567/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.03.2007
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Herta Mikesch

und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend soziale Gerechtigkeit für alle

Im Rahmen der Debatte im Plenum des Nationalrates am 15.12.2006 - an diesem
Tag wurde die außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze im Rahmen
der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf 726,- (Richtsatz für Alleinstehende)
bzw. 1.091,14
(Richtsatz für Ehepaare) beschlossen - wurde ein
Entschließungsantrag eingebracht, der sich darauf bezog, dass
Ausgleichszulagenempf
änger eine Fülle von darüber hinaus gehenden sozialen
Beg
ünstigungen genießen: Gebührenbefreiungen im Rahmen des Fernsehens, des
Rundfunks, der Telekommunikation, sowie im Bereich der Rezeptgeb
ühren, bei
Selbstbehalten, bei Kuren, bei Rehabilitationen, bei
öffentlichen Verkehrsmitteln, bei
Leistungen aus diversen Unterst
ützungsfonds, etc.; Zuwendungen wie Zuschüsse,
Leistungen und Befreiungen aus dem Bereich der L
änder und Gemeinden. Diesen
Umstand nahm der Nationalrat zum Anlass, diesem Entschlie
ßungsantrag, der wie
folgt lautete, einstimmig zuzustimmen:

Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, anlässlich der heutigen
Beschlussfassung
über die Anhebung der Ausgleichszulagenrichtsätze, eine
Überprüfung der sozial gerechten Gestaltung von Gebühren-,
Selbstbehaltbefreiungen und anderen sozialen Zuwendungen
über dem
Ausgleichszulagenrichtsatz durchzuf
ühren und die diesbezüglichen Ergebnisse der
Pr
äsidentin des Nationalrates zu übermitteln."

Hintergrund für diesen Entschließungsantrag war die Tatsache, dass aus dieser für
den Einzelnen un
überschaubar gewordenen Fülle von Begünstigungen für
Ausgleichszulagenbezieher kaum mehr ein g
ültiger Vergleich hinsichtlich der
Pensionisten gezogen werden kann, die aufgrund von jahrzehntelangen
eigenst
ändigen Beitragszahlungen eine Eigenpension erworben haben, die nur
geringfügig höher zu liegen kommt, als der Ausgleichszulagenrichtsatz. So kommt es
in vielen Fällen dazu, dass ein Ausgleichszulagenbezieher mit einer geringen
Eigenpension von 150,-
oder 300,- monatlich aufgrund der zusätzlichen
staatlichen Beg
ünstigungen in seiner Lebensqualität besser gestellt ist, als ein
Eigenpensionsbezieher mit 800,-
bis 900,-, wobei dieser seine Pension aufgrund
jahrzehntelanger Eigenleistungen erworben hat.

Da der in der Entschließung einstimmig angeforderte Bericht der zuständigen
Bundesminister an die Pr
äsidentin des Nationalrates bisher nicht übermittelt wurde,
stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit,
Familie und Jugend folgende

Anfrage:

1.  Wie weit sind in Ihrem Ressort - falls Sie von der oben zitierten Entschließung
betroffen sind - die diesbez
üglichen Erhebungen gediehen?


2.             Was haben die bisherigen Ergebnisse im Detail ergeben?

3.             Wann kann, von Ihrer Warte aus gesehen, mit einem Endbericht über die
dargestellte Problematik gerechnet werden?