619/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.03.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an   den   Bundesminister  für   Inneres   betreffend   medizinische   Betreuung   von   in

Hungerstreik befindlichen Schubhäftlingen.

Der Menschenrechtsbeirat hat in seinem letzten Bericht die medizinische Versorgung von Schubhäftlingen und die Praxis der Amtsärzte kritisiert. Beiratsvorsitzender Erwin Felzmann machte schwere strukturelle Mängel, fehlende Zuständigkeitsbereiche und keine funktionierende Dienstaufsicht" aus.

Laut der Aussagen eines ehemaligen Schubhäftlings ist die medizinische Betreuung in der Schubhaft im Polizeigefängnis Hernalser Gürtel, insbesondere für in Hungerstreik getretene Häftlinge, ausgesprochen mangelhaft. Obwohl in Hungerstreik befindliche Personen einer besonderen medizinischen Betreuung bedürfen, wird ihnen dort oft über Tage hinweg eine ärztliche Konsultation verweigert. Dies auch auf ausdrückliches Ersuchen, etwa aufgrund von Blutungen aus Nase, Mund, Harnröhre oder Darm. Die Begründung der Verweigerung, einen Arzt konsultieren zu dürfen, liegt mitunter sogar in der Unterstellung, es handele sich nicht um Blut, sondern um Marmelade.

Am Wochenende gibt es grundsätzlich keine ärztliche Visite. Wenn dann die ärztliche Kontrolle erfolgt, so erschöpft sich diese in Blutdruckmessung und Gewichtskontrolle sowie einer Blutzuckerkontrolle.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.            Sind Ihnen die oben beschriebenen Zustände bzw. Vorkommnisse bekannt?

2.            Wenn ja, wann und welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen?

3.            Erachten    Sie    die    oben    beschriebene    medizinische    Versorgung    der hungerstreikenden Schubhäftlinge für ausreichend?

4.            Wie stehen Sie zur Kritik des Menschenrechtsbeirats, wie sie im letzten Bericht geäußert wurde?

5.            Welche Maßnahmen wollen Sie setzen, um dieser Kritik Rechnung zu tragen und für eine verbesserte Situation zu sorgen?