549/J XXIII. GP
Eingelangt am 22.03.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Leitlinien für eine Ökologisierung des öffentlichen
Beschaffungswesens
„Die Regierungen sind ebenfalls als Faktor
des allgemeinen Konsumverhaltens zu
betrachten, insbesondere in Ländern,
in denen die öffentliche Hand eine wichtige
Rolle innerhalb der Wirtschaft spielt und
erheblichen Einfluss auf unternehmerische
Entscheidungen und die Vorstellungen der Allgemeinheit hat. Daher sollen
sie das
Beschaffungswesen untergeordneter Behörden und
Ministerien prüfen, um - soweit
dies
möglich ist -
eine verstärkte Umweltbezogenheit des öffentlichen
Beschaffungswesens
herbeizuführen, ohne dabei mit
handelspolitischen
Grundsätzen in
Konflikt zu geraten. ( Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt
und Entwicklung im
Juni 1992 in Rio de Janeiro, Agenda 21, Kapitel 4.B.d).
Ein
umweltgerechtes Beschaffungswesen bietet neben dem konkreten Beitrag zum
Umweltschutz, der
Stimulierung von Produktinnovationen auch Chancen für
Kosteneinsparungen. 1998 wurden von der Bundesregierung „Leitlinien für eine
Ökologisierung der
Bundesverwaltung" (Ministerratsvortrag vom 1.4.1998)
beschlossen. Diese Leitlinien enthielten sowohl allgemeine Anleitungen zum
umweltgerechten Handeln als auch konkrete
Vorgaben zur Beachtung ökologischer
Grundsätze bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge.
Im Rahmen der OECD empfahl der
Ministerrat 2002 den Mitgliedstaaten, "bei der
öffentlichen Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen (einschließlich, unter
anderem, Verbrauchsgüter, Investitionsgüter, Infrastrukturen, Gebäude und
öffentliche Werke) Umweltanliegen
verstärkt zu berücksichtigen, um die
Umweltleistung im öffentlichen Beschaffungswesen zu
verbessern und auf diese
Weise die aus Umweltsicht kontinuierliche Verbesserung von Gütern und
Dienstleistungen zu fördern".
Zur Umsetzung dieses Zieles sollen die Mitgliedstaaten
unter anderem
Hilfestellung für Bedienstete bieten, die an der öffentlichen
Beschaffungs- und Nutzungskette beteiligt sind, einschließlich jener, die die
Leistungskriterien für Güter und Dienstleistungen festsetzen, die für den Einkauf
verantwortlich sind und die diese Güter
und Dienstleistungen nutzen sowie
Hilfsmittel, die die umweltorientierte öffentliche Beschaffung erleichtern, auf
sämtlichen Regierungsebenen zur Verfügung zu stellen (Ministerratsbeschluss vom
23. Jänner 2002 -
C(2002)3; www.oecd.Org/dataoecd/21/4/33643784.pdf).
Das
Arbeitsprogramm 2003 zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes
sah die
Aktualisierung der „Leitlinien für eine Ökologisierung der Bundesverwaltung,
insbesondere des öffentlichen
Beschaffungswesens" vor. Das BMLFUW erstellte
2004 in Kooperation mit BKA und BMWA einen Entwurf mit überarbeiteten Leitlinien
(Vortrag an den Ministerrat, GZ
600.883/0049-V/A/8/2004, BMLFUW-UW.2.3.2/0094-
VI/5/2004), der aber im Ministerrat wegen Bedenken des BMF hinsichtlich budgetärer
Mehrbelastungen zurückgestellt wurde (RH-Bericht 2006/12)
Der
Verfassungsausschuss des Nationalrats hat in einer Entschließung vom
Dezember 2005 die Bundesregierung ersucht, im Ministerrat möglichst
rasch
Leitlinien für eine Ökologisierung
des Beschaffungswesens des Bundes zu
verabschieden (1245
dB, XXII.GP)
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Wie ist der
aktuelle Stand betreffend Aktualisierung und Beschlussfassung
von „Leitlinien für eine ökologisierung der Bundesverwaltung,
insbesondere
des öffentlichen
Beschaffungswesens"?
2.
Wie dem RH-Bericht 2006/12 entnommen werden kann, stand zur Diskussion,
die überarbeiteten Leitlinien für die Dauer von drei Jahren als
Pilotprojekt für
bestimmte Projektgruppen anzuwenden und die
Ergebnisse dieser Pilotphase
in ökologischer und finanzieller
Hinsicht zu evaluieren. Ist dies erfolgt? Wenn
ja, welche Produktgruppen sind davon erfasst?
3.
Im RH-Bericht
ist das finanzielle Projektvolumen des Projekts „Leitlinien für
eine ökologische
Beschaffung" mit 500.000 € insbesondere für
vorbereitende
und unterstützende Förderungsprojekte angegeben. Welche
Projekte und
Projektträger wurden
gefördert? Welche Ressorts haben den Aufwand für das
Projekt finanziert?
4.
Hat sich das finanzielle Gesamtvolumen des Projekts „Leitlinien für eine
ökologische Beschaffung" seit
Ende des vom RH geprüften Zeitraums
(November 2005) noch erhöht
und wenn ja, auf wie viel? Von welchen
Ressorts/Institutionen wurden die Kosten getragen?
5.
Die im Jahr
2004 vorgelegten überarbeiteten Leitlinien sahen im
Bereich
Verkehr und Fuhrpark die Nachfrage verbrauchsarmer Kraftfahrzeuge vor:
„Bei der Anschaffung des Fuhrparks
sind verbrauchsarme Kraftfahrzeuge
nachzufragen. Bei Pkw (Fahrzeuge der Klasse
M 1) sind - bis auf
gerechtfertigte Ausnahmen für Einsatz- und Spezialfahrzeuge - grundsätzlich
Fahrzeuge mit einer CO2-Emission von
maximal 120 - 140g/km (entspricht ca.
5-6 Liter/100 km) anzuschaffen. Auch bei der Beschaffung von
Nutzfahrzeugen sind die jeweils verbrauchseffizientesten anzuschaffen." Kam
diese Vorgabe bei der
Beschaffung von Fahrzeugen für
den öffentlichen
Dienst flächendeckend
zur Anwendung?