546/J XXIII. GP
Eingelangt am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Haimbuchner und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend der Beschaffung von Lizenzen
für MIDS LVT und GPS Krypto Variable
Laut dem Kaufvertrag mit der
Eurofighter Jagdflugzeug GmbH liegt die Verantwortung für
die rechtzeitige Beschaffung der Lizenzen
für das so genannte Datenfunksystem MIDS LVT,
„Multiple Information
Distribution System - Low Volume Terminal", und der GPS Krypto
Variable, „Global Positioning System", und der Geräte selbst
beim Bundesministerium für
Landesverteidigung. Besagte Geräte sind 12 Monate vor der Auslieferung
jedes Flugzeuges
zu beschaffen. Die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH kann laut Vertrag die
Flugzeuge ohne
MIDS LVT liefern und diese zu einem späteren Zeitpunkt einbauen lassen.
Ohne die GPS
Krypto Variable steht nur die zivile GPS Genauigkeit zur Verfügung.
Das Bundesministerium für
Landesverteidigung hat mit der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika in Verhandlungen für die Beschaffung der Lizenzen zu
treten.
Diese Fakten wurden in der Ausgabe vom 15. März 2007 der Zeitschrift
„News"
veröffentlicht. In der darauf folgenden
politischen Debatte entbrannte ein Streit innerhalb der
Großen Koalition, welcher über die Medien ausgetragen wurde.
Der Berichterstattung über diesen Streit war zu entnehmen, dass Ende des vergangenen Jahres
ein „Memorandum of Agreement" zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten
Staaten von Amerika abgeschlossen wurde, welches, so der damalige Bundesminister für
Verteidigung und jetzige Bundesminister für Inneres, Platter, garantiere „dass die Lizenzen
nach Österreich kommen." (APA288 vom 15. März 2007)
Der ehemalige Kommandant der Luftstreitkräfte und nunmehrige „AirChief" Generalmajor
Erich Wolf erläuterte im Untersuchungssauschuss betreffend der Beschaffung von
Kampfflugzeugen, auf Anfrage der Abgeordneten Dr. Maria Fekter, die Auswirkungen,
welche der Nichteinbau der besagten Geräte, in Folge der Nichtbeschaffung der Lizenzen, zur
Folge hätte.
„..., aber das kann durchaus so weit gehen, dass das Luftfahrzeug nicht betrieben werden
kann."
„Dann hätte das natürlich einen Einfluss auf den Flugbetrieb, weil das Flugzeug dann eben
nicht entsprechend betrieben werden könnte, aber verpflichtet in keiner Weise die Firma
Eurofighter GmbH."
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister
für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Wann wurde im Bundesministerium für
Landesverteidigung die Beschaffung der
Lizenzen für das
MIDS LVT und der GPS Krypto Variable eingeleitet?
2.
Wann wurde die Beschaffung der Geräte selbst, für welche die
Lizenzen beschafft
werden sollen,
eingeleitet?
3.
Wer bzw. welche Abteilung war für die Einleitung der Beschaffung
für Lizenzen und
Geräte
zuständig?
4.
Wer bzw. welche Abteilung war für die Beschaffung und die
Vertragsverhandlungen
mit den
zuständigen ausländischen Stellen beauftragt bzw. ist es noch immer?
5.
Wann genau wurde dem Bundesminister für Landesverteidigung Platter
mitgeteilt,
dass für die
Beschaffung der Lizenzen Verhandlungen mit ausländischen
Regierungsstellen von Nöten sind?
6. Wer hat ihm dies mitgeteilt?
7.
Wann genau
wurde dem Bundesminister für Landesverteidigung Darabos mitgeteilt,
dass nach dem „Memorandum of
Agreement", welches sein Nachfolger abgeschlossen
hat, weitere Verhandlungen von Nöten sind?
8. Wer hat ihm dies mitgeteilt?
9.
Steht der
Leiter der „Task Force" mit der Beschaffung der Lizenzen für
das
Datenfunksystem MIDS LVT und für die GPS Krypto - Variable in Verbindung?
10. Wenn ja, in welcher Art?
11.
Stehen irgendwelche Mitglieder der „Task Force" in
Verbindung mit der Beschaffung
der Lizenzen?
12. Wenn, ja in welcher Art?
13.
Ist die zuständige ausländische Stelle die Regierung der
Vereinigten Staaten von
Amerika oder nur das
Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von
Amerika?
14.
Muss im Falle
einer Zustimmung der zuständigen US - amerikanischen Stellen eine
Genehmigung des US - amerikanischen
Kongresses eingeholt werden.
15.
Ist die
Zustimmung zur Lizenzvergabe bereits erfolgt und hat der US - Kongress die
Zustimmung der Vergabe genehmigt?
16.
Ist die Zustimmung zur Auslieferung der Geräte, für welche
die Lizenzvergabe
erfolgen
soll, bereits erfolgt und hat der US - Kongress dies genehmigt?
17. Welche Vereinbarungen wurden konkret im „Memorandum of Agreement" getroffen?
18.
Beinhaltet das „Memorandum of Agreement" eine rechtlich
verpflichtende Zusage der
Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika, die Lizenzen zu vergeben?
19.
Beinhaltet das „Memorandum of Agreement" eine rechtlich
verpflichtende Zusage der
Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika, die Geräte, für welche die Lizenzen
beschafft werden sollen, zu vergeben?
20. War für das „Memorandum
of Agreement" die Zustimmung des US - Kongresses
erforderlich und diese Zustimmung erfolgt?
21. Wann wird
die Republik Österreich bzw. wann wird das Bundesministerium für
Landesverteidigung
die Lizenzen erhalten?
22. Wann wird die Republik
Österreich bzw. wann wird das Bundesministerium für
Landesverteidigung die Geräte
erhalten, für welche die Lizenzen beschafft werden
sollen?
23. Mit welchem
Zeitrahmen zur Beschaffung der Lizenzen und Geräte rechneten die
zuständigen und verantwortlichen Stellen und Personen im Bundesministerium
für
Landesverteidigung
vor bzw. bei der Einleitung zur Beschaffung?
24. War diese
Einschätzung im Hinblick auf die Lieferung der ersten vier Eurofighter im
zweiten Halbjahr 2007
und der aktuellen Problematik realistisch?
25. War diese
Einschätzung im Hinblick auf die Komplexität der Verhandlungen mit
den
Vereinigten Staaten
von Amerika realistisch?
26. Wer übernimmt
den Einbau der Geräte, für welche die Lizenzen beschafft werden
sollen, bei
Nichteinhaltung des im Vertrag genannten Termins, 12 Monate vor
Lieferung?
27. Wie lange dauert der Einbau der Geräte, nach erfolgter Lieferung des Geräts?
28. Wie lange
dauert der Einbau der Geräte bei einem Eurofighter, welcher bereits an
Österreich
ausgeliefert wurde?
29.
Wie lange dauert der Einbau des Geräts bei einem Eurofighter,
welcher noch nicht an
Österreich
ausgeliefert wurde?
30.
Sind die
Passagen im Kaufvertrag mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH
„Zeitpunkt: 12 Monate vor
Auslieferung jedes Flugzeuges" und „Eine Auslieferung
der Flugzeuge ohne MIDS LVT und ein späterer Einbau sind
möglich" so zu
verstehen, dass die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH 12 Monate zum Einbau des
MIDS LVT benötigt und zwar für jedes Flugzeug?
31. Sind die Passagen im Kaufvertrag
mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH
„Zeitpunkt: 12 Monate vor der Auslieferung des ersten
Luftfahrzeuges..." und „Ohne
Krypto Variable steht nur die zivile GPS Genauigkeit zur Verfügung?"
so zu
verstehen, dass die Eurofighter
Jagdflugzeug GmbH 12 Monate zum Einbau der GPS
Krypto Variable benötigt?
32. Wenn ja, jedoch nur beim ersten Luftfahrzeug?
33. In welcher Zeit erfolgt der Einbau bei den folgenden Luftfahrzeugen?
34.
Kann bei einer
Auslieferung des ersten Luftfahrzeuges im Juni 2007 und einem
„Memorandum of Agreement" Ende
2006 von einer rechtzeitigen Einleitung zur
Beschaffung die Rede sein?
35.
Kann bei einer unbestimmten Lieferung der Geräte, die im März
2007 noch nicht
erfolgt ist, von
einer rechtzeitigen Einleitung zur Beschaffung die Rede sein?
36.
Erfolgt durch die verspätete Lieferung des Geräts eine
Verlängerung des Einbaus, über
die 12 Monate hinaus?
37.
Welche Einschränkungen ergäben sich für den Flugbetrieb
der Eurofighter sowohl
ohne MIDS LVT als
auch ohne GPS Krypto Variable beim Einsatz zur
Luftraumüberwachung?
38.
Welche Einschränkungen ergäben sich für den Flugbetrieb
der Eurofighter ohne
MIDS LVT beim Einsatz
zur Luftraumüberwachung?
39.
Welche Einschränkungen ergäben sich für den Flugbetrieb
der Eurofighter ohne GPS
Krypto Variable beim
Einsatz zur Luftraumüberwachung?
40. Sind die
oben zitierten Aussagen von Generalmajor Wolf in diesem Zusammenhang
so zu verstehen, dass Luftraumüberwachung mit Eurofightern ohne MIDS LVT
und
GPS Krypto Variable
nicht möglich ist?
41. Ist bei
einem eingeschränkten Flugbetrieb der Eurofighter ohne MIDS LVT und GPS
Krypto Variable zur
Luftraumüberwachung noch von einem militärisch sinnvollen
Einsatz eines Kampfflugzeuges der 4. Generation zu sprechen?
42. Welche
Zugeständnisse musste die Republik Österreich der Regierung der
Vereinigten
Staaten von Amerika
für das „Memorandum of Agreement" machen, aufgrund des
großen Zeitdrucks, unter dem die Republik Österreich gestanden ist?
43. Betreffen mögliche Zugeständnisse die Souveränitätsrechte der Republik Österreich?
44. Betreffen
mögliche Zugeständnisse Überflüge von
Militärflugzeugen der Vereinigten
Staaten oder der NATO?
45. Wie oft wurden bereits vor der
Eurofighterbeschaffung Verhandlungen mit den
Vereinigten Staaten von Amerika
geführt, bezüglich der Vergabe von Lizenzen und
militärischem Gerät?
46. Wie lange haben diese Verhandlungen gedauert?
47. Können aus diesen Verhandlungen Erfahrungswerte abgeleitet werden?
48. Wurden diese
allfälligen Erfahrungswerte bei der Einleitung zur Beschaffung der
Lizenzen und der
Geräte berücksichtigt?
49. Gab es eine
politische Entscheidung das „Memorandum of Agreement" erst Ende
2006 zu
unterzeichnen?
50. Wenn ja, wer hat sie getroffen und warum?
51.
Gab es eine politische Entscheidung die Einleitung zur Beschaffung der
Lizenzen zu
dem Zeitpunkt
beginnen zu lassen, zu dem sie begann?
Wenn ja, wer hat sie getroffen und warum?