586/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.03.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DI Karlheinz Klement
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Importe von Sündermüll nach Österreich

Das Verbringen von Asbest zum Zwecke der Beseitigung nach Österreich wird mit 1. Juli 2007 verboten. Es wird aber nicht nur gefährlicher Asbestmüll importiert sondern auch andere Arten von Sondermüll.

Der Import von Sondermüll aus anderen Staaten stellt eine unnötige Belastung und Gefährdung unserer Umwelt dar.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.             An wie vielen und welchen Standorten wird Sondermüll gelagert?

2.             Wie viele dieser Deponien werden von privaten Unternehmen betrieben?

3.             Für wie viele private Unternehmen wurden Bewilligungen zum Import von
Sondermüll seit dem Jahre 2000 ausgestellt?

4.             Welche Firmen waren dies?

5.             Für wie viele private Unternehmen wurden Bewilligungen zum Import von
Sondermüll im Jahr 2006 ausgestellt?

6.             Welche Firmen waren dies?

7.             Wie viele Tonnen Sondermüll wurden seit dem Jahre 2000 in Österreich,
aufgeschlüsselt nach Deponiestandorten, abgelagert?

8.             Wie viele Tonnen Sondermüll wurden im Jahr 2006 in Österreich,
aufgeschlüsselt nach Deponiestandorten, abgelagert?

9.             Wie hoch ist das Ausmaß der Umweltbelastung hervorgerufen durch die vielen Transportfahrten für den Import von Sondermüll nach Österreich?

10.     Wie viel Sondermüll aufgeschlüsselt auf die Herkunftsländer wurde seit dem
Jahre 2000 in Österreich endgelagert?

11.        Welche konkreten Maßnahmen planen Sie gegen diese Art von bewusster
doppelter Umweltverschmutzung?

12.        Wer profitiert finanziell von der Ablagerung bzw. Endlagerung von Sondermüll in Österreich?