58/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Ermordung von über 4.000 italienischen Soldaten auf Kefalonia durch die

deutsche Wehrmacht (Edelweis-Division)“

Mit der Anfragebeantwortung AB 2185 vom 10.12.2004 haben Sie die vom Fragesteller
gestellten Fragen zur „Ermordung von über 4.000 italienischen Soldaten auf Kefalonia durch die
deutsche Wehrmacht“ soweit als möglich sehr ausführlich beantwortet. Besonders ausführlich
und schlüssig beantwortet wurde in dieser Anfragebeantwortung die Strafbarkeit
nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Österreich (Fragen 9 bis 12).
Die Fragen nach Zeugeneinvernahmen und strafrechtlichen Ermittlungen wurden wie folgt
beantwortet:

...Nach den mir vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zur
Verfügung gestellten Informationen hat die Zentralstelle im Land
Nordrhein-Westfalen für die
Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
im Jahre 2002 dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung insgesamt
etwa 540 Personendaten mit dem Ersuchen um Ausforschung und Feststellung der aktuellen
Anschriften übermittelt. Von diesen Personen konnten zunächst noch 145 lebende ehemalige
Wehrmachtsangehörige mit Wohnsitz in Österreich ausgeforscht werden, die auf Ersuchen der
Zentralstelle Dortmund im ersten Halbjahr 2003 als Zeugen vernommen wurden. Die mit den
Zeugen aufgenommenen niederschriftlichen Protokolle, Befragungsberichte und Sterbedaten von
zwischenzeitlich verstorbenen Personen wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung im August 2003 an die Zentralstelle in Nordrhein-Westfalen übermittelt.
Anzeigen an österreichische Staatsanwaltschaften oder an das Bundesministerium für Justiz
wurden nicht erstattet.

Da die Ergebnisse dieser Zeugeneinvernahmen den Justizbehörden bislang nicht übermittelt
wurden, kam es auch noch zu keinen strafrechtlichen Verfolgungsschritten. Ob solche angezeigt
sind, ist derzeit Gegenstand einer gesonderten Prüfung.
...“

Mit der AB 2357 XXII.GP vom 03.02.2005 wurden die Fragen des Fragestellers zur „Ermordung
von über 4.000 italienischen Soldaten auf Kefalonia durch die deutsche Wehrmacht“ von der
Innenministerin nur teilweise beantwortet. Ähnliches gilt für den Bundesminister für
Landesverteidigung, der keine der im Grunde an ihn gerichteten Fragen wirklich beantwortete.


 

Auch nach dem Gedenkjahr 2005 wurden dem Fragesteller keine weiteren Informationen durch
das Bundesministerium für Justiz bekannt, durch die dieser grauenvolle Teil europäischer
Vergangenheit aufgehellt werden konnte. Eine Aufarbeitung dieses Verbrechens auf Kefalonia
hat nach den bekannten Informationen in Italien, Deutschland und Österreich bis heute nicht
stattgefunden!

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                     Wurden dem BMJ 2003, 2004, 2005 oder 2006 konkrete Informationen oder Beweismittel
vorgelegt, die zum Anlass für ein Einschreiten österreichischer Strafbehörden gegen
ehemalige Mitglieder der 1.Gebirgsdivision der deutschen Wehrmacht wegen dieses
grauenhaften Massakers auf Kefalonia genommen wurden?

2.                     Wenn ja, gegen wie viele ehemalige Mitglieder der deutschen Wehrmacht (insbesondere
ehemalige Mitglieder der 1.Gebirgsdivision) wurde deswegen in Folge strafrechtlich durch
die Justiz ermittelt (Aufschlüsselung auf Offiziere, Unteroffiziere, Chargen und Soldaten)?

3.                     Wann und durch wen erfolgten diese Ermittlungen?

Zu welchen Ergebnissen führten jeweils diese Ermittlungen der Sicherheits- bzw.

Justizbehörden?

Wurden diese Ermittlungen eingestellt? Wenn ja, aus welchen Gründen?

Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt?

Was waren jeweils die Einstellungsgründe?

4.                     Wenn nein, zu wie vielen Strafverfahren (Anklagen) kam es?

5.          Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es?
Welche Strafen wurden dabei jeweils ausgesprochen?

 

 

6.                     Welche Ergebnisse erbrachten die von der Staatsanwaltschaft Dortmund im Rechtshilfeweg
ersuchten Ausforschungen und die dann in Österreich durchgeführten
Rechtshilfevernehmungen?

7.                     Wurden die Zeugenaussagen vom Bundesministerium für Inneres den Justizbehörden (BMJ)
übermittelt?

Wenn ja, was war jeweils deren Inhalt?
Wann wurden diese übermittelt?


8.               Wie viele ausgeforschte ehemalige Mitglieder der 1.Gebirgsdivision wurden in diesem
Zusammenhang in Österreich einvernommen (Aufschlüsselung auf Offiziere, Unteroffiziere,
Chargen und Soldaten)?

9.               Gegen wie viele ehemalige Mitglieder der 1.Gebirgsdivision oder anderer
Wehrmachtseinheiten wurden in Österreich nach diesen Zeugeneinvernahmen strafrechtliche
Ermittlungen (Vorerhebung oder Voruntersuchung) eingeleitet (Aufschlüsselung auf
Offiziere, Unteroffiziere, Chargen und Soldaten)?

Welches Gericht war dafür jeweils zuständig?

10.  Wie ist der Stand dieser Ermittlungen?

Sind diese bereits abgeschlossen bzw. wann werden diese abgeschlossen sein?

11.        Wie wurden die vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im
August 2003 an die Zentralstelle in Nordrhein-Westfalen (bzw. STA Dortmund v.a.)
übermittelten Protokolle, Befragungsberichte etc. von den jeweils zuständigen deutschen
Staatsanwaltschaften verwendet?

12.        Welche Informationen liegen Ihnen aktuell über die strafrechtlichen Ermittlungen bzw.

diesbezüglicher Strafverfahren in Deutschland (z.B. StA Dortmund) vor?

13.  Gab es seit 2003 wegen diverser Verbrechen diesbezügliche Rechtshilfeersuchen von
Deutschland, Italien, Griechenland oder anderen Staaten an Österreich?

Wenn ja, durch welchen Staat, wann und in wie vielen Fällen?
Wurde diesen Rechtshilfeersuchen auch entsprochen?
Wenn nein, warum nicht?

14.  Gab es jemals diesbezüglich Auslieferungsansuchen?
Wenn ja, durch welchen Staat?

Wann und in wie vielen Fällen?

Wie wurde dabei jeweils durch Österreich entschieden?