60/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.11.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten R.
Steibl
Kolleginnen und
Kollegen
an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend Leistungen
im Familienbereich
In den vergangenen Jahren konnte
sehr viel für die Familien Österreichs umgesetzt werden.
Das im Jahr 2002 eingeführte Kinderbetreuungsgeld wird von den
anspruchsberechtigten
Müttern und Vätern sehr gut angenommen und akzeptiert, was 170.000
Bezieher/innen im
Jahr 2006 eindrucksvoll bestätigen. Zudem leistet das Kinderbetreuungsgeld
einen
wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Armutsgefährdung von Familien,
wie die
Evaluierung gezeigt hat. Eine wichtige
Maßnahme zur finanziellen Absicherung von Frauen
und damit auch zur Bekämpfung der Frauenarmut im Alter ist die
erheblich verbesserte
Anrechnung der Kindererziehungszeiten im
Pensionsrecht mit Anfang 2005, da pro Kind bis
zu vier Jahre pensionsbegründende Zeiten auf Basis von 1.350 € -
mehr als das Doppelte der
bisherigen Beitragsgrundlage -
angerechnet werden.
Auch die familienpolitischen
Maßnahmen im Ausmaß von 230 Mio € im Zuge der
Steuerreform 2004/2005 tragen zur
Entlastung der Familien bei. Die deutliche Anhebung der
Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag von 4.400,- €
auf 6.000,- € sowie die
Einführung von Kinderzuschlägen beim
Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag gelten
rückwirkend ab 1. Jänner 2004 und können seit 1. Juli 2004
geltend gemacht werden.
Ein großer Schritt in Richtung
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mit
dem Recht auf Elternteilzeit gelungen, das seit 1. Juli 2004 Eltern mit
Kindern unter sieben
Jahren unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf Teilzeitarbeit bietet.
Unabhängig
von dem bereits Erreichten gilt es jedoch, auch in der Zukunft die notwendigen
Maßnahmen,
finanzieller und ideeller Art, zur Förderung der Familien zu setzen und
ihre
Anliegen zu berücksichtigen. Familie
mit (mehreren) Kindern zu haben darf nicht zu einem
Leben an oder unter der Armutsschwelle führen. Denn die Familien
können ihren Aufgaben
und Pflichten, die sie für die Gesellschaft erbringen, nur dann
nachkommen, wenn sie die
erforderlichen Rahmenbedingungen vorfinden. Dazu zählt auch,
Erwerbstätigkeit und
Familienleben bestmöglich vereinbar zu machen, was nach wie vor eine der
zentralen
Herausforderungen an die Familienpolitik ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1) Welche
Leistungen, die den Familien zugute kommen, werden im Jahr 2006 in welcher
Größenordnung
aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert?
2) Wie haben
sich die Ausgaben für familienpolitische Leistungen gegenüber dem
Jahr 1999
verändert?
3) Wie sieht die finanzielle
Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds - aufgeschlüsselt
nach Ausgaben, Einnahmen, Überschüssen/Abgängen und
Vermögen - für die nächsten Jahre
aus?