601/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.03.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dolinschek, Darmann und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend einer geplanten Vorverlegung der Wehrdienstzeitverkürzung auf 6 Monate
Im
Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 wurde die gesetzliche Verkürzung des
Wehrdienstes auf 6 Monate mit Wirkung vom 1.1.2008 beschlossen. Seit 2006 wird
die Wehrdienstzeit per Ministerweisung bereits auf 6 Monate verkürzt. Nun
soll es zu
einer nicht nachvollziehbaren Vorverlegung dieser gesetzlichen Regelung um ca.
ein
halbes Jahr kommen.
Begründet wird dieser Schritt unter
anderem mit
Rechtssicherheit für die
Betroffenen und unter Hinweis auf das
Regierungsübereinkommen für die XXIII.Gesetzgebungsperiode.
Auf Grund
des legistischen und administrativen Mehraufwandes für diese
erneute
gesetzliche Regelung
zur Verkürzung der Wehrdienstzeit auf 6
Monate, sind
erhebliche zusätzliche
Kosten zu erwarten.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister
für
Landesverteidigung nachstehende
Anfrage:
1.
Ihnen ist sicherlich die Weisung Ihres Amtsvorgängers zur
vorzeitigen Verkürzung
der
Wehrdienstzeit bekannt. Wer kann diese Weisung aufheben bzw.
zurücknehmen?
2.
Hat diese Weisung zu einer generellen Verkürzung des
Grundwehrdienstes auf 6
Monate
geführt?
3.
Gibt es einen
Umstand, der Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, veranlasst,
diese Weisung noch vor der gesetzlich
verankerten Wehrdienstzeitverkürzung auf
6
Monate aufzuheben?
4.
Wollen Sie durch ein Aufheben der Weisung Rechtssicherheit vor sich
selbst
schaffen?
5.
Aus welchen
sachlichen Gründen soll nun die gesetzliche
Regelung zur
Verkürzung der
Wehrdienstzeit auf 6 Monate um ein halbes Jahr vorverlegt
werden?
6.
Wie hoch
beziffern Sie die Kosten für
diesen legistischen und administrativen
Mehraufwand, der durch diese nochmalige
gesetzliche Regelung zur Verkürzung
der Wehrdienstzeit
auf 6 Monate entsteht?