586/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DI Karlheinz Klement
und
weiterer Abgeordneter
an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend Importe
von Sündermüll nach Österreich
Das Verbringen von Asbest zum Zwecke der Beseitigung nach Österreich wird mit 1. Juli 2007 verboten. Es wird aber nicht nur gefährlicher Asbestmüll importiert sondern auch andere Arten von Sondermüll.
Der Import von Sondermüll aus anderen Staaten stellt eine unnötige Belastung und Gefährdung unserer Umwelt dar.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. An wie vielen und welchen Standorten wird Sondermüll gelagert?
2. Wie viele dieser Deponien werden von privaten Unternehmen betrieben?
3.
Für wie viele private Unternehmen wurden Bewilligungen zum
Import von
Sondermüll seit dem Jahre 2000 ausgestellt?
4. Welche Firmen waren dies?
5.
Für wie viele private Unternehmen wurden Bewilligungen zum
Import von
Sondermüll im Jahr 2006 ausgestellt?
6. Welche Firmen waren dies?
7.
Wie viele Tonnen Sondermüll wurden seit dem Jahre 2000 in Österreich,
aufgeschlüsselt nach Deponiestandorten, abgelagert?
8.
Wie viele Tonnen Sondermüll wurden im Jahr 2006 in Österreich,
aufgeschlüsselt nach Deponiestandorten, abgelagert?
9. Wie hoch ist das Ausmaß der Umweltbelastung hervorgerufen durch die vielen Transportfahrten für den Import von Sondermüll nach Österreich?
10.
Wie viel Sondermüll aufgeschlüsselt auf
die Herkunftsländer wurde seit dem
Jahre 2000 in Österreich endgelagert?
11.
Welche konkreten Maßnahmen planen Sie gegen diese Art von
bewusster
doppelter
Umweltverschmutzung?
12. Wer profitiert finanziell von der Ablagerung bzw. Endlagerung von Sondermüll in Österreich?