Amtsarztes gegenüber für angemessen?

 

7.      Wenn nein, wie werden Sie darauf reagieren?

 

8.      Halten Sie einen offenbar leitenden Amtsarzt, der solche Äußerungen macht,  für tauglich, seinen Beruf in objektiver und dem Patienten hilfreicher Form durchzuführen?

 

9.      Werden Sie konkrete disziplinarrechtliche Maßnahmen setzen?