621/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.03.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kurzmann,
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Militär - Sondertribunale in den USA

Den österreichischen Tageszeitungen konnte man im Februar 2007 entnehmen,
dass in den USA ein Dekret ("military commissons act of 2006") in Kraft getreten ist,
welches den Beh
örden erlaubt Militär - Sondertribunale einzusetzen.
Laut Dekret können feindliche, ausländische Kämpfer" vor diese Tribunale gestellt
werden, und die Angeklagten unter anderem auch - sowohl mit Hilfe erzwungener
Aussagen, als auch auf Grund von indirekten Zeugenaussagen - verurteilt werden,
im schlimmsten Fall gar zu Tode.

 

 

 

 

Kronen Zeitung

Kleine Zeitung

 

 

 

 

 

Terror-Gulag der USA:

 

Folter wird

 

 

von Bush

 

 

Umstrittene Tribunale

 

 

legalisiert

 

 

WASHINGTON.       US-Präsident
George W. Bush hat das letzte

 

 

Washington. - Mittels

 

 

Hindernis für die Einrichtung

 

 

eines Dekretes hat US-

 

 

von umstrittenen Militär-Son-

 

 

Präsident Bush das letzte

 

 

dertribunalen aus" dem Weg

 

 

formale   Hindernis   für
die umstrittenen Militär-

 

 

geräumt: Laut Dekret dürfen
„feindliche,        ausländische

 

 

tribunale aus dem Weg
geräumt, vor denen die
Häftlinge aus dem ame-
rikanischen   Terror-Gu-
lag in Guantánamo abge-
urteilt werden sollen. Die

 

 

Kämpfer" künftig vor diese;
Tribunale gestellt werden. Für
Entsetzen unter Abgeordne-
ten und Anwälten von Inhaf-
tierten sorgte, dass Angeklagt

 

 

Menschenrechte sind in

 

 

te sogar mit Hilfe erzwunge-"

 

 

diesen  Verfahren quasi

 

 

ner Aussagen verurteilt wer-

 

 

ausgeschaltet. Denn die

 

 

den dürfen - auch zum Tode.

 

 

Angeklagten dürfen auch

 

 

 

auf Grund von indirek-

 

 

 

ten Zeugenangaben (also

 

 

 

wenn jemand etwas nur

 

 

 

von Hörensagen zu wis-

 

 

 

sen   glaubt)   sowie   auf

 

 

 

Grund   erzwungener   -

 

 

 

sprich: unter Folter er-

 

 

 

presster - Aussagen ver-

 

 

 

urteilt werden. Die Tri-

 

 

 

bunale können auch die

 

 

 

Todesstrafe verhängen!

 

 

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin f
ür europäische und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.   Halten Sie die oben angeführten umstrittenen Punkte des Dekrets für
menschenrechtlich vertretbar?

1.1.  Wenn Ja, warum?

2.   Hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
auf dieses - menschenrechtlich höchst bedenkliche - Dekret reagiert?

2. 1.Wenn Ja, In welcher Art und Weise?

2.2. Wenn Nein, warum nicht?

3.   Haben Sie die österreichische Botschaft in Washington angewiesen, den
österreichischen Standpunkt zu diesem Dekret klarzumachen?

3.1.Wenn Ja, wie lautet dieser?

3.2. Wenn Ja, warum sind diese Stellungnahmen für einen österreichischen
Abgeordneten nicht erreichbar?

3.3.      Wenn Nein, warum nicht?

4.   Haben Sie in ihrer Funktion als Außenministerin in der EU Akzente gesetzt um
dieses Problem zu thematisieren?

4.1.Wenn Ja, welche?

4.2. Wenn Nein, warum nicht?

5.   Wurden auf Ebene der EU Handlungen gesetzt, um den europäischen
Standpunkt klarzumachen?

5.1.Wenn Ja, welche?

5.2. Wenn Nein, warum nicht?                                                       t