563/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.03.2007
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Herta Mikesch

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend soziale Gerechtigkeit für alle

Im Rahmen der Debatte im Plenum des Nationalrates am 15.12.2006 - an diesem Tag wurde die außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf 726,- (Richtsatz für Alleinstehende) bzw. 1.091,14 (Richtsatz für Ehepaare) beschlossen - wurde ein Entschließungsantrag eingebracht, der sich darauf bezog, dass Ausgleichszulagenempfänger eine Fülle von darüber hinaus gehenden sozialen Begünstigungen genießen: Gebührenbefreiungen im Rahmen des Fernsehens, des Rundfunks, der Telekommunikation, sowie im Bereich der Rezeptgebühren, bei Selbstbehalten, bei Kuren, bei Rehabilitationen, bei öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Leistungen aus diversen Unterstützungsfonds, etc.; Zuwendungen wie Zuschüsse, Leistungen und Befreiungen aus dem Bereich der Länder und Gemeinden. Diesen Umstand nahm der Nationalrat zum Anlass, diesem Entschließungsantrag, der wie folgt lautete, einstimmig zuzustimmen:

Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, anlässlich der heutigen Beschlussfassung über die Anhebung der Ausgleichszulagenrichtsätze, eine Überprüfung der sozial gerechten Gestaltung von Gebühren-, Selbstbehaltbefreiungen und anderen sozialen Zuwendungen über dem Ausgleichszulagenrichtsatz durchzuführen und die diesbezüglichen Ergebnisse der Präsidentin des Nationalrates zu übermitteln."

Hintergrund für diesen Entschließungsantrag war die Tatsache, dass aus dieser für den Einzelnen unüberschaubar gewordenen Fülle von Begünstigungen für Ausgleichszulagenbezieher kaum mehr ein gültiger Vergleich hinsichtlich der Pensionisten gezogen werden kann, die aufgrund von jahrzehntelangen eigenständigen Beitragszahlungen eine Eigenpension erworben haben, die nur geringfügig höher zu liegen kommt, als der Ausgleichszulagenrichtsatz. So kommt es in vielen Fällen dazu, dass ein Ausgleichszulagenbezieher mit einer geringen Eigenpension von 150,- oder 300,- monatlich aufgrund der zusätzlichen staatlichen Begünstigungen in seiner Lebensqualität besser gestellt ist, als ein Eigenpensionsbezieher mit 800,- bis 900,-, wobei dieser seine Pension aufgrund jahrzehntelanger Eigenleistungen erworben hat.

Da der in der Entschließung einstimmig angeforderte Bericht der zuständigen Bundesminister an die Präsidentin des Nationalrates bisher nicht übermittelt wurde, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1.    Wie weit sind in Ihrem Ressort - falls Sie von der oben zitierten Entschließung betroffen sind - die diesbezüglichen Erhebungen gediehen?

2.              Was haben die bisherigen Ergebnisse im Detail ergeben?

3.              Wann kann, von Ihrer Warte aus gesehen, mit einem Endbericht über die dargestellte Problematik gerechnet werden?