554/J XXIII. GP

Eingelangt am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten KR Alois Gradauer
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Schwarzarbeit in Österreich"

9,4 % des BIP wird laut einer Studie im Wege der Schattenwirtschaft umgesetzt. Die

Wirtschaftssparte Schwarzarbeit" hat einen Beschäftigtenstand von 709.000

Mitarbeitern".

Diese Form des Wirtschaftens konkurrenziert heimische Betriebe enorm. Viele

Aufträge gehen an die Schattenfirmen verloren, die Preise der legal-arbeitenden

Firmen werden durch Steuerhinterziehung und vermiedene

Sozialversicherungsbeiträge erheblich unterboten.

Gerade im Baubereich, der traditionellerweise am stärksten vom Pfusch betroffen
ist, kommen immer mehr legal arbeitende Unternehmen in finanzielle
Schwierigkeiten. Laut Studie entfallen auf den Bausektor 39% des Pfusches, ein
Volumen von 8,2 Milliarden Euro. Die Insolvenzstatistik weist 1066 F
älle im
Bauwesen aus, damit f
ührt dieser Wirtschaftssektor die die Insolvenzstatistik auch
2006 wieder an.

Es ist unumstritten, daß aus Gründen der Fairness und auch aus budgetären
Intentionen die Schwarzarbeit zurückzudrängen ist. Dabei geht es nicht um
Nachbarschaftshilfe sondern um Maßnahmen gegen die gewerbsmäßige
Schwarzarbeit. Aus den Medien war auch zu entnehmen, daß das Finanzministerium
eine neue Spezialeinheit gegen sogenannte Karusselbetrügereien installiert hat. Ein
wichtiger und richtiger Schritt.

Eine weitere Problematik der organisierten Schwarzarbeit ist die Umgehung der
Besteuerung und der Sozialabgaben der besch
äftigten Arbeitnehmer. Mitarbeiter
werden nur geringfügig angemeldet, arbeiten aber trotzdem Vollzeit und erhalten
auch ein entsprechendes Entgelt, ohne Abführen der Steuern und Sozialabgaben,
auch wird so die Mehrwertsteuer bei privaten Auftr
ägen hinterzogen.

Den Organen der Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) werden
die Sozialversicherungsanmeldungen der geringfügig Beschäftigten vorgelegt, so
entgeht man den weiteren Nachforschungen und einer etwaigen Anzeige der
Kontrollorgane. Obwohl es die Aufgabe der KIAB w
äre, die ordnungsgemäße
Einbehaltung und Abfuhr aller lohnabhängigen Abgaben, die Einhaltung der
versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes und die Einhaltung der Anzeigepflichten des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu
überprüfen, hört man von Unternehmern, daß
eine bloße Anmeldung reicht, um die KIAB zufrieden zu stellen.

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet haben, können
unm
öglich gegen diese illegalen Praktiken anderer Firmen bestehen.

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister f
ür Finanzen die folgende Anfrage:

Anfrage:

1.             Ist der Umstand im Ministerium bekannt, dass geringfügig angemeldete
Besch
äftigte Arbeitnehmer Vollzeit arbeiten und den Rest ihres Lohnes
schwarz" ausbezahlt bekommen?

2.             Ist der Umstand im Ministerium bekannt, dass mit Teilzeitlöhnen angemeldete
Beschäftigte Arbeitnehmer Vollzeit arbeiten und den Rest ihres Lohnes
schwarz" ausbezahlt bekommen?

3.             Ist dem Ministerium der Umstand bekannt, daß die KlAB bei Vorliegen einer
geringfügigen Anmeldung, keine weiteren Untersuchungen einleitet.

4.      Ist dem Ministerium der Umstand bekannt, dass die KIAB bei Vorliegen einer
Teilzeit Anmeldung, keine weiteren Untersuchungen einleitet.

5.             Gibt es seitens des Finanzministeriums Schätzungen, wie viele unechte"
Teilzeit- Beschäftigte es gibt?

6.             Wenn ja: wie hoch ist sie?

7.             Gibt es seitens des Finanzministeriums Schätzungen, wie viele unechte"
geringfügig Beschäftigte es gibt?

8.             Wenn ja: wie hoch ist sie?

9.             Wie hoch schätzen Sie den gesamten Einnahmeausfall für den Staat aus diesen
Beschäftigungsverhältnissen?

10.     Wie hoch schätzen Sie den Einnahmeausfall aus diesen
Beschäftigungsverhältnissen für das österreichische Sozialsystem?

11.     Gibt es eine Schätzung, wie hoch die Transferleistungen sind, die zu Unrecht
bezogen wurden?

12.     Gibt es im Ministerium Überlegungen, wie man gegen diese Art der
Schwarzarbeit effizienter entgegenwirken kann.

13.     Wenn ja: Welche Systeme zur Steigerung der Effizienz der Bekämpfung sind in
die
Überlegungen mit einbezogen?

14.     Gibt es Bestrebungen, die Kontrollen durch die KIAB auch auf eine Untersuchung
der zu gering angemeldeten" Arbeitnehmer auszuweiten?

15.     Wie sieht die langfristige Vorgehensweise des Finanzministeriums zur
Eindämmung dieser Art von Schwarzarbeit aus?