554/J XXIII. GP
Eingelangt am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der
Abgeordneten KR Alois Gradauer
und weiterer
Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Schwarzarbeit
in Österreich"
9,4 % des BIP wird laut einer Studie im Wege der Schattenwirtschaft umgesetzt. Die
„Wirtschaftssparte Schwarzarbeit" hat einen Beschäftigtenstand von 709.000
„Mitarbeitern".
Diese Form des Wirtschaftens konkurrenziert heimische Betriebe enorm. Viele
Aufträge gehen an die Schattenfirmen verloren, die Preise der legal-arbeitenden
Firmen werden durch Steuerhinterziehung und vermiedene
Sozialversicherungsbeiträge erheblich unterboten.
Gerade im
Baubereich, der traditionellerweise am stärksten vom Pfusch
betroffen
ist,
kommen immer mehr legal arbeitende Unternehmen in finanzielle
Schwierigkeiten. Laut
Studie entfallen auf den Bausektor 39% des Pfusches, ein
Volumen von 8,2 Milliarden Euro. Die
Insolvenzstatistik weist 1066 Fälle im
Bauwesen aus, damit führt dieser Wirtschaftssektor die die
Insolvenzstatistik auch
2006 wieder an.
Es ist
unumstritten, daß aus Gründen der
Fairness und auch aus budgetären
Intentionen
die Schwarzarbeit zurückzudrängen ist. Dabei geht
es nicht um
Nachbarschaftshilfe
sondern um Maßnahmen gegen die gewerbsmäßige
Schwarzarbeit.
Aus den Medien war auch zu entnehmen, daß das
Finanzministerium
eine neue
Spezialeinheit gegen sogenannte Karusselbetrügereien installiert hat. Ein
wichtiger und richtiger Schritt.
Eine weitere
Problematik der organisierten Schwarzarbeit ist die Umgehung der
Besteuerung und der Sozialabgaben der beschäftigten
Arbeitnehmer. Mitarbeiter
werden
nur geringfügig angemeldet, arbeiten aber trotzdem Vollzeit und
erhalten
auch ein
entsprechendes Entgelt, ohne Abführen
der Steuern und Sozialabgaben,
auch wird so die Mehrwertsteuer bei privaten
Aufträgen hinterzogen.
Den Organen
der Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung
(KIAB) werden
die
Sozialversicherungsanmeldungen der geringfügig Beschäftigten vorgelegt, so
entgeht man den weiteren Nachforschungen und
einer etwaigen Anzeige der
Kontrollorgane. Obwohl es die
Aufgabe der KIAB wäre, die ordnungsgemäße
Einbehaltung
und Abfuhr aller lohnabhängigen Abgaben, die Einhaltung der
versicherungs- und
melderechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes und die Einhaltung der Anzeigepflichten des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu überprüfen, hört man von Unternehmern, daß
eine
bloße Anmeldung reicht, um die KIAB zufrieden zu stellen.
Unternehmen, die ihre
Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet haben, können
unmöglich gegen
diese illegalen Praktiken anderer Firmen bestehen.
In diesem Zusammenhang stellen die
unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen
die folgende Anfrage:
Anfrage:
1.
Ist der
Umstand im Ministerium bekannt, dass geringfügig angemeldete
Beschäftigte
Arbeitnehmer Vollzeit arbeiten und den Rest ihres Lohnes
„schwarz" ausbezahlt bekommen?
2.
Ist der Umstand im Ministerium bekannt, dass mit Teilzeitlöhnen
angemeldete
Beschäftigte
Arbeitnehmer Vollzeit arbeiten und den Rest ihres Lohnes
„schwarz" ausbezahlt bekommen?
3.
Ist dem Ministerium der Umstand bekannt, daß die KlAB
bei Vorliegen einer
geringfügigen
Anmeldung, keine weiteren Untersuchungen einleitet.
4.
Ist dem Ministerium
der Umstand bekannt, dass die KIAB bei Vorliegen einer
Teilzeit Anmeldung, keine weiteren
Untersuchungen einleitet.
5.
Gibt es seitens des Finanzministeriums Schätzungen, wie
viele „unechte"
Teilzeit-
Beschäftigte es gibt?
6. Wenn ja: wie hoch ist sie?
7.
Gibt es seitens des Finanzministeriums Schätzungen, wie
viele „unechte"
geringfügig Beschäftigte es gibt?
8. Wenn ja: wie hoch ist sie?
9.
Wie hoch schätzen Sie den gesamten Einnahmeausfall für den Staat
aus diesen
Beschäftigungsverhältnissen?
10.
Wie hoch schätzen Sie den Einnahmeausfall aus diesen
Beschäftigungsverhältnissen für das österreichische
Sozialsystem?
11.
Gibt es eine
Schätzung, wie hoch die
Transferleistungen sind, die zu Unrecht
bezogen wurden?
12.
Gibt es im Ministerium Überlegungen, wie man gegen diese Art
der
Schwarzarbeit
effizienter entgegenwirken kann.
13.
Wenn ja: Welche Systeme zur Steigerung der Effizienz der Bekämpfung sind
in
die Überlegungen mit einbezogen?
14.
Gibt es Bestrebungen, die Kontrollen durch die KIAB auch auf eine
Untersuchung
der
„zu gering
angemeldeten" Arbeitnehmer auszuweiten?
15.
Wie sieht die langfristige Vorgehensweise des Finanzministeriums zur
Eindämmung dieser
Art von Schwarzarbeit aus?