577/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.03.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Erhaltung des Klettergebietes „Dschungelbuch“ an der Martinswand bei Sanierung des Steinbruchs Zirl

 

 

 

 

 

 

Seit 1974 existiert ein gewerberechtlicher Bescheid, aufgrund dessen unter stetigen und massiven Sprengungen im Gemeindegebiet von Zirl ein Steinbruch betrieben wird. Immer wieder kam und kommt es zu unkontrollierten Felsabstürzen mit zum Teil erheblichen Sicherheitsrisiken in und um den betreffenden Steinbruch und leider auch zu Unfällen mit Personenschaden.

 

Seit 1994 wird nunmehr unter dem Titel „Sanierung“ eine stetige Erweiterung des Steinbruchs betrieben. Mittlerweile wird durch den Abbau nicht nur die landschaft­lich besonders prägende und landeskulturell bedeutende Martinswand immer stärker beeinträchtigt und der weit über die Grenzen hinaus bedeutende Sport­klettergarten „Dschungelbuch“ in seiner Existenz bedroht, sondern besteht auch für das direkt an den Steinbruch angrenzende Naturschutz- bzw Natura 2000 Gebiet die Gefahr der massiven Verschlechterung. Trotzdem soll der Steinbruch immer noch nicht in seinen derzeitigen Abgrenzungen gesichert, sondern unter dem Titel „Sanierung“ erneut erweitert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Über all die Jahre wurde im brüchigen Sanierungsbereich derart massiv gesprengt, dass es mehrfach zu größeren, unvorhergesehenen Felsstürzen kam. Liegt das daran, dass

 

a)      seitens der in die Genehmigungsverfahren involvierten Geologen die Auswirkungen der Sprengungen über all die Jahre nicht richtig eingeschätzt wurden?

 

b)      die Sprengungen nicht so schonend wie vorgeschrieben durchgeführt wurden?

 

2.      a)      Gibt es bei der Gewerbe- bzw Bergbehörde eine gesamthafte Aufstellung der einzelnen unvorhergesehenen Felssturz-Ereignisse im Zirler Steinbruch samt den jeweiligen Ergebnissen der Ursachenunter­suchungen?

 

b)      Wenn ja, wo ist diese Aufstellung einsehbar?

 

c)      Wenn nein, wäre es mittlerweile nicht sinnvoll, eine derartige Aufstellung parat zu haben, um bei weiteren Entscheidungen ähnliche Schäden durch evt Fehleinschätzung von Fachexperten bzw evt ungenügend kontrollier­ten Bescheidauflagen zu vermeiden?

 

3.      Es liegt uns ein mehrfach bezeugter Bericht vor, wonach bei den Sprengungen die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (Absperrungen, Warn- und Entwarn­signale) nicht getroffen worden seien und es nur durch einen „glücklichen Zufall“ zu keinem schweren Unfall mit Personenschaden gekommen ist. Wie, durch wen und in welchem Ausmaß wird die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Sprengarbeiten kontrolliert?

 

4.      a)      Wurde im Zuge dieser Kontrollen die Nichteinhaltung von Vorgaben festgestellt?

 

b)      Wenn ja, wann und wie oft?

 

c)      Wenn ja, welche Konsequenzen zog diese Nichteinhaltung nach sich?

 

5.      Wer ist schlussendlich für die Schäden, die aufgrund der Sprengungen im Steinbruch entstehen, als haftbar anzusehen - die zuständigen Behörden, das Land als Straßenerhalter, der Betreiber oder die Gemeinde als Grundeigentümerin?

 

6.      Wann ist mit einem definitiven Ende der Abbau- bzw Sanierungsarbeiten am Steinbruch in Zirl zu rechnen?

 

7.      Ist es richtig, dass die Haftung in Bezug auf Felssturz- und Steinschlag­gefahren nach offizieller Beendigung des Steinbruchs an die Gemeinde als Grundeigentümerin übergeht?

 

8.      Wie sind die Haftungsfragen nach Beendigung des Steinbruchs genau geregelt?

 

9.      Bei einem Felssturzereignis im Jahr 2000 lösten sich rund 150 m3 Material - zwei große Einzelblöcke erreichten sogar die Bundesstraße B171. Der der Bundesstraße zu gewandte Felssturzbereich war nur ca 40 m vom Sprengort dahinter entfernt, was vermuten lässt, dass die Auflagen einer möglichst schonenden Sprengung nicht eingehalten wurden. Von wem wurden die Untersuchungen der genauen Schadensursache geführt?

 

10.    Lag die Ursache für dieses Felssturzereignis im Jahr 2000

 

a)      in nicht vorschriftsmäßig „schonend“ durchgeführten Sprengungen und den davon ausgehenden starken Erschütterungen im Bereich des Steinbruches?

 

b)      im Umstand, dass die Sprengungen vorschriftsmäßig waren, die Auswirkungen dieser Sprengungen von den Gutachtern im Zuge der Bewilligungsverfahren aber falsch bzw zu gering eingeschätzt wurden?

 

11.    Zu welchen Konsequenzen führten die Untersuchungsergebnisse des unter Frage 3 angegebenen Vorfalls?

 

12.    a)      Wurden im Hinblick auf eine Sanierung ohne weiteren Abbau bereits Gutachten von Geotechnikern eingeholt?

 

b)      Wenn nein, warum nicht und bis wann wird das erfolgen?

 

c)      Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Gutachten?

 

13.    Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass bei Sprengungen mehrfach ungewollte und ungeplante Felssturzereignisse im weiteren Umfeld des Steinbruchgebietes erfolgt sind bzw es zu Zerklüftungen gekommen ist, die wieder eine Sanierung und somit wieder einen weiteren Abbau mit sich bringen. Durch welche Maßnahmen und Auflagen können diese (va im Hinblick auf die Einflüsse für das Natura 2000 Gebiet) Vorkommnisse ausgeschlossen werden?

 

14.    Durch welche Maßnahmen können Sie ausschließen, dass eine Sanierung mittels Abbaumethoden (Sprengen, usw) zu weiteren Zerstörungen und Beeinträchtigungen am prägenden Landschaftselement und Naherholungs­gebiet „Martinswand“, am international bedeutenden Klettergebiet „Dschungelbuch“ und am Natura 2000-Gebiet führt?