567/J XXIII. GP
Eingelangt am 26.03.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Herta Mikesch
und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend soziale Gerechtigkeit für alle
Im
Rahmen der Debatte im Plenum des Nationalrates am 15.12.2006 - an diesem
Tag
wurde die außertourliche Erhöhung der
Ausgleichszulagenrichtsätze im Rahmen
der
bedarfsorientierten Mindestsicherung auf 726,- € (Richtsatz für Alleinstehende)
bzw. 1.091,14 € (Richtsatz für Ehepaare)
beschlossen - wurde ein
Entschließungsantrag eingebracht, der sich darauf
bezog, dass
Ausgleichszulagenempfänger eine Fülle von darüber hinaus gehenden sozialen
Begünstigungen genießen: Gebührenbefreiungen im Rahmen des Fernsehens,
des
Rundfunks, der Telekommunikation, sowie im Bereich der Rezeptgebühren, bei
Selbstbehalten, bei Kuren, bei Rehabilitationen, bei öffentlichen Verkehrsmitteln, bei
Leistungen aus diversen Unterstützungsfonds,
etc.; Zuwendungen wie Zuschüsse,
Leistungen und Befreiungen aus dem Bereich der Länder und Gemeinden. Diesen
Umstand nahm der Nationalrat zum Anlass, diesem Entschließungsantrag, der wie
folgt lautete, einstimmig zuzustimmen:
„Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, anlässlich der heutigen
Beschlussfassung über die Anhebung der
Ausgleichszulagenrichtsätze, eine
Überprüfung der sozial gerechten Gestaltung von
Gebühren-,
Selbstbehaltbefreiungen und anderen sozialen Zuwendungen über dem
Ausgleichszulagenrichtsatz durchzuführen
und die diesbezüglichen Ergebnisse der
Präsidentin des Nationalrates zu übermitteln."
Hintergrund für diesen Entschließungsantrag war die Tatsache, dass aus
dieser für
den Einzelnen unüberschaubar
gewordenen Fülle von Begünstigungen für
Ausgleichszulagenbezieher kaum mehr ein gültiger Vergleich
hinsichtlich der
Pensionisten gezogen
werden kann, die aufgrund von jahrzehntelangen
eigenständigen
Beitragszahlungen eine Eigenpension erworben haben, die nur
geringfügig höher zu
liegen kommt, als der Ausgleichszulagenrichtsatz. So kommt es
in vielen Fällen dazu, dass ein
Ausgleichszulagenbezieher mit einer geringen
Eigenpension von 150,-€ oder 300,-€ monatlich aufgrund der zusätzlichen
staatlichen Begünstigungen in seiner Lebensqualität besser gestellt ist, als ein
Eigenpensionsbezieher mit 800,-€
bis 900,-€, wobei dieser seine Pension
aufgrund
jahrzehntelanger Eigenleistungen erworben hat.
Da der in der Entschließung einstimmig angeforderte Bericht der
zuständigen
Bundesminister an die Präsidentin des
Nationalrates bisher nicht übermittelt wurde,
stellen die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit,
Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1.
Wie weit sind in Ihrem Ressort - falls Sie von der oben zitierten Entschließung
betroffen sind - die diesbezüglichen
Erhebungen gediehen?
2. Was haben die bisherigen Ergebnisse im Detail ergeben?
3.
Wann kann, von
Ihrer Warte aus gesehen, mit einem Endbericht über die
dargestellte Problematik gerechnet werden?