57/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Tierhaltende Betriebe in der Landwirtschaft (Zucht- und Mastbetriebe):

Aufsicht und Kontrollen“

Mit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes (BGBl I Nr. 118/2004) sollte sich grundsätzlich
die Situation für Tiere in Tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft (z.B. in Zucht- und
Mastbetrieben) verbessert haben, da neben den Haltungsvorgaben etc auch die Zuständigkeiten
für die Kontrolle neu geregelt wurden (z.B. 1. Tierhaltungsverordung, Tierschutz -
Kontrollverordnung - TSchKV). Es gibt Mindestanforderungen an die Haltung und es müssen
beispielsweise jährlich mindestens 2% der tierhaltenden Betriebe auf die Einhaltung der
Tierschutzrechtsvorschriften kontrolliert werden.

In der Öffentlichkeit absolut unbekannt ist die Anzahl der tatsächlichen Kontrollen in den
Tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft durch die zuständigen Behörden und die Ergebnisse
derselben. Daher wird mit dieser Anfrage u.a. auch die Anzahl und Ergebnisse der Kontrollen für
das Jahr 2005 durch die jeweils zuständigen Behörden nachgefragt, ebenso die Kontrollen nach
den lebensmittel- und veterinärrechtlichen Bestimmungen (2004 und 2005).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.         Wer ist nach dem österreichischen Tierschutzgesetz (TSchG) für die Kontrollen des
Tierschutzes in Tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft zuständig?
Welche Kontrollorgane sind zuständig?

Wie viele Vollzeitkräfte gibt es davon in den einzelnen Bundesländern
(Vollbeschäftigungsäquivalente)?


2.                                      Wie viele diesbezügliche Kontrollen (Lokalaugenschein) durch Kontrollorgane wurden in
Tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft Jahr 2005 durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

3.                                      Wie kam es zu der Risikobewertung der Betriebe nach §35 (2) BTSCHG?
Wer hat diese in den einzelnen Bundesländern erarbeitet?

4.                                      Wie viele Verdachts- und Nachkontrollen mussten 2005 durchgeführt werden?
Welche Ergebnisse erbrachten die Verdachts- und Nachkontrollen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

5.                                      Wie wurden die Nachkontrollen bisher organisiert?

6.                                      In wie vielen Fällen wurden 2005 die Mindestanforderungen an die Haltung (nach den
Tierhaltungsverordnungen) nicht eingehalten (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

7.                                      In wie vielen Fällen wurde ein überhöhter Tier-(Mast-)Bestand festgestellt?

Wie viele Bescheide oder sonstige Anordnungen zur Mängelbehebung mussten deswegen
erlassen werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

8.          Zu welchen einzelnen behördlichen Maßnahmen (z.B. nach dem Tierschutzgesetz,
Gewerberecht, WRG) führten jeweils diese Kontrollen?

Wie viele wurden bescheidmäßig aufgetragen (Aufschlüsselung der Maßnahmen jeweils
auf Bundesländer)?

9.          Wie oft wurden in Österreich im Jahr 2005 den Haltern von Zucht- bzw. Mastbetrieben
durch den jeweiligen zuständigen Amtstierarzt „Maßnahmen zur Herstellung des
rechtsmäßigen Zustandes der Tierhaltung“ aufgetragen?

Wie viele davon wurden bescheidmäßig aufgetragen (Aufschlüsselung jeweils nach
Bundesländern)?

10.        In wie vielen Fällen musste 2005 deswegen die Tötung von Tieren angeordnet und
durchgeführt werden?

Wie viele Betriebe betraf es?


Wie viele Tiere mussten jeweils getötet werden (Aufschlüsselung jeweils nach
Bundesländern)?

11.                             In wie vielen Fällen wurden 2005 nach derartigen Kontrollen in Tierhaltenden Betrieben
der Landwirtschaft durch Kontrollorgane (z.B. Amtstierärzte) gerichtliche Anzeigen nach
§ 222 StGB (Verdachts der Tierquälerei) erstattet (Aufschlüsselung jeweils nach
Bundesländern)?

12.                             In wie vielen Fällen wurden 2005 nach derartigen Kontrollen in Tierhaltenden Betrieben
der Landwirtschaft durch Kontrollorgane (z.B. Amtstierarzt) Anzeigen nach dem
Wasserrechtsgesetz erstattet?

Wie viele davon betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe (Aufschlüsselung jeweils nach
Bundesländern)?

13.       In wie vielen Fällen wurden 2005 nach derartigen Kontrollen in Tierhaltenden Betrieben
der Landwirtschaft durch Kontrollorgane (z.B. Amtstierarzt) Anzeigen nach dem
Tierschutzgesetz erstattet?

Welche Delikte wurden angezeigt?

Wie viele davon betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe (Aufschlüsselung jeweils nach

Bundesländern)?

14.       Welche Ergebnisse enthalten die dazu der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
übermittelten Berichte der Bundesländer für das Jahr 2005?

Welche Defizite wurden festgestellt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?

15.                             Werden diese Berichte dem Parlament übermittelt?
Wenn nein, warum nicht?

16.                             Wer ist nach den Veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen in den
Bundesländern nun für die entsprechenden Kontrollen in Tierhaltenden Betrieben der
Landwirtschaft zuständig?

Welche Kontrollorgane sind zuständig?

Wie viele Vollzeitkräfte gibt es davon in den einzelnen Bundesländern

(Vollbeschäftigungsäquivalente)?


17.                               Wie viele diesbezügliche Kontrollen wurden 2004 und 2005 durchgeführt
(Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und nach Bundesländern)?

18.                               Zu welchen einzelnen behördlichen Maßnahmen (z.B. nach dem Veterinärrecht) führten
in diesen beiden Jahren jeweils diese Kontrollen?

Wie viele werden bescheidmäßig aufgetragen (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und
Bundesländer)?

19.                               In wie vielen Fällen musste in diesen beiden Jahren die Sperre von Betrieben wegen
Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche oder veterinärrechtliche Bestimmungen
angeordnet werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

20.                               In wie vielen Fällen mussten in diesen Jahren eine Betriebssperre nach den
Bestimmungen des Tierarzneimittelkontrollgesetzes bzw. der Rückstandsverordnung
verfügt werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

21.                               In wie vielen Fällen wurden 2004 und 2005 nach derartigen Kontrollen Anzeigen nach
dem Tierarzneimittelkontrollgesetz erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre,
Bundesländer und Art der Delikte)?

22.                               In wie vielen Fällen wurden 2004 und 2005 nach derartigen Kontrollen Anzeigen nach
dem LMG erstattet?

Wie viele davon betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre,
Bundesländer und Art der Delikte)?

23.        Wie viele Kontrollen wurden zusätzlich im Rahmen von Qualitätsprogrammen aufgrund
bestimmter Rechtsvorschriften in den Jahren 2004 und 2005 in Tierhaltenden Betrieben
der Landwirtschaft durchgeführt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)?