618/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.03.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Meldepflicht von Pannen um Österreich liegender Atomkraftwerke.

Im Melker Abkommen zwischen Tschechien und Österreich ist eine Meldepflicht etwaiger Pannen des Atomkraftwerks Temelin vereinbart. Da sowohl in unmittelbarer Nähe (wenige hundert Kilometer) zur österreichischen Grenze als auch in für Störfälle relevanter Nähe zu Österreich noch eine Vielzahl weiterer Kraftwerke in den Anrainerstaaten Österreichs liegen, ergibt sich die dringende Frage nach dem Stand weiterer Abkommen bezüglich Meldepflicht von Atomkraftwerks-Pannen, also auch jenen Vorkommnissen, die noch nicht als Störfall" bezeichnet werden, an Österreich.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.  Für welche Atomkraftwerke gibt es derzeit eine solche Meldepflicht von Pannen an Österreich?

2.            Laufen bereits Verhandlungen über weitere diesbezügliche Vereinbarungen?

3.            Wenn ja, für welche Atomkraftwerke bzw. mit welchen Staaten?

4.            Wann ist mit einem Abschluss solche Verhandlungen zu rechnen?

5.            Wenn nein, weshalb nicht?

6.            Wann beabsichtigen Sie, Verhandlungen darüber aufzunehmen und mit wem?

7.            Welche Erfahrungen aus den Informationsübereinkommen bezüglich Temelin können in künftig abzuschließende Verträge einfließen?

8.            Die Österreich umgebenden Kernkraftwerke sind unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Bauart. Welche Prioritätenreihung nehmen Sie in Hinblick auf die   Gefährlichkeit   und   somit   auf  die   Dringlichkeit  von   abzuschließenden Informationsverträgen vor?