553/J XXIII. GP

Eingelangt am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend persönliche Assistenz am Arbeitsplatz.

Einer 22-jährigen vollblinden Studierenden der Rechtswissenschaften wurde zu Beginn ihres
Studiums - im Oktober 2006 - vom Bundessozialamt die Finanzierung von persönlicher
Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) im Ausmaß von 40 Stunden pro Woche bewilligt. Vor
kurzem wurden der Betroffenen die Leistungen wieder gestrichen, obwohl sich an ihrer
Behinderung nichts geändert hat. Sie bekommt nun eine auf sechs Monate befristete erfolgs-
und widmungsabhängige Ausbildungsbeihilfe von EUR 627,- pro Monat.

Die Wiener Assistenzgenossenschaft (WAG), die mit dem Bundessozialamt bei der PAA
zusammenarbeitet, verlangt pro Assistenzstunde EUR 22,-. Davon bekommt der Assistent
EUR 11,- und ebensoviel geht an die WAG - wofür auch immer. Das Zentrum für
Kompetenzen (ZFK) hingegen bietet PAA um EUR 11,- pro Stunde an. Die Betroffene, die
als vollinvalid eingestuft ist, musste also monatlich etwa EUR 3.520,- (vier Wochen) für die
PAA der WAG, die sie tatsächlich benötigt, aufbringen. Dies ist ihr natürlich nicht möglich,
da sie über kein eigenes Erwerbseinkommen verfügt. Sie erhält zwar Pflegegeld in der Höhe
von EUR 572,- pro Monat, hat aber natürlich auch privaten Pflegebedarf.

Die befristete erfolgsabhängige Ausbildungsbeihilfe, die der Studierenden gewährt wird, ist
an keinen konkreten Leistungsnachweis geknüpft. Trotzdem kann das Bundessozialamt bei
Nichterfüllung der auferlegten Bedingungen - welche dies nun auch immer sein mögen - die
Zahlung einstellen bzw. sogar die Rückzahlung bisheriger Leistungen verlangen.

Die Absolvierung des Studiums unter diesen Voraussetzungen wird der Betroffenen wohl
kaum möglich sein.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.  Wie erklären Sie sich, dass die WAG, die mit dem Bundessozialamt
zusammenarbeitet, doppelt so viel für eine Stunde PAA verrechnet, wie etwa das
ZFK?

2.              Wie stehen Sie dazu, dass eine Ausbildungsbeihilfe abhängig von einem nicht konkret
definierten Erfolg gewährt wird?

3.              Wie stehen Sie dazu, dass Behinderte aufgrund der nicht vorhandenen
Rechtssicherheit ständig damit rechnen müssen, die ihnen bisher gewährten
Leistungen bei gleich bleibenden Voraussetzungen künftig nicht mehr zu erhalten?

4.    Was gedenken Sie zu tun, um Behinderten im Bereich der PAA endlich
Rechtssicherheit zukommen zu lassen um solche Fälle zu
ermeiden?