601/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.03.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Dolinschek, Darmann und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend einer geplanten Vorverlegung der Wehrdienstzeitverkürzung auf 6 Monate

Im Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 wurde die gesetzliche Verkürzung des
Wehrdienstes auf 6 Monate mit Wirkung vom 1.1.2008 beschlossen. Seit 2006 wird
die Wehrdienstzeit per Ministerweisung bereits auf 6 Monate verk
ürzt. Nun soll es zu
einer nicht nachvollziehbaren Vorverlegung dieser gesetzlichen Regelung um ca. ein
halbes Jahr kommen. Begründet wird dieser Schritt unter anderem mit
Rechtssicherheit f
ür die Betroffenen und unter Hinweis auf das
Regierungs
übereinkommen für die XXIII.Gesetzgebungsperiode.

Auf Grund des legistischen und administrativen Mehraufwandes für diese erneute
gesetzliche Regelung zur Verkürzung der Wehrdienstzeit auf 6 Monate, sind
erhebliche zus
ätzliche Kosten zu erwarten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

Anfrage:

1.            Ihnen ist sicherlich die Weisung Ihres Amtsvorgängers zur vorzeitigen Verkürzung
der Wehrdienstzeit bekannt. Wer kann diese Weisung aufheben bzw.
zurücknehmen?

2.            Hat diese Weisung zu einer generellen Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 6
Monate geführt?

3.            Gibt es einen Umstand, der Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, veranlasst,
diese Weisung noch vor der gesetzlich verankerten Wehrdienstzeitverk
ürzung auf
6 Monate aufzuheben?

4.            Wollen Sie durch ein Aufheben der Weisung Rechtssicherheit vor sich selbst
schaffen?

5.            Aus welchen sachlichen Gründen soll nun die gesetzliche Regelung zur
Verk
ürzung der Wehrdienstzeit auf 6 Monate um ein halbes Jahr vorverlegt
werden?

6.            Wie hoch beziffern Sie die Kosten für diesen legistischen und administrativen
Mehraufwand, der durch diese nochmalige gesetzliche Regelung zur Verk
ürzung
der Wehrdienstzeit auf 6 Monate entsteht?