546/J XXIII. GP

Eingelangt am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Haimbuchner und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend der Beschaffung von Lizenzen für MIDS LVT und GPS Krypto Variable

Laut dem Kaufvertrag mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH liegt die Verantwortung für
die rechtzeitige Beschaffung der Lizenzen für das so genannte Datenfunksystem MIDS LVT,
„Multiple Information Distribution System - Low Volume Terminal", und der GPS Krypto
Variable, „Global Positioning System", und der Geräte selbst beim Bundesministerium für
Landesverteidigung. Besagte Geräte sind 12 Monate vor der Auslieferung jedes Flugzeuges
zu beschaffen. Die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH kann laut Vertrag die Flugzeuge ohne
MIDS LVT liefern und diese zu einem späteren Zeitpunkt einbauen lassen. Ohne die GPS
Krypto Variable steht nur die zivile GPS Genauigkeit zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat mit der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika in Verhandlungen für die Beschaffung der Lizenzen zu treten.
Diese Fakten wurden in der Ausgabe vom 15. März 2007 der Zeitschrift „News"
veröffentlicht. In der darauf
folgenden politischen Debatte entbrannte ein Streit innerhalb der
Großen Koalition, welcher über die Medien ausgetragen wurde.

Der Berichterstattung über diesen Streit war zu entnehmen, dass Ende des vergangenen Jahres

ein „Memorandum of Agreement" zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten

Staaten von Amerika abgeschlossen wurde, welches, so der damalige Bundesminister für

Verteidigung und jetzige Bundesminister für Inneres, Platter, garantiere „dass die Lizenzen

nach Österreich kommen." (APA288 vom 15. März 2007)

Der ehemalige Kommandant der Luftstreitkräfte und nunmehrige „AirChief" Generalmajor

Erich Wolf erläuterte im Untersuchungssauschuss betreffend der Beschaffung von

Kampfflugzeugen, auf Anfrage der Abgeordneten Dr. Maria Fekter, die Auswirkungen,

welche der Nichteinbau der besagten Geräte, in Folge der Nichtbeschaffung der Lizenzen, zur

Folge hätte.

„..., aber das kann durchaus so weit gehen, dass das Luftfahrzeug nicht betrieben werden

kann."

„Dann hätte das natürlich einen Einfluss auf den Flugbetrieb, weil das Flugzeug dann eben

nicht entsprechend betrieben werden könnte, aber verpflichtet in keiner Weise die Firma

Eurofighter GmbH."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

Anfrage

1.   Wann wurde im Bundesministerium für Landesverteidigung die Beschaffung der
Lizenzen für das MIDS LVT und der GPS Krypto Variable eingeleitet?


2.              Wann wurde die Beschaffung der Geräte selbst, für welche die Lizenzen beschafft
werden sollen, eingeleitet?

3.              Wer bzw. welche Abteilung war für die Einleitung der Beschaffung für Lizenzen und
Geräte zuständig?

4.      Wer bzw. welche Abteilung war für die Beschaffung und die Vertragsverhandlungen
mit den zuständigen ausländischen Stellen beauftragt bzw. ist es noch immer?

5.              Wann genau wurde dem Bundesminister für Landesverteidigung Platter mitgeteilt,
dass für die Beschaffung der Lizenzen Verhandlungen mit ausländischen
Regierungsstellen von Nöten sind?

6.              Wer hat ihm dies mitgeteilt?

7.              Wann genau wurde dem Bundesminister für Landesverteidigung Darabos mitgeteilt,
dass nach dem „Memorandum of Agreement", welches sein Nachfolger abgeschlossen
hat, weitere Verhandlungen von Nöten sind?

8.              Wer hat ihm dies mitgeteilt?

9.              Steht der Leiter der „Task Force" mit der Beschaffung der Lizenzen für das
Datenfunksystem MIDS LVT und für die GPS Krypto - Variable in Verbindung?

10.       Wenn ja, in welcher Art?

11.       Stehen irgendwelche Mitglieder der „Task Force" in Verbindung mit der Beschaffung
der Lizenzen?

12.       Wenn, ja in welcher Art?

13.       Ist die zuständige ausländische Stelle die Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika oder nur das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von
Amerika?

14.       Muss im Falle einer Zustimmung der zuständigen US - amerikanischen Stellen eine
Genehmigung des US - amerikanischen Kongresses eingeholt werden.

15.       Ist die Zustimmung zur Lizenzvergabe bereits erfolgt und hat der US - Kongress die
Zustimmung der Vergabe genehmigt?

16.       Ist die Zustimmung zur Auslieferung der Geräte, für welche die Lizenzvergabe
erfolgen soll, bereits erfolgt und hat der US - Kongress dies genehmigt?

17.       Welche Vereinbarungen wurden konkret im „Memorandum of Agreement" getroffen?

18.       Beinhaltet das „Memorandum of Agreement" eine rechtlich verpflichtende Zusage der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die Lizenzen zu vergeben?

19.       Beinhaltet das „Memorandum of Agreement" eine rechtlich verpflichtende Zusage der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die Geräte, für welche die Lizenzen
beschafft werden sollen, zu vergeben?

20.  War für das „Memorandum of Agreement" die Zustimmung des US - Kongresses
erforderlich und diese Zustimmung erfolgt?

21.  Wann wird die Republik Österreich bzw. wann wird das Bundesministerium für
Landesverteidigung die Lizenzen erhalten?

22.  Wann wird die Republik Österreich bzw. wann wird das Bundesministerium für
Landesverteidigung die Geräte erhalten, für welche die Lizenzen beschafft werden
sollen?

23.  Mit welchem Zeitrahmen zur Beschaffung der Lizenzen und Geräte rechneten die
zuständigen und verantwortlichen Stellen und Personen im Bundesministerium für
Landesverteidigung vor bzw. bei der Einleitung zur Beschaffung?

24.  War diese Einschätzung im Hinblick auf die Lieferung der ersten vier Eurofighter im
zweiten Halbjahr 2007 und der aktuellen Problematik realistisch?

25.  War diese Einschätzung im Hinblick auf die Komplexität der Verhandlungen mit den
Vereinigten Staaten von Amerika realistisch?


26.  Wer übernimmt den Einbau der Geräte, für welche die Lizenzen beschafft werden
sollen, bei Nichteinhaltung des im Vertrag genannten Termins, 12 Monate vor
Lieferung?

27.  Wie lange dauert der Einbau der Geräte, nach erfolgter Lieferung des Geräts?

28.  Wie lange dauert der Einbau der Geräte bei einem Eurofighter, welcher bereits an
Österreich ausgeliefert wurde?

29.       Wie lange dauert der Einbau des Geräts bei einem Eurofighter, welcher noch nicht an
Österreich ausgeliefert wurde?

30.       Sind die Passagen im Kaufvertrag mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH
„Zeitpunkt: 12 Monate vor Auslieferung jedes Flugzeuges" und „Eine Auslieferung
der Flugzeuge ohne MIDS LVT und ein späterer Einbau sind möglich" so zu
verstehen, dass die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH 12 Monate zum Einbau des
MIDS LVT benötigt und zwar für jedes Flugzeug?

31.  Sind die Passagen im Kaufvertrag mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH
„Zeitpunkt: 12 Monate vor der Auslieferung des ersten Luftfahrzeuges..." und „Ohne
Krypto Variable steht nur die zivile GPS Genauigkeit zur Verfügung?" so zu
verstehen, dass die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH 12 Monate zum Einbau der GPS
Krypto Variable benötigt?

 

32.       Wenn ja, jedoch nur beim ersten Luftfahrzeug?

33.       In welcher Zeit erfolgt der Einbau bei den folgenden Luftfahrzeugen?

34.       Kann bei einer Auslieferung des ersten Luftfahrzeuges im Juni 2007 und einem
„Memorandum of Agreement" Ende 2006 von einer rechtzeitigen Einleitung zur
Beschaffung die Rede sein?

35.       Kann bei einer unbestimmten Lieferung der Geräte, die im März 2007 noch nicht
erfolgt ist, von einer rechtzeitigen Einleitung zur Beschaffung die Rede sein?

36.       Erfolgt durch die verspätete Lieferung des Geräts eine Verlängerung des Einbaus, über
die 12 Monate hinaus?

37.       Welche Einschränkungen ergäben sich für den Flugbetrieb der Eurofighter sowohl
ohne MIDS LVT als auch ohne GPS Krypto Variable beim Einsatz zur
Luftraumüberwachung?

38.       Welche Einschränkungen ergäben sich für den Flugbetrieb der Eurofighter ohne
MIDS LVT beim Einsatz zur Luftraumüberwachung?

39.       Welche Einschränkungen ergäben sich für den Flugbetrieb der Eurofighter ohne GPS
Krypto Variable beim Einsatz zur Luftraumüberwachung?

40.  Sind die oben zitierten Aussagen von Generalmajor Wolf in diesem Zusammenhang
so zu verstehen, dass Luftraumüberwachung mit Eurofightern ohne MIDS LVT und
GPS Krypto Variable nicht möglich ist?

41.  Ist bei einem eingeschränkten Flugbetrieb der Eurofighter ohne MIDS LVT und GPS
Krypto Variable zur Luftraumüberwachung noch von einem militärisch sinnvollen
Einsatz eines Kampfflugzeuges der 4. Generation zu sprechen?

42.  Welche Zugeständnisse musste die Republik Österreich der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika für das „Memorandum of Agreement" machen, aufgrund des
großen Zeitdrucks, unter dem die Republik Österreich gestanden ist?

43.  Betreffen mögliche Zugeständnisse die Souveränitätsrechte der Republik Österreich?

44.  Betreffen mögliche Zugeständnisse Überflüge von Militärflugzeugen der Vereinigten
Staaten oder der NATO?

45.  Wie oft wurden bereits vor der Eurofighterbeschaffung Verhandlungen mit den
Vereinigten Staaten von Amerika geführt, bezüglich der Vergabe von Lizenzen und
militärischem Gerät?

46.  Wie lange haben diese Verhandlungen gedauert?

47.  Können aus diesen Verhandlungen Erfahrungswerte abgeleitet werden?


48.  Wurden diese allfälligen Erfahrungswerte bei der Einleitung zur Beschaffung der
Lizenzen und der Geräte berücksichtigt?

49.  Gab es eine politische Entscheidung das „Memorandum of Agreement" erst Ende
2006 zu unterzeichnen?

50.       Wenn ja, wer hat sie getroffen und warum?

51.       Gab es eine politische Entscheidung die Einleitung zur Beschaffung der Lizenzen zu
dem Zeitpunkt beginnen zu lassen, zu dem sie begann?

Wenn ja, wer hat sie getroffen und warum?