60/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten R. Steibl
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Leistungen im Familienbereich

In den vergangenen Jahren konnte sehr viel für die Familien Österreichs umgesetzt werden.
Das im Jahr 2002 eingeführte Kinderbetreuungsgeld wird von den anspruchsberechtigten
Müttern und Vätern sehr gut angenommen und akzeptiert, was 170.000 Bezieher/innen im
Jahr 2006 eindrucksvoll bestätigen. Zudem leistet das Kinderbetreuungsgeld einen
wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Armutsgefährdung von Familien, wie die
Evaluierung gezeigt hat. Eine wichtige Maßnahme zur finanziellen Absicherung von Frauen
und damit auch zur Bekämpfung der Frauenarmut im Alter ist die erheblich verbesserte
Anrechnung der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht mit Anfang 2005, da pro Kind bis
zu vier Jahre pensionsbegründende Zeiten auf Basis von 1.350 € - mehr als das Doppelte der
bisherigen Beitragsgrundlage - angerechnet werden.

Auch die familienpolitischen Maßnahmen im Ausmaß von 230 Mio € im Zuge der
Steuerreform 2004/2005 tragen zur Entlastung der Familien bei. Die deutliche Anhebung der
Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag von 4.400,- € auf 6.000,- € sowie die
Einführung von Kinderzuschlägen beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag gelten
rückwirkend ab 1. Jänner 2004 und können seit 1. Juli 2004 geltend gemacht werden.
Ein großer Schritt in Richtung Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mit
dem Recht auf Elternteilzeit gelungen, das seit 1. Juli 2004 Eltern mit Kindern unter sieben
Jahren unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf Teilzeitarbeit bietet.

Unabhängig von dem bereits Erreichten gilt es jedoch, auch in der Zukunft die notwendigen
Maßnahmen, finanzieller und ideeller Art, zur Förderung der Familien zu setzen und ihre
Anliegen zu berücksichtigen. Familie mit (mehreren) Kindern zu haben darf nicht zu einem
Leben an oder unter der Armutsschwelle führen. Denn die Familien können ihren Aufgaben
und Pflichten, die sie für die Gesellschaft erbringen, nur dann nachkommen, wenn sie die
erforderlichen Rahmenbedingungen vorfinden. Dazu zählt auch, Erwerbstätigkeit und
Familienleben bestmöglich vereinbar zu machen, was nach wie vor eine der zentralen
Herausforderungen an die Familienpolitik ist.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1) Welche Leistungen, die den Familien zugute kommen, werden im Jahr 2006 in welcher
Größenordnung aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert?


2)   Wie haben sich die Ausgaben für familienpolitische Leistungen gegenüber dem Jahr 1999
verändert?

3)   Wie sieht die finanzielle Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds - aufgeschlüsselt
nach Ausgaben, Einnahmen, Überschüssen/Abgängen und Vermögen - für die nächsten Jahre
aus?