553/J XXIII. GP
Eingelangt am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend persönliche Assistenz am Arbeitsplatz.
Einer
22-jährigen vollblinden Studierenden der Rechtswissenschaften wurde zu
Beginn ihres
Studiums - im Oktober 2006 - vom
Bundessozialamt die Finanzierung von persönlicher
Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) im
Ausmaß von 40 Stunden pro Woche bewilligt. Vor
kurzem wurden der Betroffenen die Leistungen wieder gestrichen, obwohl
sich an ihrer
Behinderung nichts geändert hat. Sie bekommt nun eine auf sechs Monate
befristete erfolgs-
und widmungsabhängige Ausbildungsbeihilfe von EUR 627,- pro Monat.
Die Wiener
Assistenzgenossenschaft (WAG), die mit dem Bundessozialamt bei der PAA
zusammenarbeitet, verlangt pro
Assistenzstunde EUR 22,-. Davon bekommt der Assistent
EUR 11,- und ebensoviel geht an die
WAG - wofür auch immer. Das Zentrum für
Kompetenzen (ZFK) hingegen bietet PAA
um EUR 11,- pro Stunde an. Die Betroffene, die
als vollinvalid eingestuft ist, musste also monatlich etwa EUR 3.520,-
(vier Wochen) für die
PAA der WAG, die sie tatsächlich
benötigt, aufbringen. Dies ist ihr natürlich nicht möglich,
da sie über kein eigenes Erwerbseinkommen verfügt. Sie
erhält zwar Pflegegeld in der Höhe
von EUR 572,- pro Monat, hat aber natürlich auch privaten Pflegebedarf.
Die befristete erfolgsabhängige Ausbildungsbeihilfe, die der
Studierenden gewährt wird, ist
an keinen konkreten
Leistungsnachweis geknüpft. Trotzdem kann das Bundessozialamt bei
Nichterfüllung der auferlegten Bedingungen - welche dies nun auch immer
sein mögen - die
Zahlung einstellen bzw. sogar die
Rückzahlung bisheriger Leistungen verlangen.
Die Absolvierung des Studiums unter diesen Voraussetzungen
wird der Betroffenen wohl
kaum
möglich sein.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Wie erklären Sie sich, dass
die WAG, die mit dem Bundessozialamt
zusammenarbeitet, doppelt so viel für
eine Stunde PAA verrechnet, wie etwa das
ZFK?
2.
Wie stehen Sie dazu, dass eine Ausbildungsbeihilfe abhängig von
einem nicht konkret
definierten Erfolg
gewährt wird?
3.
Wie stehen Sie
dazu, dass Behinderte aufgrund der nicht vorhandenen
Rechtssicherheit ständig damit rechnen müssen, die ihnen bisher
gewährten
Leistungen bei gleich bleibenden
Voraussetzungen künftig nicht mehr zu erhalten?
4. Was gedenken Sie zu tun, um Behinderten im
Bereich der PAA endlich
Rechtssicherheit zukommen zu lassen um
solche Fälle zu ermeiden?