619/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres betreffend medizinische Betreuung von in
Hungerstreik befindlichen Schubhäftlingen.
Der Menschenrechtsbeirat hat in seinem letzten Bericht die medizinische Versorgung von Schubhäftlingen und die Praxis der Amtsärzte kritisiert. Beiratsvorsitzender Erwin Felzmann machte „schwere strukturelle Mängel, fehlende Zuständigkeitsbereiche und keine funktionierende Dienstaufsicht" aus.
Laut der Aussagen eines ehemaligen Schubhäftlings ist die medizinische Betreuung in der Schubhaft im Polizeigefängnis Hernalser Gürtel, insbesondere für in Hungerstreik getretene Häftlinge, ausgesprochen mangelhaft. Obwohl in Hungerstreik befindliche Personen einer besonderen medizinischen Betreuung bedürfen, wird ihnen dort oft über Tage hinweg eine ärztliche Konsultation verweigert. Dies auch auf ausdrückliches Ersuchen, etwa aufgrund von Blutungen aus Nase, Mund, Harnröhre oder Darm. Die Begründung der Verweigerung, einen Arzt konsultieren zu dürfen, liegt mitunter sogar in der Unterstellung, es handele sich nicht um Blut, sondern um Marmelade.
Am Wochenende gibt es grundsätzlich keine ärztliche Visite. Wenn dann die ärztliche Kontrolle erfolgt, so erschöpft sich diese in Blutdruckmessung und Gewichtskontrolle sowie einer Blutzuckerkontrolle.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die oben beschriebenen Zustände bzw. Vorkommnisse bekannt?
2. Wenn ja, wann und welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen?
3. Erachten Sie die oben beschriebene medizinische Versorgung der hungerstreikenden Schubhäftlinge für ausreichend?
4. Wie stehen Sie zur Kritik des Menschenrechtsbeirats, wie sie im letzten Bericht geäußert wurde?
5. Welche Maßnahmen wollen Sie setzen, um dieser Kritik Rechnung zu tragen und für eine verbesserte Situation zu sorgen?