57/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Tierhaltende Betriebe in der Landwirtschaft (Zucht- und Mastbetriebe):
Aufsicht und Kontrollen“
Mit
Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes (BGBl I Nr. 118/2004) sollte
sich grundsätzlich
die Situation
für Tiere in Tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft (z.B. in Zucht-
und
Mastbetrieben) verbessert haben, da neben
den Haltungsvorgaben etc auch die Zuständigkeiten
für die Kontrolle neu geregelt wurden (z.B. 1.
Tierhaltungsverordung, Tierschutz -
Kontrollverordnung - TSchKV). Es gibt Mindestanforderungen an die Haltung und
es müssen
beispielsweise jährlich mindestens 2% der tierhaltenden Betriebe auf die
Einhaltung der
Tierschutzrechtsvorschriften kontrolliert werden.
In der
Öffentlichkeit absolut unbekannt ist die Anzahl der tatsächlichen
Kontrollen in den
Tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft durch die zuständigen Behörden
und die Ergebnisse
derselben. Daher wird mit dieser Anfrage
u.a. auch die Anzahl und Ergebnisse der Kontrollen für
das Jahr 2005 durch die jeweils zuständigen Behörden
nachgefragt, ebenso die Kontrollen nach
den lebensmittel- und veterinärrechtlichen Bestimmungen (2004 und 2005).
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1. Wer
ist nach dem österreichischen Tierschutzgesetz (TSchG) für die
Kontrollen des
Tierschutzes in Tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft zuständig?
Welche Kontrollorgane sind zuständig?
Wie
viele Vollzeitkräfte gibt es davon in den einzelnen Bundesländern
(Vollbeschäftigungsäquivalente)?
2.
Wie viele diesbezügliche Kontrollen (Lokalaugenschein) durch
Kontrollorgane wurden in
Tierhaltenden
Betrieben der Landwirtschaft Jahr 2005 durchgeführt (Aufschlüsselung
auf
Bundesländer)?
3.
Wie kam es zu der Risikobewertung der Betriebe nach §35 (2) BTSCHG?
Wer hat diese in den
einzelnen Bundesländern erarbeitet?
4.
Wie viele
Verdachts- und Nachkontrollen mussten 2005 durchgeführt werden?
Welche Ergebnisse erbrachten die Verdachts- und Nachkontrollen
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
5. Wie wurden die Nachkontrollen bisher organisiert?
6.
In wie vielen Fällen wurden 2005 die Mindestanforderungen an die
Haltung (nach den
Tierhaltungsverordnungen)
nicht eingehalten (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
7. In wie vielen Fällen wurde ein überhöhter Tier-(Mast-)Bestand festgestellt?
Wie viele
Bescheide oder sonstige Anordnungen zur Mängelbehebung mussten deswegen
erlassen werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
8. Zu welchen einzelnen behördlichen
Maßnahmen (z.B. nach dem Tierschutzgesetz,
Gewerberecht, WRG) führten jeweils diese Kontrollen?
Wie
viele wurden bescheidmäßig aufgetragen (Aufschlüsselung der
Maßnahmen jeweils
auf
Bundesländer)?
9. Wie oft wurden in Österreich im Jahr 2005
den Haltern von Zucht- bzw. Mastbetrieben
durch den jeweiligen zuständigen Amtstierarzt
„Maßnahmen zur Herstellung des
rechtsmäßigen Zustandes der
Tierhaltung“ aufgetragen?
Wie
viele davon wurden bescheidmäßig aufgetragen (Aufschlüsselung
jeweils nach
Bundesländern)?
10. In wie vielen Fällen musste 2005 deswegen die Tötung von
Tieren angeordnet und
durchgeführt werden?
Wie viele Betriebe betraf es?
Wie
viele Tiere mussten jeweils getötet werden (Aufschlüsselung jeweils
nach
Bundesländern)?
11.
In wie vielen
Fällen wurden 2005 nach derartigen Kontrollen in Tierhaltenden Betrieben
der Landwirtschaft durch Kontrollorgane (z.B. Amtstierärzte) gerichtliche
Anzeigen nach
§ 222 StGB (Verdachts der Tierquälerei) erstattet
(Aufschlüsselung jeweils nach
Bundesländern)?
12.
In wie vielen Fällen wurden 2005 nach derartigen Kontrollen in
Tierhaltenden Betrieben
der Landwirtschaft
durch Kontrollorgane (z.B. Amtstierarzt) Anzeigen nach dem
Wasserrechtsgesetz erstattet?
Wie
viele davon betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe (Aufschlüsselung jeweils
nach
Bundesländern)?
13. In wie vielen Fällen wurden 2005 nach derartigen Kontrollen in
Tierhaltenden Betrieben
der Landwirtschaft durch Kontrollorgane (z.B. Amtstierarzt) Anzeigen
nach dem
Tierschutzgesetz erstattet?
Welche Delikte wurden angezeigt?
Wie viele davon betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe (Aufschlüsselung jeweils nach
Bundesländern)?
14. Welche Ergebnisse enthalten die dazu der Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen
übermittelten Berichte der Bundesländer für das Jahr
2005?
Welche Defizite wurden festgestellt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?
15.
Werden diese Berichte dem Parlament übermittelt?
Wenn nein, warum
nicht?
16.
Wer ist nach
den Veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen in den
Bundesländern nun für die
entsprechenden Kontrollen in Tierhaltenden Betrieben der
Landwirtschaft zuständig?
Welche Kontrollorgane sind zuständig?
Wie viele Vollzeitkräfte gibt es davon in den einzelnen Bundesländern
(Vollbeschäftigungsäquivalente)?
17.
Wie viele diesbezügliche Kontrollen wurden 2004 und 2005
durchgeführt
(Aufschlüsselung
jeweils auf Jahre und nach Bundesländern)?
18.
Zu welchen einzelnen behördlichen Maßnahmen (z.B. nach dem
Veterinärrecht) führten
in diesen beiden
Jahren jeweils diese Kontrollen?
Wie viele
werden bescheidmäßig aufgetragen (Aufschlüsselung jeweils auf
Jahre und
Bundesländer)?
19.
In wie vielen Fällen musste in diesen beiden Jahren die Sperre von
Betrieben wegen
Verstoßes gegen
lebensmittelrechtliche oder veterinärrechtliche Bestimmungen
angeordnet werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
20.
In wie vielen
Fällen mussten in diesen Jahren eine Betriebssperre nach den
Bestimmungen des Tierarzneimittelkontrollgesetzes
bzw. der Rückstandsverordnung
verfügt werden (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
21.
In wie vielen Fällen wurden 2004 und 2005 nach derartigen
Kontrollen Anzeigen nach
dem
Tierarzneimittelkontrollgesetz erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf
Jahre,
Bundesländer und Art der Delikte)?
22.
In wie vielen Fällen wurden 2004 und 2005 nach
derartigen Kontrollen Anzeigen nach
dem LMG erstattet?
Wie
viele davon betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe (Aufschlüsselung jeweils auf
Jahre,
Bundesländer und
Art der Delikte)?
23. Wie viele Kontrollen wurden zusätzlich im Rahmen von
Qualitätsprogrammen aufgrund
bestimmter Rechtsvorschriften in den Jahren 2004 und 2005 in Tierhaltenden
Betrieben
der Landwirtschaft durchgeführt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre
und Bundesländer)?